Vermieter meldet, dass Fahrrad im Laubengang stehe, kein ordentlicher alternativer Abstellplatz, was tun mit Fahrrad ?

Hey Leute,

wir haben heute Post vom Vermieter bekommen, in der er schreibt, dass mein Fahrrad den Laubengang zustellt. Wir wohnen seit über 10 Jahren hier (in 6.Etage) und meine Fahrräder waren auch seit ich hier wohne, am gleichen Platz. Es wurde nie was bemängelt und da niemand anderes oder wir selber auch nicht behindert werden (in Bezug auf Fluchtwege), haben wir das Rad immer dort gelassen. Bei uns gibt es auch Fahrradkeller, welche der Vermieter hier auch als alternativer Abstellplatz empfiehlt, aber 1. dauert es lange, bis ich die vom 6.Stock erreiche - 2. habe ich kein Auge mehr auf meinem Rad (hier wohnen keine normalen Menschen mehr -.-) - 3. Habe ich mir kurz mal angeschaut wie es dort ausschaut und die Fahrräder liegen einfach so rum und manche liegen mit dem Vorderrad auf der Fensterbank (das ist nur so ein normaler Abstellraum ohne diese Halter, welche an der Decke montiert sind und man die Räder dran hängt). Was soll ich eurer Meinung nach mit meinem Rad tun? Da wo ich es abstelle, ist auch kein Warnzeichen, dass es ein Laubengang ist, falls das relevant ist. Ich brauch das Fahrrad auch selten, aber wenn ich so nach nem Monat schaue, ist das Ding weg oder demoliert. Unser eigener Keller ist viel zu klein. Neben den Abstellräumen, hab ich mir den Platz vor dem Parkplatz unseres Autos in der Tiefgarage vorgestellt, da kommt niemand so leicht rein (keine Einzelgarage sondern für jeden zugänglich, wobei man einen Schlüssel braucht und nur mit monatlichem zahlen einen Platz bekommt). Und außerdem wäre es vielleicht weiter entfernt, aber ich hätte wenigstens ein wenig Ruhe. Es ist kein besonderes Fahrrad, aber trotzdem ist es eins und ich könnte es immer wieder brauchen.

Ich muss das Fahrrad bis zum 16.12 von dort wegschaffen, sonst machen die das und berechnen das mit in die Betriebskosten hinein.

Vielen dank an alle Antworten und die die das gelesen haben!!!

Fahrrad, wohnen, Mietwohnung
Nachträgliche Hausordnung zum Mietvertrag nach 6 Monaten erlaubt?

Nachträglich Änderung /Ergänzung der Hausordnung Hallo ,

wir wohnen seit 6 Monaten in einem Haus mit 3 Wohnungen. Ich wohne mit meinem Sohn im Erdgeschoss und mein anderer Sohn mit seiner Freundin im OG. Das Dachgeschoss ist nicht vermietet und nutzt die Vermieterin. Allerdings wohnt sie nicht darin.

Nun hat sie eine Wohnungsbesichtigung am Sonntag für Mittwoch gekündigt , womit wir generell kein Problem haben.

Da hat sie uns eine "neue" Hausordnung ausgehändigt , die wird nicht unterschrieben haben. Darin sind Punkte aufgeführt, die dem Mietvertrag widersprechen. ZB dürfen Fahrräder nur im eigenen Kellerraum abgestellt werden. Im Mietvertrag steht allerdings, dass sie im "Vorraum" abgestellt werden sollen.

Weiterhin ist pro Wohnung "1 Hund" erlaubt. In der Hausordnung wird nun explizit darauf hingewiesen, dass das Treppenhaus "DIE VISITENKARTE DES HAUSES " ist und wenn wir dieses nicht (klinisch) rein halten , es sind wörtlich Hundehaare aufgezählt, es sie berechtigt das Mietverhältnis zu kündigen.

Wir reinigen 2 mal wöchentlich das komplette Treppenhaus, inklusive Kellertreppe und Keller!!

Weiterhin steht drin was und wie wir den Garten nutzen "dürfen" Wortwörtlich heißt es " der Garten darf durch den Mieter bis auf Widerruf ausnahmsweise genutzt werden." Weiterhin verbietet sie uns nun darin , dass die im Mietvertrag erlaubten Hunde, aus dem Garten fernzuhalten sind. Weiterhin müssen wir den Garten VOR dem Haus pflegen die sich unmittelbar neben dem Hauseingang (hausnahe Beete und Rabatten) befinden.

Allerdings ist dies ebenso nicht Bestandteil des Mietvertrages und der Zusatzvereinbarung/Hausordnung.

Weiterhin ist in den Betriebskosten "Gartenpflege" aufgeführt. Quasi zahlen wir ihr die Gartenpflege, sind aber verpflichtet ihn zu pflegen und dürfen ihn aber nur "ausnahmsweise" und ohne Hunde , nutzen.

Wir haben allerdings, mit dem Mietvertrag , bei Einzug eine Zusatzvereinbarung/Hausordnung erhalten und darin sind die meisten Punkte NICHT so wie bei der nachträglichen, aufgeführt. Es steht weder dort , noch im Mietvertrag, dass wir im Nachhinein nochmal eine separate Hausordnung erhalten. Was gilt nun? Müssen wir diese neue Hausordnung akzeptieren?

Haus, wohnen, Mietrecht, Hausordnung
Gasetagenheizung effizient heizen verschiedene Möglichkeiten?

Hey Leute, ich hab ein Problem mit der Heizung in meiner neuen Wohnung. Wir haben eine Gasetagenheizung mit einem Raumthermostat im "Hauptraum" so wie es sein sollte, über den man die Temp. und die Heizung steuern kann. Hier stellen sich mir jetzt allerdings einige Fragen.

Zu erst einmal: Der Hauptraum ist sehr groß und beträgt ca 70% der Gesamtfläche unserer Wohnung. Wenn ich jetzt an diesem Raumregelkasten eine Temperatur einstelle, heizt die Therme hoch und heizt so fern die Thermostate am Heizkörper geöffnet sind den Hauptraum bis zur gewünschten Temperatur. So weit so gut.

  1. Frage: ich kann am Heizkörper ja voll oder nicht voll aufdrehen. Macht das energietechnisch einen Unterschied?

  2. Frage: Ich hab ja an der Gastherme noch einen weiteren Regler der die Temperatur im Heizkreislauf regelt. Was sollte ich hier einstellen niedrige oder hohe Werte? Wahrscheinlich wird es mehr sinn machen niedrige zu nehmen, allerdings weiß ich nicht was dann der sinnvollste Wert wäre -> stelle ich hier z.B. 40° ein wird das 40° warme Wasser es doch niemals schaffen die Wohnung zu "heizen" welcher Wert wäre da okay? Wenn ich am Raumregler was einstelle scheint es mir so als würde die Therme (kleine Flamme auf dem Display und Therme läuft hörbar) so lange laufen, bis die Temperatur im Raum erreicht wurde, allerdings scheint das doch ein Widerspruch zu sein sie sollte doch dann nur bis zu dem Wert an der Therme heizen, dann das Wasser im Kreislauf verteilen und erst dann wieder anspringen wenn die 40° unterschritten sind und nicht dauerhaft heizen?

  3. Frage kennt so eine Therme nur an und aus? Sprich ist bestrebt immer die Temperatur im Kreislauf zu halten, oder wird die Temp im Kreislauf nur wieder auf die eingestellten 40 Grad an der Therme geheizt, wenn das Raumthermostat sagt es ist unter den eingestellten Wert gefallen.

und 4. *mein größtes Problem * Da ich nicht im Hauptraum schlafe, sondern in meinem Schlafzimmer und wir eine Dachgeschosswohnung haben, die nicht sonderlich gut gedämmt zu sein scheint, würde ich gern nachts in meinem Schlafzimmer ein wenig heizen. Nur so wie ich es momentan sehe, muss ich im Hauptraum eine Temperatur angeben von z.B. 18° damit die Therme anspringt, allerdings müssen dann auch die Thermostate wie hoch auch immer im Hauptraum aufgedreht sein, damit überhaupt warmes Wasser erzeugt wird. -> somit muss ich anscheinend ca 70% der Wohnung Heizen, damit es in meinem winzigen Schlafzimmer annähernd warm wird. Das klingt für mich absolut energetisch schwachsinnig?! Sehe ich das richtig oder hab ich einen Denkfehler? Gibt es hierzu eine Lösung, wie ich es schaffe, dass ich NUR das Schlafzimmer auf eine angenehme Temperatur bringen kann?

Fragen über Fragen... ich hab schon einiges gelesen aber schlau bin ich daraus nicht geworden und nun hoffe ich, dass Ihr mir helfen könnte. Danke schonmal und beste Grüße

wohnen, Heizung, heizen
Mitbewohnerin ständig zu Hause?

Hallo Zusammen,

ich lebe seit gut 5 Monaten mit einer Frau zusammen. Sie ist hier arbeitslos eingezogen, aber hat direkt nach dem Einzug einen Job gefunden, bei der ihr nach 2-3 Monaten gekündigt wurde. (War ein blödes Unternehmen, das gebe ich zu. Aber sie aber ständig am Motzen, dass sie keine Zeit mehr zum Leben hätte.

Etwas zu ihr. Sie hat ihren Master und ist Anfang 30. 10 Jahre älter als ich. Seit der Kündigung ist sie nur noch ständig zu Hause, oder geht ab und zu aus. Aber im Grunde versteckt sich die ganze Zeit in ihrem Zimmer und schaut Serien.

Ich mache meine Ausbildung und bin von früh morgens bis Abends, oder Nachmittags unterwegs und bin in der Woche nie allein. Eventuell geht es mir das auf die nerven, weil ich mir denke; sie ist jetzt Anfang 30 und ist schon gut 2 Monate arbeitslos und chillt im Grund genommmen nur. Ich habe mir das WG-Leben etwas anders vorgestellt. Jedes Mal wenn ich nach Hause komme habe ich gemischte Gefühle. Auf der anderen Seite ein "oh man, ist die schon wieder da und hängt nur rum", "wenn die wirklich arbeiten wollte, wäre sie viel ehrgeiziger und trottet nicht so vor sich hin". Ich sollte mir darüber eigentlich keine Gedanken machen, aber es schafft auch keine gute Stimmung in der WG.

Was rät ihr mir? Sollte ich sie darauf ansprechen und wenn ja, wie ? Danke für gute Tipps.

Leben, Arbeit, Tipps, wohnen, Ausbildung, Müdigkeit, arbeitslos, WG, Wohngemeinschaft
Mein Mann will bei geöffnetem Fenster schlafen, ich nicht, was tun?

Hallo Ihr Lieben,

bis vor etwa einem halben Jahr schliefen mein Mann und ich immer bei geschlossenem Fenster, aber alle Türen in der Wohnung waren offen. Vor dem Schlafengehen haben wir nochmal 15 Minuten gelüftet. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Luft in unserer 95m2 großen Wohnung dann für zwei Leute und etwa 8 Stunden reicht.

Im Frühjahr behauptete mein Mann, er könne so nicht mehr schlafen und wollte jede Nacht ein Fenster gekippt lassen. Das hat mir zwar eigentlich nicht gepasst, aber ich habe mich darauf eingelassen und bin auch gut damit zurechtgekommen.

Aber jetzt sind nachts die Temperaturen einstellig, und da vertrage ich es nicht mehr, wenn nachts ein Fenster offen ist und alle Türen offen sind - egal welches Fenster. Ich habe dann ständig Halsschmerzen und Verspannungen und habe zu tun, dass ich mir keine richtige Erkältung hole. Mein Mann hat sich versuchsweise auf Schlafen bei geschlossenen Fenstern eingelassen. Doch dann hat er immer mitten in der Nacht den Rollladen hochgezogen und das Schlafzimmerfenster weit aufgemacht. Dann ist er friedlich wieder eingeschlafen, und ich bin aufgewacht, weil mir viel zu kalt war. Ich habe dann Fenster und Rollladen wieder geschlossen, und dann ging das Ganze von vorne los. So kann keiner von uns schlafen, und wir sind beide am Morgen wie gerädert.

Das finde ich keinen Zustand. Ich bin jetzt schon ins Gästezimmer gezogen, damit ich in Ruhe schlafen kann, aber getrennte Schlafzimmer finde ich auch nicht toll.

Hat jemand eine Idee, was wir tun könnten?

Haus, Medizin, Gesundheit, wohnen, Schlaf
Was sind die Vor- und Nachteile am Zusammenleben mit dem Partner und dessen Mutter (demzufolge: Schwiegermutter) unter einem Dach?

Würdet ihr mit eurer Schwiegermutter (Vorausgesetzt ihr versteht euch gut mit ihr) und eurem Partner unter einem Dach zusammen wohnen? Am besten noch ins Elternhaus des Partners?

Unter den Voraussetzungen:

  • Das Haus besitzt eine super Lage mit großem Grundstück und würde sicher renoviert, umgestaltet werden können
  • Beide Parteien würden getrennt werden
  • Ihr versteht euch super mit eurer Schwiegermutter und sie hat euch sehr gern (alles andere würde ohnhin dazu führen das man diese Idee sofort über Bord wirft)
  • Die Entfernung von dort zum jetzigen Lebensort beträgt über 200 Kilometer
  • Die eigene Familie lebt zwar am jetzigen Lebensort, das Verhältnis ist aber teilw. angespannt
  • Arbeit würdet ihr dort bestimmt finden

Da mir sowohl Vor- aber verständlicherweise auch Nachteile einfallen würde ich gerne beide Seiten hören also: Vor- und Nachteile; am besten gar aus eigenen Erfahrungen/Einschätzungen.

Es wäre zudem sehr lieb wenn ihr mir eure Entscheidung ausführlich begründet da ein einfaches "Ja" oder "Nein" nicht recht aussagekräftig sind.

Ich stehe momentan noch nicht vor einer Entscheidung aber die Idee steht im Raum und ich begegne ihr mit sehr gemischten Gefühlen wie ihr bereits lesen konntet. Daher würdet ihr mir mit einer ausführlichen:

Pro/Contra Abwägung plus Entscheidung

wirklich sehr helfen!

Vielen Dank im Voraus.

Haus, Kinder, Familie, Wohnung, wohnen, Umzug, zusammenleben, Ehe, Enkel, Partnerschaft, Schwiegereltern, Schwiegermutter, Sohn, Tochter, zusammenziehen, Schwiegersohn, Schwiegertochter, schwiegervater
Nutzungsentschädigung bei nur teilweise bewohnbarer Wohnung?

Hallo, wir sind in eine Mietwohnung eingezogen und hatten vor Umzug schon alle Regale im Keller eingebaut und auch eingeräumt. (8 Regale). Der Keller ist von der Wohnung aus erreichbar und somit in die Wohnung integriert, Waschmaschine, Trockner usw. hatten wir auch schon aufgestellt.In der Wohnung unter uns gab es einen enormen Wasserschaden, so dass diese saniert werden muss. Einen Tag vor Umzug kam der Gutachter und schaute auch unseren Keller an und stellte fest, dass auch hier Trockner aufgestellt werden müssen, Fliesen abgeschlagen werden müssen und wir noch am gleichen Tag die Regale wieder ausräumen und abbauen sollten. Das haben wir gemacht, daueret einige Stunden.Nun konnten wir aber die Umzugskisten welche im Keller ausgepackt werden sollten nirgends unterbrigen und auch sämtliche Geräte nicht nutzen. Ihr könnet Euch vorstellen wie das ist, wenn man nichts mehr findet, keine Wäsche waschen kann usw., Es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt , welche nun wieder beseitigt sind und auch alle andere Arbeiten (mit vielen Stolpersteinen) erledigt. Da wir die Wohnung durch diese Sache nicht voll nutzen konnten und der Wasserschaden in der unteren Wohnung ein Versicherungsschaden ist, sprach der Vermieter von einer Nutzungsentschädigung. Wie wird so eine Entschädigung berechnet, wer macht das oder an wen muss ich mich wenden. Es kommen ja noch Dinge dazu wie : Um den Zugang der Bauarbeiter zu gewährleisten musste Urlaub genommen werden, es musste alles nach Abschluss gereingt werden ( extrem Staub durch Abschlagen der Fliesen u.v.m, auch mussten täglich die Trocknungsgeräte entleert werde, was ja auch zum Versicherungsfall gehört ). Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall und wie sollkten wir uns jetzt verhalten ? Einen Anbwalt möchten wir nicht unbedingt einschalten. Vielen Dank schon mal für die Antworten. MfG

Haus, wohnen, Mietrecht, Minderung
Hund kaufen - Brauche zustimmung der Nachbarn?

Hey,

hab immer schon einen Hund gehabt, jetzt allerdings ist "mein" (gehörte dem Mitbewohner aber ich behandelte ihn wie meinen eigenen) Hund ausgezogen und ich lebe jetzt mit noch einem anderen Mitbewohner in einer Eigentumswohnung. Der besagte Hund hatte immer gebellt wenn es geklingelt hat.

2 der Nachbarn hatten sich dann aufgeregt und 1 davon hat sogar eine Unterschriftensammlung gestartet in der es darum ging uns den Hund zu nehmen. War nur ein sehr kleiner der niemandem was tut, nur das bellen störte sie.

Nun aber da kein Hund mehr bei mir ist sehne ich mich nach einem. In der Hausordnung allerdings steht dass ich dafür das Einverständnis der Nachbarn brauche. Brauche ich die Zuwilligung aller Nachbarn, oder muss nur die Mehrheit dafür sein? Manchmal findet so eine Nachbarsitzung in unserem Block statt in der ich die Möglichkeit hätte das mal zur Sprache zu bringen. Falls allerdings jeder einzelne zustimmen muss, sehe ich die Chancen sehr gering da eben diese 2 grimmigen alten Parteien wahrscheinlich was dagegen hätten. Gäbe es dann noch die Möglichkeit einen Vertrag zu machen in dem festgehalten wird, dass der Hund weg muss sofern es Probleme gibt? Denke das würde die Chancen sehr erhöhen. Würde mir einen Labrador-Retriever holen und mit ihm die Hundeschule besuchen. Hab schon mal einen Hund erzogen, Jack Russel Terrier der mir aufs Wort gehorcht hat. Der letzte Hund, der jetzt ausgezogen ist unterlag leider nicht meiner Obhut, somit hatte ich nicht sonderlich viel Einfluss in die Erziehung und folgedessen bellte er, weil bei dem Besitzer die Erfahrung fehlte und er sich nicht reinreden lassen wollte. Hoffe ihr habt meine Fragen aus diesem Absatz herauslesen können. Falls nicht, hier nochmal herausgeschrieben:

Müssen ALLE Nachbarn einwillig oder nur die Mehrheit? Macht es Sinn einen solchen Vertrag abzuschließen und ist dies überhaupt möglich?

FALLS, der Vertrag machbar ist und die 1% wahrscheinlichkeit Auftritt dass mein Hund die Nachbarn stört, wovon ich keinesfalls ausgehe, könnte ich mit ihm zu meiner Mutter in eine Riesenvilla mit Garten ziehen die mir eh schon lange angeboten hat bei ihr in den ausgebauten Dachboden zu ziehen. Das würde ich in Kauf nehmen, denn Hunde gaben mir immer sehr viel und ich liebe diese Tiere. Kann mir leider ein Leben ohne nicht vorstellen, deshalb der Aufwand.

Liebe Grüße

Hund, wohnen, Recht, Mietrecht, Nachbarn
Ist das normal bei türkischen Nachbarn?

Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in dem außer uns nur Türken wohnen. Das Problem ist, dass sehr komische Sachen passieren. Angefangen hat das ganze, als die türkischen Kinder beim Spielen draußen im Vorgarten auf den Rasen gekackt haben. Das hat meine Mutter gesehen und es war also keine Hundekot. Als wir die Mutter des Kindes darauf angesprochen haben hat sie nichts gesagt, sich den kackehaufen angeschaut und ist ohne reaktion wieder zurück ins Haus gegangen. Den Kot wegzuräumen war ihr anscheinend zu höflich. Einen Monat später lag wieder Kot im Vorgarten. Außerdem lassen sie ihren (Bio)müll immer im Treppenhaus stehen. Der Geruch gefällt ihnen anscheinend. Als nächstes kommen immer wieder mal eine Armada an schwarzen Mercedes-Benz angefahren, raus kommen ganz viele total schwarz bekleidete Menschen, als gäbe es eine Trauerfeier, und man wundert sich wie die alle ins Haus kommen. Kommen so türken zu besuch? Männer in Anzügen und Frauen komplett in schwarz zugedeckt und mit diesem furchteinflößenden streifen für die augen damit sie auch was sehen? Naja, ein anderes mal ist mal wieder einer mit nem schwarzen benz und anzug hergefahren und hat irgendeinen stein in den briefkasten geschmissen. Letztens kommen immer erstaunlich oft, mindestens 2-3 mal in der woche irgendwelche schwarzen mercedes angefahren. Da wird mir so langsam mulmig... Hat jemand von euch auch solche Nachbarn? Gibt's für alles eine Erklärung? Sollte ich was machen?

wohnen, Türkei, Nachbarn, Türken
Wer bezahlt den Alters-/behindertengerechten Umbau bei lebenslangem Wohnrecht der Schwiegereltern?

Fakten: 2003 überschrieben uns die SE zwei aneinander gebaute Wohnhäuser,- im Gegenzug mussten wir die beiden Geschwister auszahlen,-sowie den SE ein lebenslanges Wohnrecht in einem der Häuser einräumen und eine monatl. Rente von 550€ bezahlen. Das Verhältnis zu den SE ist seit Jahren gestört und der Kontakt kommt nur brieflich zustande.... Das andere Haus ist das ältere und erbringt eine monatliche Miete von bisher 550€ . Diese haben wir aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten letzten Monat auf 610€ erhöht. Die bisherigen Mieteinnahmen sind also für uns ein "Durchlaufposten" gewesen und ausser Kosten hatten wir von dem Erbe nichts.

Nun haben wir ein Schreiben der SE erhalten worin sie uns angeboten haben auf das Lebensl. Wohnrecht zu verzichten wenn die 550€ auf 1250€ monatlich aufgestockt werden. Da jedoch das von ihnen bewohnte Haus aufgrund der Lage nicht mehr als 800 bis 900€ Mieteinnahmen erbrächte,(so hätten wir kompl. ca.1400-1500€ abzüglich der 1250€ als Unterhalt für beide Häuser) haben wir empfohlen es zu belassen wie es ist.

Nun kommt der nächste Brief, in dem die SE auf ihre schlechte gesundheitl. Verfassung hinweisen. Sie machen nochmals den Vorschlag dass sie aufs WR verzichten gegen den o.g. Betrag oder sie blieben im Haus und wir sollen dann behindertengerecht  (Treppenlift, Dusche, Bad.....)umbauen.

Nun meine Frage: Ist es unsere Verpflichtung den SE die Wohnung auf unsere Kosten Alten und Behindertengerecht umzubauen? (sie fordern einen Treppenlift un Umbau der Bäder im Haus) Und wer bezahlt dann die Pflege des grossen Grundstücks (am Hang) Über Antworten mit sicherem rechtl. Wissen wäre ich sehr dankbar.

Haus, Gesundheit, wohnen, Bau, Behinderung

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