Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben von einer Privatperson einen Wohnwagen unter der Verwendung des beigefügten Vertrages erworben. Direkt am nächsten Tag mussten wir feststellen, dass der Wohnwagen einen massiven Wasserschaden hat.
Im Vertrag hat der Verkäufer erklärt, dass der Wagen keinerlei Beschädigungen und vor allem keinen Wasserschaden hat.
Dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen sehen wir als schwierig an, obwohl wir davon ausgehen, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste. Der komplette Unterboden im Bugbereich ist durchfeuchtet und morsch. Sobald man sich bückt, um die Stützen hoch zu kurbeln, müsste man den Schaden eigentlich sehen.
Nun hat er jedoch vertraglich erklärt, dass der Wohnwagen trocken sei. Wie ist hier das Gewicht dieser Erklärung gegenüber des Ausschlusses der Mängelhaftung? Meiner Meinung nach müsste mich als Käufer diese Klausel vollumfänglich schützen, da ich voraussetzen muss, dass der Verkäufer durch Abgabe der Erklärung um den technischen Zustand des Wagens wusste.
Vielen Dank im Voraus!