Voraussetzung für Kindergeld?
Zum 1.8 beende ich meine Ausbildung. Am 1.10 startet mein Studium, demnach bin ich ja bis zum 25. Lebensjahr noch berechtigt, Kindergeld zu erhalten.
In der Zwischenzeit gehe ich bei meinem momentan Arbeitgeber als ausgebildete Fachkraft arbeiten bis mein Studium beginnt. Erhalte ich dann immer noch im Studium bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, obwohl ich für zwei Monante als vollwertige Kraft gearbeitet habe?
2 Antworten
Korrekt
Es bestünde auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld, auch wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, Du darfst im Durchschnitt in der Woche nur nicht über 20 Stunden kommen.
Dabei muss das ganze Jahr berücksichtigt werden, sonst besteht wieder Anspruch ab Beginn des Studiums, längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.
Aber auch dann darfst Du neben dem Studium im Durchschnitt in der Woche nicht über 20 Stunden arbeiten.
Wie gesagt muss das ganze Jahr 2022 berücksichtigt werden.
Wenn Du vor August noch in Ausbildung warst und das in Vollzeit, wirst Du ja nicht zwingend nebenbei noch gearbeitet haben.
Sollte das so gewesen sein, dann würdest Du durch diese 2 Monate im Durchschnitt nicht auf 20 Stunden die Woche kommen.
Die 3 Monate ab dem Studium müsste man auch noch berücksichtigen, solltest Du da nebenbei arbeiten.
Du darfst im gesamten Jahr 2022 neben der Ausbildung und Studium im Durchschnitt nicht über 20 Stunden kommen und dann würde auch für diese 2 Monate Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Spätestens aber wieder ab Beginn des Studiums, wenn Du nebenbei im Durchschnitt nicht über die 20 Stunden pro Woche kommst.
Während der Überbrückung zwischen Ausbildung und Studium ist das für zwei Monate möglich (unschädliche Tätigkeit), wenn du für den Rest des Jahres nur so viel neben dem Studium arbeitest, das du im Durchschnitt die 20 Stunden nicht überschreitest.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Mein Arbeitsvertrag, der für zwei Monate gilt, wäre aber eine 39 Stunden Woche. Das würde dann bedeuten, dass ich für die zwei Monate kein Kindergeld bekomme. Aber im Studium würde ich dann doch weiterhin Kindergeld kriegen, wenn ich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten gehe, richtig?