Ist folgende Klausel im Kaufvertrag meines Hundes wirksam?

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand gut mit Tierrecht aus ? Spezielle mit einer Klausel in meinem Kaufvertrag ? Ich habe einen Welpen von Privat gekauft.

Am Anfang habe ich mich mit der "Züchterin" noch Recht gut verstanden. Sie hat ein Geschwisterchen zu meinem Welpen behalten und wohnt auch in der Nähe.

Sie bestand auf folgende Klausel im Kaufvertrag, sonst hätte ich den Welpen nicht bekommen --> "Besichtigung durch die Verkäuferin". Ich fotografiere die Klausel euch ab, damit ihr sie ganz durchlesen könnt.

Meine Frage ist jetzt ob diese Klausel rechtswirksam ist.

Ich fand die Idee am Anfang auch nett und dachte unsere Welpen können dann zusammen Aufwachsen. Jedoch hat sich die Dame als sehr unangenehm herausgestellt und sehr aufdringlich. Sie fordert den Welpen mind. einmal im Monat zu sehen. Wir haben uns zu Beginn auch häufiger getroffen zum Gassi, was teilweise auch sehr anstrengend mit dieser Person war. Als es von meiner Seite aus jedoch Mal zu einer Absage kam, hat sie mich ziemlich beleidigt und meinte es war ein großer Fehler mir den Welpen gegeben zu haben. Sie blockierte mich daraufhin auf WhatsApp. Ich war froh und hoffte, dass der Spuck vorbei war. Jedoch lauerte sie mir jetzt neulich bei meiner Arbeit auf. Sie wartete etwas versteckt ein paar Meter hinter meinem Auto. Ich redete noch mit meiner Arbeitskollegin, die neben mir parkte, stieg dann ein und fuhr los. Plötzlich hämmerte die "Züchterin" wie bekloppt gegen meine Fenster und rannte barfuß neben meinem Auto her. Ich habe mich zu Tode erschrocken. Meine Arbeitskollegin konnte auch sehen, wie sie den Türgriff von meinem Auto in der Hand hatte und versuchte meine Tür während der Fahrt aufzureißen. Da auch ein Auto entgegen kam, war das eine sehr gefährliche Situation. Bevor ich in mein Auto stieg, hat sie weder gerufen noch mich angesprochen noch ist sie auf mich zu gekommen,

als ich noch am Auto stand und mit meiner Kollegin geredet hatte. Ich hielt dann ein paar Meter weiter an und fragte sie was das eben sollte. Sie meinte sie möchte sofort meinen Hund sehen und wenn es jetzt nicht ginge, dann zu einem Termin. Ich habe zu ihr gesagt sie soll mich in Zukunft anrufen, wenn sie ihn sehen möchte. Sie meinte daraufhin sie hätte mir eine E-Mail geschrieben.

Nun zu meiner Frage, da das ganze langsam drastische Ausnahmen annimmt und diese Person wirklich "nicht mehr alle Tassen im Schrank hat", wollte ich wissen ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Und wenn ja wie ist das Besuchsrecht definiert ? Kann sie verlangen den Hund monatlich zu sehen?

Was kann ich tun um diese Person von mir und meinem Hund fern zu halten ?

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Hund, Tierhaltung, Kaufvertragsrecht, Vertragsrecht, Züchter
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