Kindergeld im Fernstudium?
Hallo,
ich bin derzeit als Au Pair im Ausland und kann deshalb nur über eine Fernuni studieren. Da ich aber kein vollwertiges Studium machen möchte (dies ist mir zu zeitaufwändig neben meinem Job), habe ich mir mehrere Kurse/Studiengänge rausgesucht (von der Uni SGD).
Meine Frage ist nun, ob ich mit diesem Kurs noch Kindergeld berechtigt bin oder nicht und was genau die Kriterien dafür sind.
Ich wollte eigentlich einen Sprachkurs machen, aber die Sprachschule bietet nichts für 10h/Woche an, was für das Kindergeld nötig wäre.
Wenn jemand noch einen anderen Tipp hat, wie man weiterhin Kindergeld berechtigt bleibt, wäre ich sehr froh darüber.
(Ich bin 19 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Abitur gemacht)
Vielen Dank!
5 Antworten
Ich vermute einmal - den nachfolgenden Text hast Du gelesen :
https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Ernsthaftigkeit der Ausbildung
Eine Ausbildung begründet einen Kindergeldanspruch nur, wenn diese auch ernsthaft betrieben wird. Die Dienstanweisungen schreiben dabei vor, dass „Zeit und Arbeitskraft“ des Auszubildenden/ Studenten soweit in Anspruch genommen werden, dass keine Zweifel daran bestehen, das gewünschte Berufsziel zu erreichen.
Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Berufsausbildung würden beispielsweise dann aufkommen, wenn der Auszubildende/ Student erheblich von der festgelegten Ausbildung- bzw. Studiendauer abweicht, die für eine vergleichbare Ausbildung üblich ist.
Da ich aber kein vollwertiges Studium machen möchte
besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Leistungsnachweise über Ausbildungsstand
Insbesondere bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Anwesenheitspflicht erfordern, dazu gehören ein Universität- oder Hochschulstudium sowie das Fernstudium, müssen in regelmäßigen Abständen Leistungsnachweise – ähnlich dem BAföG – erbracht werden. Studenten werden diese auch als „Scheine“ kennen. In der Regel sind die Bescheinigungen von Hochschulen zum Semesterende ausreichend. Sind diese jedoch nicht aussagekräftig genug, können die Familienkassen auch die Zusendung von Arbeiten verlangen, um den Ausbildungsstand nachzuvollziehen. Gerade bei einem Fernstudium kann es daher vorkommen, dass die Familienkasse auch die Vorlage von Einsendeaufgaben verlangt.
Ausbildungs- und Unterrichtszeit
Bei einer Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeit von 10 Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Liegen die Wochenstunden darunter, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffs entsteht oder zusätzliche ausbildungsfördernde Aktivitäten (z. B. praktische Übungen, Versuche etc.) durchgeführt werden.
Uni SGD
Uni?
Die SGD ist keine Uni, übrigens auch keine (Fach-)hochschule, sondern ein kommerzielles, privatwirtschaftliches Unternehmen, welches Kurse und Lehrgänge anbietet.
Das meiste davon ist als Hobby zu betrachten. Die Kurse sind nicht Bestandteil eines Studiums, die SGD bietet *überhaupt* keine Studienabschlüsse an.
Für "Kurse" und "Hobby" gibt es dann natürlich auch kein Kindergeld.
Nachtrag. Du beziehst dich hierauf:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08 seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.
Dass ein Kurs, der per Fernlehrgang an einem privaten Institut absolviert wird, nicht "theoretisch-systematisch" sein kann und schon gar nicht das Jahr als Au-pair "begleitet", versteht sich wohl von selbst. Zudem gibt es keinerlei Kontrolle, was du da tust oder läßt.
Wenn jemand noch einen anderen Tipp hat, wie man weiterhin Kindergeld berechtigt bleibt, wäre ich sehr froh darüber.
Geh auf eine ordentliche Sprachschule vor Ort, mach eine Ausbildung oder geh ernsthaft studieren - dann bekommen deine Eltern auch wieder Kindergeld.
Das ist keine Schule, also auch kein Kindergeld.
Deine Eltern können es erst wieder beantragen, wenn du Ausbildung machst, oder viell doch ein richtiges Studium an ner Uni
https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
oder mal googeln nach da-kg 2019 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz), wie z.B.:
Gruß siola55

(von der Uni SGD).
🤣🤣🤣
Das ist keine Uni. Sondern ein privates Fernfortbildungsinstitut mit eher zweifelhafter Reputation.
Spar dir das Geld lieber.