Hi Leute,

zur Zeit besuche ich einen Studiengang in Bayern (Vielleicht ist die Info relevant?). Jedoch habe ich festgestellt, dass das einfach nicht so ganz das Richtige für mich ist und möchte nun Lehramt anfangen zu studieren. Allerdings ist das erst zum Wintersemester möglich.

Nun kommt folgendes Problem auf mich zu:

Nach dem ersten Semester ist es in meinem aktuellen Studiengang nötig, eine Grundlagenprüfung zu schreiben.. bei Nichtbestehen hat man die Möglichkeit, diese mit einer Nachprüfung nachzuholen. Ich bin mir aber nicht ganz im Klaren, wie die Kindergeldstelle diesen Sachverhalt behandelt. Zählt das dann als Versuch des 2. Semesters? Bekommt man weiterhin Kindergeld? Ich werde nach der Nachprüfung spätestens aus dem Studiengang exmatrikuliert und bin mir deswegen unsicher.

Mir geht es hier in erster Linie nicht darum, die Kindergeldstelle auszutricksen, aber ich bin trotz Nebenjob auf das Kindergeld angewiesen und kann darauf nicht verzichten. Gibt es vielleicht noch andere Wege, wie man es weiterhin bekommt? Macht es Sinn, sich als arbeitssuchend zu melden, obwohl man im Wintersemester wieder anfängt zu studieren?

Ich habe mir auch schon überlegt, mich vor den Prüfungen zu exmatrikulieren und dann für das Sommersemester PSS oder ähnliches NC freies zu "studieren". Könnten hierbei die Behörden mir das Geld verweigern, weil ich innerhalb drei Semester drei verschiedene Studiengänge angetreten bin, ohne Leistungsnachweise erbracht zu haben?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen! Danke schon mal im Voraus!