Meinung des Tages: Pressemeldungen der Polizei in NRW sollen künftig die Nationalitäten Tatverdächtiger beinhalten - was denkt Ihr darüber?
Herbert Reul ist der Innenminister von NRW. Dem WDR liegen Pläne von ihm vor, aus denen hervorgeht, dass künftig ein anderer Umgang mit Tatverdächtigen angestimmt werden soll – deren Nationalitäten sollen benannt werden und zwar immer. Egal, ob es sich dabei um Deutsche oder um Ausländer handelt.
Deshalb werden bisher Nationalitäten selten genannt
Es besteht kein Verbot, die Herkunft von Verdächtigen, bzw. Straftätern zu nennen. Allerdings hielt sich bisher auch die Presseabteilung der Polizei überwiegend an den Pressekodex, Richtlinie 12.1. Darin wird besagt, dass generell eigentlich keine Zugehörigkeiten erwähnt werden sollten – dies soll verhindern, dass eine Verallgemeinerung des Fehlverhaltens eintritt und/oder Vorurteile gegenüber Minderheiten geschürt wird.
Die Zugehörigkeit soll nur dann erwähnt werden, wenn ein begründetes Interesse seitens der Öffentlichkeit besteht. Plädiert wird also, stets erneut abzuwägen und verantwortungsbewusst mit den Informationen umzugehen.
Weshalb der Minister sich für die Nennung ausspricht
Reul, bzw. das Innenministerium möchten nach eigenen Angaben vor allem eins: Mehr Transparenz schaffen. Dies soll aber auch die Polizei entlasten, bei der aktuell augenscheinlich immer wieder nach der Nationalität Verdächtiger gefragt wird.
Laut einer aktuellen Kriminalstatistik (NRW) gab es 2023 einen Anstieg bei der Anzahl Tatverdächtiger ohne deutschen Pass.
Die Polizei in NRW, so die Aussage, möchte durch eine künftige generelle Nennung der Nationalität auch dem Vorwurf entgegentreten, dass etwas verschwiegen wird.
Abwägung und Diskussionen bei der Nennung der Nationalität
Es ist wenig überraschend, dass zuweilen vor allem die AfD sich in parlamentarischen Anfragen schon seit Jahren nach den Vornamen von Tätern erkundigt.
Es gibt viele Fälle, in denen das Düsseldorfer Innenministerium seitenlange Auflistungen tätigte – mit dem Ergebnis, dass typisch deutsche Namen ähnlich oft in der Kriminalstatistik auftauchen, wie Namen, die zur Annahme führen könnten, dass ein Migrationshintergrund vorliegen könnte.
Flüchtlingsinitiativen fürchten, dass bei der Nationalitäten-Nennung Vorurteile massiv bestärkt werden. Aber auch Rassismus könnte laut der Initiativen noch stärker zum Vorschein treten, ebenso könnten Ängste geschürt werden.
Auch der ehemalige Integrationsminister Stamp (SPD) sprach sich 2019 gegen eine pauschale Nennung der Nationalität aus, er warnte sogar davor. Eine generelle Zuordnung, so seine damalige Argumentation, könne dazu führen, dass andere Umstände relativiert würden – wie etwa psychische oder anderweitige gesundheitliche Umstände. Das Resultat könnten dann wiederum falsche Schlussfolgerungen sein.
Laut Informationen des WDR soll die neue Regel übrigens ab Herbst gelten.
Unsere Fragen an Euch:
- Sollte die Nationalität Tatverdächtiger auch in anderen Bundesländern pauschal genannt werden oder sollte erst nach einer Verurteilung diese Information preisgegeben werden?
- Wie interpretiert Ihr die Einordnung „typisch deutscher“ Namen und Namen, die möglicherweise auf einen Migrationshintergrund deuten könnten? Ist dies aussagekräftig genug für eine Statistik und können Namen wirklich (so) hilfreich bei der Einordnung von Abstammung und sozialem Hintergrund sein?
- Denkt Ihr, dass es tatsächlich zu mehr Transparenz führt, wenn Nationalitäten genannt werden?
- Wie kann im Falle einer solchen Änderung gegen mögliche Vorverurteilungen und anderweitige Gefahren gegenüber Minderheiten vorgegangen werden?
Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www1.wdr.de/nachrichten/nationalitaet-tatverdaechtige-innenministerium-erlass-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-tatverdaechtige-nrw-polizei-nennt-bald-immer-die-nationalitaet-102.html
https://polizei.nrw/presse/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-leichter-anstieg-der-fallzahlen-beste-aufklaerungsquote-seit-ueber-60-jahren
https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html