Halbwaisenrente, Kindergeld, Ausbildung Wer kann helfen?
Die Tochter meiner Freundin ist Halbwaise. Sie beendet die Schule 1 Jahr vor dem Abi und möchte eine Ausbildung machen. Der Ausbilder muss die Ausbildung aber aufgrund Corona um 1 Jahr verschieben. D. H., sie wird jetzt ein 3monatiges Praktikum machen und dann ein dreiviertel Jahr auf geringfügiger Basis bei ihm arbeiten. Die Ausbildung startet dann im Sommer 2020. Es geht jetzt vor allem um die Lücke von den 3 Monaten. Sie müsste sich selbst versichern, bekommt auch kein Kindergeld.
Weiß jemand eine Lösung?
2 Antworten
Halbwaisenrente gibt es bis 18. Danach kann man die Weiterzahlung beantragen, wenn man noch in der Ausbildung ist. Mit 27 Jahren ist dann Schluss.
Für die Übergangszeit gibt es 4 Monate weiter Halbwaisenrente. Somit hängen 5 Monate ohne Zahlung in der Luft. Bei Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres würde voll weiter gezahlt.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste nun über einen Fall entscheiden, in welchen die Schulausbildung über einen längeren Zeitraum unterbrochen wurde. Mit Urteil vom 15.09.2006 (Az. L 1 R 1048/06) teilte das LSG mit, dass die Gewährung einer Waisenrente nach vollendetem 18. Lebensjahr bei einer Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung nur bis zu einem Zeitraum von vier Monaten möglich ist.
Kindergeld wird auch gezahlt, wenn man sich ausbildungssuchend beim Arbeitsamt meldet. Dabei darf man auch auf 450 Euro Basis bis zum 21. Lebensjahr dazu verdienen. Somit müsste das Kindergeld weiter fließen.
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann. Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat.
Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.
Welche Lücke von 3 Monaten ist denn jetzt konkret gemeint?
Danke... Aber ist ja eigentlich mal wieder gegenüber den Studenten ungerecht. Die haben die Möglichkeit ihr Studium mit dem Master zu beenden.
I'm Handwerk sieht es so aus
Ausbildung - 1Jahr Arbeit - Meister
Eigentlich ist auch dann die Ausbildung für das Jahr der Arbeit unterbrochen und dann geht's weiter mit Teil 2 der Ausbildung...
Dann fällt das doch in die Übergangszeit und die Halbwaisenrente müsste weiter gezahlt werden und Kindergeld gibt es auch. Krankenversichert ist sie auch über die Familienversicherung des Elternteils.
Abi machen und dann Ausbildung. Sie bekommt weder Waisenrente noch Kindergeld noch Krankenversicherung wenn sie nur einen Minijob macht.
Genau die Lücke, in der sie jetzt das 3monatige unbezahlte Praktikum macht.