Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

Guten Abend,

direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.

Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.

Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.

Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.

Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.

Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.

Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.

Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".

Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.

Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.

Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...

Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.

Was kann ich also tun?

Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.

Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?

Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.

Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.

Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?

Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.

Gruß

Kuliwa

Recht, Gerüstbau, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Baulast
Fußbodenaufbau mit FBH über Gewölbekeller?

Hallo,

seit 3 Jahren wohne ich in einem Haus mit BJ 1902, viel habe ich schon in diesem Forum gelesen, jetzt ist es das erste Mal notwendig dass ich selbst eine Frage stelle.

Ich möchte mein Arbeitszimmer (ca. 14 qm) im Erdgeschoss renovieren und wir spielen mit dem Gedanken dort eine FBH einzubauen. Das Ganze soll dann auch als Übung dienen um es in ein paar Jahren im Wohnzimmer/Esszimmer auch zu machen.

Also, 30 Jahre altes Parkett und Korkmatte runtergeholt, drunter kam der alte Dielenboden zum Vorschein.

Diesen nun in Höhe des Hochpunktes der unten drunter liegenden Gewölbedecke teilweise entfernt.

Darunter Erde/Sand/Steine, sah alles sehr trocken aus. Mal versucht zu graben, nach 25 cm, immer noch kein Gewölbe in Sicht.

Also mal paar Striche gemacht und mit dem Laser ausgemessen, über dem Gewölbe-Hochpunkt bis zur Unterkante des Dielenbodens sind mal mindestens 41 cm "Erde" aufgeschüttet.

Die würde ich nun wirklich ungern komplett da raus holen, so wie man es in den meisten Erfahrungsberichten liest. Da hole ich Kubikmeter raus um sie später wieder reinzuschütten.

Kann ich auch nur das rausholen was ich brauche um einen Aufbau mit ca. 4cm zementgebundener Schüttung (Als Niveauausgleich, 3 cm Dämmplatten, FBH und darüber Estrich oder Trockenestrich zu machen?

Auszug "Fermacell Gebundene Schüttung": "Die Verlegung auf losen Schichten bzw. Trennlagen z.B. Rieselschutz, PE-Folie,

Ausgleichsschüttung, fermacellTM Wabendämmsystem u.Ä. ist nicht zulässig."

Meine Erde würde ich mal als "lose Schicht" bezeichnen...

Aber wie kann man den Aufbau noch gestalten?

Und an welche Stelle kommt hier eine PE-Folie, wenn überhaupt?

Das Haus steht übrigens auf einem Sockel, also der ganze Aufbau ist immer noch gut 60 cm über Erdniveau.

Mein Gewölbekeller ist feucht, aber nicht nass. Kartons kann man dort nicht lagern, Holz fängt aber nicht an zu gammeln.

Der Dielenboden sieht, zumindest von oben, sehr gut aus, keine Spuren von Feuchtigkeitseinwirkung.

Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!

Fußbodenheizung, altbausanierung, Haustechnik
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