Förderung für Führerschein für Ausbildung?

Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.

Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...

Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate

Schule, Ausbildung, Recht, Führerschein, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Förderungsmittel, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad
Studienkreis Nachhilfe während Corona Sonderkündigung / Erstattung der Beiträge?

Hallo, vielleicht gibt es ja noch Mitglieder, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

Seit zwei Jahren ist mein Sohn für das Fach Englisch in der Nachhilfe beim Studienkreis. Seit der Pandemie sind natürlich viele Nachhilfestunden ausgefallen.

1. Als der Unterricht im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember wieder angeboten werden konnte, wurden statt 90 Min. nur jeweils 45 Min. durchgeführt. Begründung war, dass die Gruppe von 5 Teilnehmern in zwei Gruppen aufgeteilt wurde.

2.Mit dem 2. Lockdown wurde eine Online-Nachhilfe angeboten, welche wir aber nie in Anspruch genommen haben. Zum Einen da ich den Trainer telefonisch nie erreichen konnte und dieser sich auch nicht zurückgemeldet hat und zum Anderen, weil wir den vorgegebenen Termin aufgrund von Homeschooling nicht wahrnehmen hätten können.

Seit der Pandemie hat mein Sohn also kaum Nachhilfe erhalten und dennoch haben wir immer brav den vollen Betrag jeden Monat bezahlt. Mehr als 3/4 der bis jetzt entstandenen Kosten war für 0,0% Leistung.

Inzwischen habe ich den Vertrag gekündigt und ich frage mich nun, ob da der Studienkreis nicht entgegenkommen sollte, auch wenn es für den Anbieter ebenso eine unvorhersehbare Situation ist den Unterricht aufgrund von Behördlichen/Staatlichen Auflagen nicht anbieten zu können. Es sind hochgerechnet rund 1.200,-EUR für die gar keine Leistungen erbracht wurden und von den anderen Zahlungen hat mein Sohn z.T. nur 50% Leistung erhalten, da ja die Stunden gekürzt wurden.

Hat da jemand schon eine Erfahrung mit gemacht und ggf. Geld vom Studienkreis oder einem anderen Anbieter zurückerhalten?

Schule, Nachhilfe, Recht, Dienstleistung, Erstattung, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
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