Geteiltes Besitzrecht an Möbelstücken in WG. Wer bekommt beim Auszug eine "Entschädigung"?

Schönen guten Abend (oder gute Nacht, wie auch immer) (:

Ich bin gerade dabei aus meiner WG auszuziehen, damit ich bei meinem Freund leben kann. Untermieter ist schon festgelegt und der zieht im April ein. Alles schick - der Untermieter zahlt die Miete und übernimmt zumindest die Sachen aus meinem Zimmer, die ich nicht mehr brauche.

Jedoch gibt es genug anderen Stress mit den anderen Möbelstücken. Beispielsweise musste ich einen Herd für die WG kaufen (die WG-Mitbewohnerin brachte einen Kühlschrank mit). Das ganze hat mich 280€ gekostet - jedoch habe ich tatsächlich aus persönlichen Gründen nie in der WG gelebt und somit auch nicht den Herd bennutzt. Mitbwohnerin und Untermieterin weigern sich jedoch, mir den Herd für 280€ abzukaufen. Sollten sie doch aber, oder? Weil sie ihn nutzen und in der Wohnung brauchen. Mit anderen Möbeln (diversen Regalen, Tischen, Stühlen, dem Toaster ect.) sieht es ähnlich aus. Meine Mitbwohnerin und ich machten beim Einzug Hälfte/Hälfte. Sie hat 8€ für den Toaster gezahlt und ich 8€. Gleiche Sache jedoch wie beim Herd- sie braucht ihn, will aber keine weitere 8€ für die Übernahme bezahlen. Jetzt habe ich überlegt, dass ich den beiden eine Frist setze, bis wann sie die Sachen abkaufen sollen. Die liegt großzügig am 16.10.2017, weil ich erst dann aus dem Mietvertrag richtig raus bin. Sollte ich bis dahin nicht das Geld bekommen, darf ich dann einfach die Möbel nehmen und selbst nutzen/weiterverkaufen? Weil mir alleine gehören sie ja in den meisten Fällen nicht, aber ich persönlich benötige sie auch nicht (weshalb ich ja eine Auszahlung möchte).

Ich bin mit meinen Rechten da leider nicht so ganz vertraut /: Nochmal zur Zusammenfassung: WG-Mitbwohnerin zahlt Hälfte von Toaster, ich zahle eine Hälfte. Sie braucht den Toaster - ich nicht. Deswegen möchte ich eine Auszahlung- sie will aber nicht voll zahlen (obwohl sie der einzige Nutzer ist). Frage: Welche Rechte und Mittel darf ich verwenden, damit ich wieder an meine Hälfte des Geldes komme?

Ich hoffe, dass das ganze halbwegs verständlich geschrieben ist. Insgesamt würden die beiden mir übrigens an die 500€ zahlen, wenn sie die Kosten vollständig übernehmen würden/müssen/sollen. Deswegen ist es mir ja so wichtig, dass ich erfahre, wie genau man das regeln könnte /:

Danke im Voraus! Liebe Grüße

Finanzen, Möbel, Recht, Wohngemeinschaft
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.