ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
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