Kindergeld bei erste Ausbildung?

2 Antworten

Sicher doch, ob erste oder eine weitere Ausbildung spielt da keine Rolle, solange Du noch unter 25 bist, da besteht dann spätestens mit Beginn jeder weiteren Ausbildung oder Studium wieder Anspruch auf Kindergeld.

Einkommen spielt beim Kindergeld auch keine Rolle mehr, weil man die Einkommensgrenze schon 2012 abgeschafft hat.

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, könntest Du auch in der Wartezeit auf den Beginn der Ausbildung weiter Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Du z.B. schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben würdest, auch wenn Du bis dahin in Vollzeit arbeiten würdest.

Kindergeld kann es selbst bei erfüllen der Voraussetzungen nur noch rückwirkend bis zu 6 Monate geben.

Ja, Kindergeld kann wieder beantragt werden wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Aber Achtung, max. 6 Monate rückwirkend. Ggfs. besteht Anspruch sobald du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast (in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn).