Ich bin heute bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen, aus dem Grund, dass ich jemandem im Kreisverkehr (einspurig) die Vorfahrt genommen hätte. Allerdings war das so, dass das Auto im Kreisverkehr links von mir geblinkt hatte, ich also davon ausgegangen bin dass er den Kreisverkehr verlassen würde und deswegen bin ich gefahren. Das Auto ist aber weiter im Kreisverkehr gefahren, deshalb hieß es ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, wurde sogar angehupt. Im Nachhinein meinte mein Fahrlehrer das Auto hätte links geblinkt im Kreisverkehr, das hatte ich aber nicht bemerkt weil ich sowas noch nie zuvor erlebt hatte, da man im Kreisverkehr sowieso nur recht blinken darf wenn man ihn verlässt, ansonsten ist das verboten.

In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht; in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Das heißt, der andere Autofahrer hat etwas falsch gemacht, was mich zum einfahren in den Kreisverkehr verleitet hat, kann ich Beschwerde einreichen