Guten Tag,

ich fülle gerade den Kindergeldantrag für ein volljähriges Kind aus, das nun seit Oktober erstmals studiert. Da das Kindergeld ja schließlich bis zu 6 Monate rückwirkend beantrag werden kann, frage ich mich, ob die betroffene Person zur Übergangszeit dazugehört.

Die betroffene Person war die letzte Zeit nebenberuflich Selbständig und hat sich vor ca. einem halben Jahr entschlossen, zum Wintersemester 2019/20 erstmals studieren zu gehen. Trifft dies auch unter die Übergangszeit zu, sofern weniger als 20 Stunden die Woche gearbeitet wurde? Oder muss es zwangsweise direkt nach dem Schulabschluss sein?

Was genau versteht man unter Übergangszeit? Ich weiß dass es das warten auf den Ausbildungsplatz bzw. den Studiumplatz ist (max. 4 Monate). Muss dies jedoch direkt nach Abschluss der Schule sein oder kann dies auch später sein.