Hallo, wer kann mir helfen?

Wir sind Eigentümer eines kleines Mietshauses und haben einen Garten mit Gartenhäuschen.

Der Mieter im Südtaran weigert sich den Zugang zu seiner Wohnung über das Treppenhaus zu nutzen und benutzt den Privatweg. Er ist nicht gehbehindert sondern nur engstirnig.

Im Winter räumt er den Weg nicht, trotz mehrmaligem Hinweis, weil wir ihn nicht nutzen den Weg.

Dürfen wir ihn verbieten diesen reinen Privatweg zu nutzen?