Ich bin genervt und enttäuscht vom meinem Freund. Reagiere ich hier über?

Hallöööchen,

lange hab ich überlegt ob ich hier mal um Rat und neutrale Meinungen frage. Aber ich brauch wirklich etwas „Hilfe“. Mein Freund (32) und ich (26) wohnen seit knapp einem halben Jahr zusammen. Es läuft vieles schief und er hat mich auch 3x hintergangen, bzw. mein Vertrauen missbraucht (falls das eine Rolle spielt erzähle ich es gerne genauer). Jedenfalls ist er kein Typ der redet, er geht Problemen aus dem Weg und sagt mit der Zeit wird das schon wieder. Ebenso mit dem Vertrauen, er versucht nichts aufzubauen oder gut zu machen. Nun weiß ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll – wir waren letzte Woche gemeinsam (und mit meinem Kind, nichts seins) in Urlaub und Freitag Abend ist er direkt feiern gegangen, wo er vorher war wusste ich nicht (er meint er will mir nicht über jeden Schritt den er macht rechenschaft ablegen) und Samstag Abend war er unterwegs usw. So, gestern sagte ich zu ihm dass wir heute bitte zusammen in die Stadt gehen, brauchen noch einiges für die Wohnung. Eigentlich hatte er heute früh einen Termin und schreibt eben, der hat sich auf 19 Uhr „verschoben“ bzw hat es wohl verpeilt. Ich leide nun wieder drunter und kann alleine in die Stadt oder muss es verschieben dass er mit kann.

Reagiere ich hier über? Das sind mittlerweile so Kleinigkeiten die mich tierisch nerven.

Liebe, Kinder, Freundschaft, wohnen, Stress, Liebeskummer, Beziehung, Fremdgehen, Partnerschaft, Streit
Hat ein Kind ein Recht auf sein eigenes Zimmer bei dem Elternteil, wo das Kind nur Besuchsrecht hat?

Was machen, wenn ein Kind den Umgang verweigert weil es kein eigenes Zimmer bei dem Umgangsberechtigten Elternteil hat? Gerade durch den niedrigen Selbstbehalt von 1080€ und den darin enthaltenen Wohnkosten von 380€ kann man sich nicht wirklich eine Wohnung mit Kinderzimmer leisten. Eigentlich reicht das Geld gerade mal für eine 1-Zimmer Wohnung. Wenn man da jetzt für 3 Wochen in den Ferien, aber auch sonst gemeinsam schlafen muss, kommen doch so ein paar Probleme auf. Ein Problem ist, wenn das Kind so bis 10 Jahre ist und früh ins Bett muss. Dann muss der Erwachsene sich im Zimmer so ruhig verhalten, dass das Kind auch schlafen kann. Selbst fernsehen mit Kopfhörern kann da durch das helle Licht sehr störend sein. Wenn das Kind dann im pubertären Alter ist und eine Tochter dann mit dem Vater in einem Zimmer schlafen soll, kann es auch zu Umgangsschwierigkeiten kommen. Oder wenn das Kind dann den eigenen Partner mitbringen möchte, kann ich mir das auch sehr problematisch vorstellen. Wenn aus diesen Problemen ein Umgangsproblem wird, das die Kinder dann nicht mehr den Umgang wahrnehmen wollen, ist das für mich ein Problem mit dem Kindeswohl und der Gleichberechtigung für das Kind und die Eltern. Kindeswohlgefährdung, weil die die Bindung zwischen Elternteil und Kind gestört wird. Gleichberechtigungsproblem, weil das Kind nicht die gleichen Rechte auf ein eigenes Zimmer (ohne Eltern) bei beiden Eltern haben kann. Gleichberechtigungsproblem, weil nicht beiden Eltern das gleiche Recht gegeben wird, dem Kind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen zu können (bei gleichem Einkommen), da der eine Elternteil schon 20% vom Unterhalt für das Zimmer des Kindes beim anderen Elternteil bezahlt und dann aber noch für ein eigenes Zimmer bei sich selber, für das Kind auch voll bezahlen muss und nichts vom anderen Elternteil bekommt.

Kinder, Miete, wohnen, Trennung, Gleichberechtigung, Kindesunterhalt, Kindeswohl, Umgang, Zimmer
Jobcenter verlangt Beschreibung zum Tagesablauf / Zweitwohnsitz?

Wir mussten leider Hartz 4 beantragen. Seit 10 Jahren existiert eine Zweitwohnung, da mein Mann dort damals seinen Hauptjob hatte, den er aber nach 10 Jahren verloren hat. Es haben sich viele Kontakte dort ergeben in den Jahren, so dass er sich selbstständig gemacht hatte, was aber auch nichts wurde. Dann hat er einen Job beim Freund bekommen, aber nur 10 Std. pro Woche, die Wohnung existiert aber noch. ( 78 km eine Strecke entfernt vom Hauptwohnsitz ). Mein Mann kommt nur an den Wochenenden, weil es für uns so ideal ist, da wir auch Eheprobleme haben und so kommen wir ganz gut klar. Die Wohnung konnten wir uns bisher leisten. Jetzt will das JC wissen ( die denken wir sind getrennt, vermute ich ), wie mein Mann den Alltag gestaltet hier und beim Zweitwohnsitz, in welchen Abständen er hier ist, wie bedingt durch die räumliche Trennung die Erziehung gestaltet wird und wann der Aufenthalt hier bzw. am Zweitwohnsitz beginnt und endet. Wir sind noch zusammen, er ist ja auch hier gemeldet und kommt gewöhnlich jedes Wochenende und mal zwischendurch, oder mal ein Wochenende nicht, wenn er mit dem Kumpel was macht. Bin ich dazu verpflichtet, oder reicht die Meldebescheinung vom Amt akutell, oder wie schreibe ich das. Es gibt doch viele Wochenendehen. Sicher mein Mann arbeitet nur 10 Std. dort und könnte pendeln, wäre preiswerter. Das Geld für die Wohnung wird eh nicht vom Amt übernommen, aber muss man täglich zusammensein um H4 zu bekommen - wie gesagt wir sind nicht getrennt, leben nur unter der Woche so. Seine Sachen, bis auf wenige, sind auch dort und wenn er kommt, bringt er mit was er braucht, ist einfacher und im Urlaub sind wir bisher immer weggewesen! Was ich schreiben werden, wird mit Sicherheit falsch ausgelegt. Was tun und wie schreiben? Mein Mann war eh nicht viel zu Hause, als er noch Vollzeit gearbeitet hat, ich habe den Jungen meist eh alleine großgezogen unter der Woche hat er Papa eh nie gesehen, da er immer lange gearbeitet hat. Wie beweisen?

Haus, Arbeit, wohnen, Hartz IV, Zweitwohnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohnen