Wasserverbrauch vom Nachbarn über meinen Warmwasserzähler im Bad?

Nur durch Zufall entdeckte ich Bewegung auf meinem Warmwasserzähler im Bad/Toilette,auf der Wasseruhr über der Badewanne. Wäre ich nicht gerade auf der Toilette gesessen,wär mir das wohl nie aufgefallen. Ich hörte Wasser rauschen in irgendeiner Wand,die jedoch nicht genau lokalisierbar war.Eigentlich kam nur d.Wohnung über od.unter uns in Frage(wegen des nahen Geräusches).In der Küche bei uns lief auch kein Wasser,also war das völlig auszuschließen. Wir notierten die Fremdverbrauchswerte in mühseliger Kleinstarbeit,da wir unsere Werte Zahlenmäßig bei jedem Verbrauch erfassten.Außerdem versuchten wir der Einfachkeit halber nur kaltes Wasser zu benutzen. Schließlich klapperte ich die umliegenden Wohnungen ab u.wies d.Leute an,doch netterweise einmal nacheinander ihr Warmwasser aufzudrehen,damit ich schauen konnte,wann sich UNSERE Uhr drehte. Überraschenderweise ohne Erfolg...Entweder wußte derjenige davon und hatte sowas wie einen "Umschalter" zwischen die Rohre gebaut oder er betätigte absichtlich den bewussten Wasserhahn nicht.Ich konnte ja nicht einfach zum Kontrollieren in fremde Wohnungen gehen,um das optisch zu überprüfen. Der Vermieter brachte nach meiner Beanstandung einen von der Ista mit,der allerdings ausser einer dubiosen "Ventilrücklauf-Story bei alten Mischbatterien"nichts auf Lager hatte.Die Mischbatterie war außerdem neu.-DAS KOMISCHE ist nun,daß einige Wochen nach der Untersuchung der Fremdverbrauch von uns nicht mehr registriert wurde. Seltsam oder? Wurde da was heimlich behoben und wir können nun jahrelang stattgefundenen Fremdverbrauch SELBER zahlen? WAS macht man da...u.wie ist da d.rechtl.Lage? (Hinzu kommt,daß wir im Ladengeschäft zuvor Fremdwasserverbrauch erfolgreich nachweisen konnten,weil d.Gastronomietoilette mit Waschbecken über unseren Zähler lief. Wir bekamen 2(gesetzl.) Jahre rückwirkend ersetzt,hatten aber 10 Jahre "Zecken").Freue mich über sachkundige Ratschläge.

Haus, Wasser, Bad, Sanitär, Warmwasser
Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?

In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.

Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).

An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).

Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.

Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.

Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.

Mietrecht, Entschädigung, Rohrbruch, Warmwasser

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