Kindergeld nach Exmatrikulation?
Hallo, mein Sohn (20) möchte sich exmatrikulieren lassen,da er festgestellt hat, dass dieses Studienfach nichts für ihn ist und er es sich anders vorgestellt hat. Er möchte nächstes Jahr an einer anderen Uni neu studieren. Haben gelesen, dass er dann weiter Familienversichert (bis 23)ist. Man muss bei der Kk ein Familienformular ausfüllen. Kindergeld würde er noch 4 Monate erhalten, es sei denn er macht eine Ausbildung, sich selbständig oder studiert gleich weiter. Da alles nicht der Fall ist, gilt auch ein Minijob mit Vertrag oder ein vorübergehender Job als ungelernt ( Supermarkt ect)?
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Wird der Studiengang an einer für ihn erreichbaren Uni zum Sommersemester angeboten?
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Leider nein nur Wintersemester 2023
2 Antworten
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Er muss sich ausbildungsplatzsuchend melden, dann geht das Kindergeld auch länger als vier Monate
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Womöglich schon, aber er kann sagen, dass er sich auch auf Studienplätze bewirbt. Das gilt auch
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Nein. Es gilt nur Schule, Studium oder Ausbildung. Auch mit der KK kann das Probleme geben. Ruf da lieber mal an.
Also beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend melden, OK. Bieten sie ihm dann keine an, die er annehmen muss?