Kann die Stadt nur mit dem Vermieter das Wasser/Abwasser abrechnen?
Hallo,
ich zahle seit längerem Miete für ein kleines Haus und mit dem Vermieter ist im Mietvertrag vereinbart, dass ich als Mieter alle Nebenkosten direkt selbst abrechne.
Etwas schwierig ist die ganze Abwicklung allerdings beim Wasser/Abwasser, wegen eines weiteren Wasseranschlusses für den Garten (mit eigenem Zähler), den nur der Vermieter selbst als direkter Nachbar nutzt. Die Gemeinde sagt, eine saubere zahlungstechnische Trennung (Gartenverbrauch zahlt Vermieter und bekommt Abrechnung, ich zahle mein Wasser im Haus mit eigener Abrechnung) sei nicht möglich, da
- das Haus von der Gemeinde als EIN Objekt geführt würde
- der Gartenanschluss nur ein "Zwischenzähler" sei, nicht der Hauptanschluss
- sie sich eigentlich nur mit dem Vermieter auseinandersetzt und alles andere Privatsache zwischen Mieter und Vermieter sei
Im Moment zahle ich beide Verbräuche und bekomme intern vom Vermieter das auf den Gartenanschluss entfallende Geld nach der Jahresabrechnung von ihm wieder ausbezahlt.
Macht es sich die Gemeinde da nur einfach oder ist da rechtlich tatsächlich nichts zu machen, also dass getrennt abgerechnet wird?
7 Antworten
Das Verhalten der Gemeinde ist einwandfrei.
Sie hat ihren Wasserzähler und nur der ist für sie relevant.
Die Gemeinde kann überdies frei entscheiden, ob sie auch Mietern den Wasserverbrauch in Rechnung stellt oder nur direkt die Eigentümer damit belastet.
Ich kenne einen Fall, wo bei Einfamilienhäusern früher direkt mit den Mietern abgerechnet wurde, wenn der Vermieter das so wollte, aber irgendwann hat man beschlossen, dass nur und ausschließlich mit den Eigentümern abgerechnet wird.
Aus dem einfachen Grund, wiel wohl während eines Jahre zu viele Mieter auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind und die Gemeinde dann stets große Mühe hatte, dem Geld fürs Wasser hinter her zu laufen.
Beim Grundstückseigentümer hingegen hat man jemanden, der immer zahlungsfähig ist und dem man notfalls auch ans Haus gehen könnte.
Ich kenne es auch nicht anders, als der örtliche Wasserversorger es Dir erklärt hat. Das Wasserwerk rechnet mit dem Grundbesitzer ab - und dieser mit den Parteien auf seinem Grund.
Bei mir ist es nicht anders oder noch schlimmer.
Für meine beiden Mietwohnungen muss ich als Vermieter das Wasser bezahlen ich soll es dann mit dem Mieter abrechnen. Die Stadt macht es sich gerne einfach.
... ich auch.
So steht in den neuen Mietverträgen, das Wasser in den Nebenkostenpauschale bis zu einem festgelegten Höchstwert enthalten ist. Diese ist knapp aber ausreichend bemessen. So sparen meine Mieter Wasser und ich spar mir die Abrechnung. Ich habe Nebenkostenpauschale mit den Mietern vereinbart.
Dass das Verhalten der Gemeinde so "üblich" und legal ist, ist schon klar, aber ob es rechtlich gesehen so sein muss...
Ich denke halt, es gibt zwei getrennte Anschlüsse mit eigenem Zähler, den einen Anschluss braucht nur der Mieter, den anderen nur der Vermieter, warum soll dann eine getrennte Abrechnung nicht möglich sein?
Nicht üblich, mag sein, aber warum muss es laut Gesetz so sein und ist nicht anders möglich? Wo steht das, was steckt dahinter.
Die Gemeinde will sich nicht mit den Mietern rumschlagen, weil die gelegentlich nicht zuverlässig zahlen (was bei mir nicht der Fall wäre, ich zahle seit vielen Jahren zuverlässig). Das ist wohl der tiefere Grund, aber keiner für mich.
Möglich ist so einiges, aber für den Versorger, der im Normalfall nicht die Gemeinde ist, mit mehr Aufwand und für euch mit mehr Kosten verbunden.
....was die Gemeinde dazu sagt, ist rechtlich völlig in Ordnung. Da besteht kein
Zweifel.
Verstehe. Weißt du, nach welcher Rechtsgrundlage sich die Gemeinde ausschließlich auf den Vermieter und Eigentümer beziehen kann, sofern es eine solche gibt? Oder wo, in welchen Vorschriften man fündig werden kann? Die Gemeinden müssen mit Wasser versorgen, wo ist das nähere WIE geregelt?