Abzweigung des Kindergeldes wird nicht entsprochen?
Hey,
meine Freundin (21) lebt bei mir und befindet sich in der Ausbildung im 3. Lj.
Gestern kam der Ablehnungsbescheid von der Familienkasse, ich zitiere:
“Ihnen wird von unterhaltspflichtigen Angehörigen ( Vater) Barunterhalt gewährt.
Eine Abzweigung des Kindergeldes an Sie ist deshalb nicht möglich.“
Sie hat kein gutes Verhältnis zu den Eltern, es wurde 2-3x in den Monaten davor das Kindergeld an meine Freundin durch die Eltern überwiesen, sonst bekommt Sie keinerlei Unterstützung von den Eltern.
Kann man dagegen vorgehen?
danke
1 Antwort
Wenn sie keinen Unterhalt von ihren Eltern bekommt, dann steht ihr das Kindergeld voll zu. Da kann es keine zwei Meinungen geben.
Die Familienkasse geht aber davon aus, dass sie Geld von ihren Eltern bekommt und dann wird es kompliziert.
Ich würde da auf jeden fall anrufen und denen sagen, dass sie keinen Cent Barunterhalt von ihren Eltern bekommt. Im Zweifel kann man Widerspruch einlegen. Dazu reicht es der Familienkasse (z.H. der zuständigen Mitarbeiterin) einen Brief zu schreiben, in dem steht "Hiermit widerspreche ich ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx mit dem Aktenzeichen x, da ich keinen Barunterhalt von meinen Eltern erhalte".
Widerspruch einlegen. Zum Amtsgericht gehen und dich einen Rechtshilfe Antrag holen und dann zum Anwalt gehen.