Kindergeld in Ausland während Elternzeit?
Ich mochte bald umziehen nach Kroatien mit meinem Mann für mein 2 Kind habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt jetzt interessiert mich wenn ich mich hier aus Deutschland abmelde kriege ich weiter Kindergeld bis Ende Elternzeit weil in Elternzeit wird Steuer gezahlt...
Und wie sieht es aus mit dem Rest von Elternzeit von meinem 1 Kind, da habe ich 1 Jahr 9 Monaten übrig, kann ich das an Anschluss zusammen mit dem Elternzeit von 2 Kind nehmen??
2 Antworten
Wenn du deinen Wohnsitz nach Kroatien verlegst, bekommst du weder Kindergeld (vgl. § 62 Abs. 1 EStG) noch Elterngeld weiter gezahlt.
Das Elterngeld ist außerdem steuerfrei, § 3 Nr. 67 EStG, und wird daher nicht versteuert.
Wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft verlegst, bekommst du keine Leistungen aus Deutschland mehr, dann endet mit der Abmeldung das Elterngeld. Kindergeld bekommst du dann auch nicht mehr.