Eine Rohrreinigungsfirma hat ihren Termin per Aushang im Treppenhaus angekündigt, aber versäumt, die Hausverwaltung zu informieren. Ist die Ankündigung wirksam?
Da meine Eigentumswohnung bereits unbewohnt war und zum Verkauf stand, hatte ich keine Kenntnis von diesem Termin, um anwesend zu sein. Durch eine Verstopfung im Fallrohr wurde meine Küche mit Schmutzwasser überflutet. Den Schaden soll ich selbst tragen. Die Hausratversicherung war bereits auf meine neue Wohnung umgemeldet.
Hätte die Hausverwaltung Kenntnis vom Termin gehabt, hätte sie mir den Termin bekanntgegeben. Wie ist die Rechtslage?
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