Zum 1.8 beende ich meine Ausbildung. Am 1.10 startet mein Studium, demnach bin ich ja bis zum 25. Lebensjahr noch berechtigt, Kindergeld zu erhalten.
In der Zwischenzeit gehe ich bei meinem momentan Arbeitgeber als ausgebildete Fachkraft arbeiten bis mein Studium beginnt. Erhalte ich dann immer noch im Studium bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, obwohl ich für zwei Monante als vollwertige Kraft gearbeitet habe?