Was würde passieren, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?
Guten Abend zusammen, folgende hypothetische Situation: Person ist Student und arbeitet an der Uni für 453 € im Monat. Die Fixkosten für Miete, Strom und Krankenkasse betragen ca. 400 €. Es bleiben also etwa 50 € zum leben im Monat. Es besteht kein weiteres Vermögen, einziger Wertgegenstand ist ein 5 Jahre alter Laptop, der zum Studium benötigt wird. Jetzt soll der Rundfunkbeitrag bezahlt werden, was ja einen relativ großen finanziellen einschnitt bedeuten würde. Was würde passieren, wenn man nicht zahlt? Ich meine, man hat schließlich gute Gründe. Wird dann das Einkommen gepfändet? Oder Wertgegenstände? Vllt kennt sich ja jemand aus und möchte sein Wissen teilen.
10 Antworten
Also wenn du Barfög bekommst wird dir das nachgezahlt ab dem Zeitpunkt ab dem du den Antrag gestellt hast (die unterlagen müssen nichtmal vollständig sein ;) hauptsache du stellst ihn erstmal). Ich würd an deiner Stelle mal beim Barfögamt anrufen und deien Situation erklären evtl. bearbeiten sie den dann schneller . Man sollte nicht vergessen das es auch nur Menschen sind und deine Situation (wenn sie wirklich so stimmt mit 50euro) hat höchste priorität. Noch dazu solltest du wissen das du als Barfögnehmer nur von der GEZ befreit bist ab dem Zeitpunkt ab dem du den befreiungsantrag stellst.. Stell ihn schonmal und sag das du die Unterlagen nachreichst.Solltest du nach 2Jahren kein Barfög mehr bekommen kannst du übrigens *Wohngeld* beantragen. Viel Erfolg beim studieren.
zu den 450 euro einkommen hat studi noch unterhalt und kindergeld seiner eltern. somit hat er genügend einkommen um den beitrag zu zahlen.
wenn studi bafög bekommt,kann er einen antrag auf befreiung stellen. auch rückwirkend für 3 jahre.
glaubt studi er kann nicht zahlen, auch wegen nicht-bafög bezug, kann studi einen antrag auf härtefall stellen.
das studi von nur 50 euro im monat lebt ist unglaubwürdig.
Was würde passieren, wenn man nicht zahlt?
Der Beitragsservice erlässt einen Beitragsbescheid und wenn auf diesen nicht innerhalb von 30 Tagen durch Widerspruch oder Zahlung reagiert wird, ist er bestandskräftig und vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung würde ins Leere laufen, also Abgabe der Vermögensauskunft.
Wird dann das Einkommen gepfändet?
Wenn du ein P-Konto hast, kann nichts gepfändet werden.
Man kann nicht von 453,- € leben. Warum kein BAFöG, warum kein Studentenjob? Warum kein Unterhalt?
Was heißt hier, man kann von 453€ nicht leben?
Kann man offensichtlich nicht, sonst gäbe es ja die Frage nicht.
Mach doch mehr Stunden in deinem Job.
Und stell einen Antrag auf Vorschuss zum BAFöG.
ahhhh wir bekommen also bafög. nun dann kann sich user ja 3 jahre rückwirkend mit allen bescheiden in kopie auf antrag befreien lassen. einfach einen formlosen antrag stellen und fertig.
Das hat erstmal nichts mit einem P-Konto zu tun.
Wenn der Fragesteller kein P-Konto hat, kann man ihm alles vom Konto pfänden. Ansonsten gilt der Pfändungsfreibetrag und das was ich eingangs schrieb.
da sind doch 3 Eckpunkte, die in diesem Kontext erstmal näher unter die Lupe genommen werden sollten: erstens warum hast du kein Bafög beantragt?
zweitens wenn der Antrag auf Bafög abgelehnt wird, warum? Haben deine Eltern zuviel oder du hättest anderweitig Anspruch auf Unterstützung?
drittens wenn Bafögbescheid, warum dann kein Antrag auf Befreiung von diesen Rundfunkgebühren, die dir ja zusteht?
und viertens (ganz nebenbei) wollte ich schon abgeklärt wissen, ob du dich jetzt selbst anmeldest oder diese " Arbeit " für dich das Einwohnemeldeamt " erledigt " und " vornimmt " .. (?!)
Interessanterweise brauchst du dann sozusagen nichts zu unternehmen, wenns bei der Behörde um dein Geld geht
ansonsten hast du verloren!
ich habe letztens gehört das man als Student die Möglichkeit hat diesen Beitrag nicht zahlen zu müssen. Kann aber auch sein das das nur der Fall ist, falls Bafög beantragt wurde. Könnte man ja auch machen wenn man nur knapp überleben kann, was sich bei 50€ Rest schon sehr danach anhört.
da hast du was falsches gehört. studenten müssen auch zahlen, es sei denn sie beziehen bafög und stellen ganz regelmäßig und brav ihre befreiungsanträge.
Genau das habe ich doch geschrieben, vielleicht mal richtig lesen :)?
Was heißt hier, man kann von 453€ nicht leben? Wenn man nicht mehr hat, hat man halt nicht mehr. Wenn z.B. Die Eltern verstorben sind, die 453€ das Einkommen aus einem Studentenjob darstellen und der BAföG-Bescheid seit 3 Monaten auf seine Bearbeitung wartet.