Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehe mit meinem Partner Hartz4! Leider habe ich eine Kontopfändung und das Geld das über dem PKonto Satz lag wurde Ruhend gestellt ! Aber es ist ja nicht nur mein Geld sondern auch das meines Partners! Darf die Sparkasse das Geld einbehalten? Bei einem P Konto darf ich allein 1075.- Euro haben, aber dadurch das das Geld meines Partners mit auf mein Konto geht habe ich natürlich mehr! (1300,-) Was kann ich tun um diesen Differnzbetrag zu bekommen. Die Sparkasse will natürlich nichts auszahlen, es wäre mein Geld und auf meinem Konto. Was kann ich tun?
Darf in einer Bedarfsgemeinschaft das Hartz4 Geld meines Partners bei einer Kontopfändung mitgepfändet werden?
Bedarfsgemeinschaft,
Hartz IV,
Kontopfändung
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