Folgendes Szenario:

Heizkostennachzahlung für das Jahr 2018 (01.12.17-30.11.18) für eine 39m² (in einem insgesamt 228m² großen Haus mit 6 Wohnung) beträgt nach 50:50 Regelung 930,77€ (1696€ insg. Heizkosten+Betriebskosten), geleistete Vorauszahlung beträgt 1200€ (bisher 50€ Heizkosten+ 50€ Betriebskosten monatlich, ab sofort soll der monatliche Abschlaga fu 145€ erhöht werden). Zu dem Zeitpunkt lebt der Mieter seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung und musste im Vorjahr nur 30€ nachzahlen. 

Also wird eine Nachzahlung von 469,01€ gefordert, da ein angeblicher Verbrauch von 17639 Einheiten durch elektronische Heizkostenverteiler an den Heizungen ermittelt wurde.

Dabei fällt ein Heizkörper ganz besonders auf, der alleine 10005 Einheiten verbraucht haben soll, obwohl dieser in den wenigen, milden Winterwochen nur stundenweise und nie höher als auf Stufe 3 laufen gelassen wurde und sich in einem Zimmer befindet, das nicht einmal 20m² groß ist und nie eine Raumtemperatur über 19°C erreicht wurde.

Auffällig ist auch, dass der Gesamtverbrauch des Hauses 2788€ bzw. 35533 Einheiten beträgt, dabei dann aber die Hälfte der Gesamtkosten von einer Mietpartei erzeugt worden sein soll. Die anderen Mietparteien haben eine Rückzahlung oder nur geringe Nachzahlung erhalten lt. VM.

Auf zweimaliger Forderung nach Unterlagen (mit Fristsetzung, die nicht eingehalten wurde), in denen die einzelnen Bewertungsfaktoren der Heizkosten auf die Einheiten ersichtlich ist, ein Einblick in den Energieausweis (Haus ist vermutlich nicht gedämmt, Wohnung liegt unter einem unbewohnten, ungedämmten Trockenboden) und Bitte um eine Überprüfung der Heizkostenverteiler durch einen Heizungsinstallateur (im Selbsttest stieg die Einheitenanzeige in 12 Stunden Betrieb auf Stufe 2 um 47 Einheiten, Heizkörper wurde dabei nur lauwarm, Bewertungsfaktor nach wie vor unbekannt, i.d.R. ist aber eine Einheit ca. mit 1 kwh gleichzusetzen, also ein unrealistisch hoher angezeigter Verbrauch), erhielt der Mieter nur eine erneute Kopie der Heizkostenabrechnung. Der kaum der deutschen Sprache mächtige Vermieter stellt sich also entweder dumm oder ist nicht kooperativ.

Der Mieter hat außerdem bereits gekündigt und zieht in drei Wochen aus und bangt nun, dass die Kaution zum Tilgen der Heizkostennachzahlungsforderung einbehalten wird und dem Sachverhalt (ein sehr wahrscheinlicher Defekt der Heizkostenverteiler) nicht weiter nachgegangen wird.

Ein persönliches Gespräch mit dem VM steht bald an, wie kann der Mieter dem VM darin vermitteln, dass die Nachzahlungsforderung nicht korrekt sein kann und anhand welcher Unterlagen kann dies nachgewiesen werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus, kann der VM einfach auf die Summe bestehen ohne einen möglichen Defekt überprüfen zu lassen?