Fakten: 2003 überschrieben uns die SE zwei aneinander gebaute Wohnhäuser,- im Gegenzug mussten wir die beiden Geschwister auszahlen,-sowie den SE ein lebenslanges Wohnrecht in einem der Häuser einräumen und eine monatl. Rente von 550€ bezahlen. Das Verhältnis zu den SE ist seit Jahren gestört und der Kontakt kommt nur brieflich zustande.... Das andere Haus ist das ältere und erbringt eine monatliche Miete von bisher 550€ . Diese haben wir aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten letzten Monat auf 610€ erhöht. Die bisherigen Mieteinnahmen sind also für uns ein "Durchlaufposten" gewesen und ausser Kosten hatten wir von dem Erbe nichts.

Nun haben wir ein Schreiben der SE erhalten worin sie uns angeboten haben auf das Lebensl. Wohnrecht zu verzichten wenn die 550€ auf 1250€ monatlich aufgestockt werden. Da jedoch das von ihnen bewohnte Haus aufgrund der Lage nicht mehr als 800 bis 900€ Mieteinnahmen erbrächte,(so hätten wir kompl. ca.1400-1500€ abzüglich der 1250€ als Unterhalt für beide Häuser) haben wir empfohlen es zu belassen wie es ist.

Nun kommt der nächste Brief, in dem die SE auf ihre schlechte gesundheitl. Verfassung hinweisen. Sie machen nochmals den Vorschlag dass sie aufs WR verzichten gegen den o.g. Betrag oder sie blieben im Haus und wir sollen dann behindertengerecht  (Treppenlift, Dusche, Bad.....)umbauen.

Nun meine Frage: Ist es unsere Verpflichtung den SE die Wohnung auf unsere Kosten Alten und Behindertengerecht umzubauen? (sie fordern einen Treppenlift un Umbau der Bäder im Haus) Und wer bezahlt dann die Pflege des grossen Grundstücks (am Hang) Über Antworten mit sicherem rechtl. Wissen wäre ich sehr dankbar.