Hallo ihr Lieben,

ich hätte ein paar organisatorische Frage zum Doppelstudium, sowie zum Kindergeld. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin 23 Jahre alt, studiere derzeit im Vollzeitstudium (Bachelor) Wirtschaftsingenieurswesen im 4. Semester und arbeite nebenbei in Teilzeit als Werkstudentin im Wirtschaftsbereich. Zuvor habe ich schon einige Fernkurse absolviert, weiß also genau wie so ein Fernstudium abläuft.

Nun ist es so, dass ich durch eine Freundin von mir mitbekommen habe, dass sie per Fernstudium den Master im Wirtschaftsbereich parallel zur Vollzeitarbeit absolviert. Daraufhin erkundigte ich mich ein wenig und konnte feststellen, dass in Österreich vollwertige und international anerkannte Master Studiengänge angeboten werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums nicht unbedingt ein abgeschlossenes Erststudium sein muss, sondern auch Abitur + mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Einstiegsprüfung möglich sind.

Ich habe nun insgesamt 5 Jahre aktive Berufserfahrung und zuvor 2 Jahre Berufserfahrung als Schülerin (ab 16) gesammelt - immer in derselben Firma - insgesamt verfüge ich also über 7 Jahre Berufserfahrung. Bei der besagten FH habe ich meine Unterlagen bereits eingereicht, die Einstiegsprüfung erfolgreich absolviert und hätte jetzt die Möglichkeit parallel zu meinem aktuellen Vollzeitstudium schon mal mit dem Master zu beginnen. Wie gesagt erfülle ich ja bereits alle Voraussetzungen, habe den Platz sicher und weiß auch, dass das Studium in DE anerkannt wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss ich ein ausländisches Fernstudium bei der Kindergeldkasse anmelden? Da bei der Kindergeldkasse ja mein normales Studium schon angemeldet ist.

2) Was ist, wenn ich das Masterstudium vor dem Bachelor abschließen sollte? 

Der Master dauert nur 2 Semester, mein Bachelor dauert noch 3-4 Semester. Sprich: Wenn ich jetzt im April anfange den Master zu machen, wäre ich im April 2020 auch mit dem Master fertig, mit dem Bachelor dagegen erst im Oktober 2020 oder März 2021. Würde hierbei dann das Kindergeld wegfallen? Da ich ja dann offiziell ein abgeschlossenes Studium habe, auch wenn es schon der Master ist. Es wäre kein Problem, wenn das Kindergeld wegfallen würde, wenn ich den Master abgeschlossen habe, es geht mir rein um das Organisatorische - nicht dass ich irgendetwas zurückzahlen muss.

3) Ergänzung zur 2. Frage: 

(eher unwahrscheinlich, aber ich sollte die Frage trotzdem einbeziehen)

Was wäre, wenn ich den Master vor dem Bachelor abgeschlossen habe und mich dann entscheiden sollte, das Bachelor Studium doch nicht fortzusetzen? (Ich habe eigentlich vor es zu beenden, aber wer weiß was für Fälle eintreten) 

Würde mein Masterabschluss hier als erster Studienabschluss gelten, wodurch ich lediglich mein Prüfungszeugnis der Kindergeldkasse zusende und das Kindergeld somit eingestellt wird?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

LG, Lila