Darf ich als Rettungsdienstpersonal, als Arzt oder auch als Notarzt - die Rettungsgasse mit meinem Privatauto befahren - um Erste Hilfe zu leisten?

Liebe Community,

ich beginne im Oktober diesen Jahres meine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach dem meine Ausbildungsstätte mehr als 100 km von mir daheim entfernt ist und ich des Öfteren schon im Praktikum bei dieser Rettungswache war, habe ich mir eine interessante Frage bei meinen Fahrten auf der Autobahn gestellt. Hier nun zu meiner Frage:

Es wird von folgendem Szenario ausgegangen: Ich befinde mich, im Privatauto, auf der Autobahn und vor mir bildet sich ein Stau. Über das Radio erfahre ich wenige Sekunden später, dass sich so eben ein Unfall ereignet hat. Laut Meldung befindet sich der Unfallort in etwa 500 m von mir entfernt. Die Rettungsgasse ist optimal gebildet, also ein sicheres Durchkommen für Rettungsdienst, bzw. Feuerwehr. Ich in meiner Position (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Arzt oder auch Notarzt) habe einen erweiterten "Erste-Hilfe-Koffer" und eine Jacke dabei, die mich als ein solcher (in Klammern oben) ausweißt. Ich habe sonst nichts dabei, was mein Auto kennzeichnet oder ähnliches. Allerdings könnte ich mit meinem Equipment und meiner Erfahrung/Wissen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des First-Responders - mit qualifizierter Ersthilfe (durch die zuvor absolvierte Ausbilung) - überbrücken und somit vielleicht schon direkt nach dem Unfall die Lebenschance vom Patienten bzw. des Verunfallten erhöhen.

Nun meine Frage: Darf ich als Rettungsdienstpersonal bzw. als Arzt oder auch als Notarzt die Rettungsgasse, im Privatauto, nutzen - um den Verunfallten mit einer qualifizierten Ersthilfe zu betreuen und zu versorgen?

Zur Information: Ich bitte euch von der Mitteilung der eigenen Meinung abzusehen. Ich habe hierzu auch eine eigene Meinung, dennoch geht es mir darum - hierauf mithilfe von eventuellen Gerichtsurteilen, Paragraphen im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung oder ähnliche, eine konkrete Antwort auf meine Frage zu finden. Ich denke dies ist wirklich ein interessantes Thema - nicht nur für Rettungsdienst- und ärztliches Personal, sondern auch für andere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Antworten.

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Verkehrsunfall mit falschen Zeugen?

Hallo.

Ich hatte einen Auffahrunfall. Ich stand als Linksabbieger außerorts auf einer Landstraße mit gesetztem Blinker und wollte abbiegen. Das konnte ich nicht direkt, da ich den Gegenverkehr abwarten musste.

Jetzt geschah folgendes: mir ist eine Junge Mutter beinahe ungebremst hintendrauf gefahren. Folge: 4 Verletzte (ich selber sowie 3 der 4 Insassen in ihrem Fahrzeug), darunter 1 Kind (sie war auf dem Weg zur Einschulung mit ihrem Sohn) sowie 2 Totalschäden.

Noch am Unfallort entschuldigte sie sich bei mir weil sie mich nicht gesehen hat - sie war durch Gespräche mit ihrem Beifahrer abgelenkt.

Leider fand dieses Gespräch vor Eintreffen der Polizei statt. Wir wurden dann noch am Unfallort getrennt von der Polizei befragt, was darin resultierte daß meine Blinkerbirne Sichergestellt wurde - ich hätte angeblich nicht geblinkt.

Nun kam gestern der Anhörungsbogen der Polizei: Ich werde hier als Beschuldigter gemäß Paragraph 229 StGB geführt, da ich angeblich unmittelbar VOR dem Unfall überholt hätte um dann direkt vor ihr eine Vollbremsung zu machen. Mein Problem: Ich saß allein im Auto. Im Anhörungsbogen wird bereits darauf hingewiesen daß sie Zeugen hat - nämlich die Mitfahrenden sowie den Fahrer des Fahrzeugs das hinter ihr fuhr. Was den älteren Herrn der hinter ihr fuhr dazu bewegt hat eine falsche Angabe zu machen kann ich nicht sagen.

Die Polizei vor Ort hat leider keine Beweise im Sinne von Bremsspuren gesichert.

Da dieser Fall für mich weitreichende Folgen haben dürfte (altes Auto nur Haftpflicht, Konsequenzen iV mit der Bußgeldstelle) die sich auch auf das Berufsleben auswirken (ländliche Gegend, ich bin auf sowohl Auto als auch Führerschein angewiesen) bin ich am verzweifeln.

Was kann ich tun damit ein Richter mir glaubt?

Denn ich denke nicht daß ich da ohne Prozess durchkomme...

Unfall, Verkehr
Beim Rechtsabbiegen Fahrradfahrer übersehen Strafe?

Hallo!

Heute ist mir was blödes passiert. Ich wollte mitten in der Stadt rechts in eine Tankstelle abbiegen. Da ich den nachfolgenden Verkehr nicht behindern wollte, bin ich relativ weit in den Radweg, der parallel vor zur Straße rechts geradeaus verlief vor der Tankstelle gefahren, sodass eine Radfahrerin wegen mir sehr stark bremsen musste , sodass sie 5-7 Meter vor meinem eigenen Fahrzeug zum Stehen kam. Der Radweg war komplett von parkenden Fahrzeugen am Rand der Straße verdeckt, sodass es schwer war, Radfahrer zu erkennen. Keine Rechtfertigung, dennoch ein wichtiges Detail.

Die Aktion ist absolut nicht böswillig gemeint gewesen und ich hatte nicht die Absicht jemanden zu gefährden.

Ich bin jemand der sich eh sehr schnell Gedanken wegen seinem Führerschein macht und deshalb sehr vorsichtig fährt, aber ich bin der Meinung dass dies jedem mal passieren kann.

Jedenfalls habe ich das Fenster heruntergelassen, mich entschuldigt, worauf die Fahrradfahrerin etwas unverständliches gesagt hat, und ohne mich weiter zu beachten weitergefahren ist.

Nun zu meinem Fragen:

1) Wie wahrscheinlich ist es, dass sie sich mein kennzeichen in so einer Situation gemerkt hat, und dies folglich zur anzeigen bringt?

2) Falls dem so sei, was kommt auf mich zu?

3) Ist das nur eine Ordnungswidrigkeit oder bereits eine Straftat (evtl. nach 315c?)

Vielen Dank für eure Antworten!

Verkehr, Verkehrsrecht, Fahrrad fahren, Strafe
Radfahrer angefahren in der Probezeit. Was können die Konsequenzen sein?

Hallo Leute. Bin noch in der Probezeit. Bis jetzt nie was falsch gemacht. Aber gestern habe ich völligen Misst gebaut. In einem breiten Kreisverkehr war ein älterer Herr unterwegs der mittig und extrem langsam fuhr. Ich hupte woraufhin er anhielt und rum schrie. Ich schrie ihn auch an und forderte ihn zur weiterfahrt auf.

Der folgende Teil ist selbst in meiner bildlichen Vorstellung nicht ganz eindeutig. Er bewegte sich Vorwärts, dann doch nicht, dann doch... ich fuhr an ließ rollen, drückte auf gas bremste, und stieß ihn aber dabei am Hinterrad. Darauf hin tretete er mir auf das Kennzeichen. Irgendwie hat das Auto nun auch ne Schramme vorne... egal.
Ich stieg aus und guckte auf mein Auto und schrie ihn an was er denn nun angestellt hätte. Er schrie mich an seine Hinterleuchte kaputt gemacht zu haben. Wobei die heile ist. (Hab Fotos gemacht)
Da waren Augenzeugen die angekündigt hatten die Polizei anzurufen. Und Ur-Plötzlich wird dem Herren schwindelig und er "legte" sich hin. Also wirklich, richtig langsam und kontrolliert.
Polizei kam und nahm die Aussagen auf. Ich werde eine Anzeige bekommen das ist schon mal sicher. Ich schätze ehrlich gesagt dass er den Kreislauf-Problem und das "hinlegen" vorgespielt hat. Denn als die Ärzte kamen und ihn anhebten schrie er vor Schmerzen... so als hätte ich ihn umgefahren oder so. Er legte sich hin. Selbst beim Hinlegen hätte er sich nichts holen können. Dazu müsste er sich schon hinschmeißen. Ich möchte niemanden etwas vorhalten, aber er wie er mich anschrie und rumfuchtelte, machte er keinen schwachen Eindruck. Auf fragen konnte er gut reagieren und antworten. Er hielt die Augen zu und als die Ärzte ihn packten, stöhnte er als hätte er sich etwas gebrochen (vorher, als Passanten ihn umdrehten um für eine bessere Liegeposition zu sorgen, hatte er keine Schmerzen)...

Naja wie dem auch sei. Klar ist, ich hätte nicht diesen Kontakt zum Hinterrad verursachen sollen. Ich hätte abstand halten und tief ein und lang ausatmen sollen. Auch wenn keine Gefahrensituation aus meiner Tätigkeit entstand und sein "Kollaps" nicht direkt mit dem Unfall zusammenhing, hätte ich ihn nicht tangieren dürfen. Da bekenne ich mich mit meiner Dummheit definitiv schuldig.  

Ich weiß wie gesagt dass ich sch... gebaut habe. Und das alles werde ich nie vergessen. Ich frage mich wie ich so dumm sein konnte und nicht einfach still blieb. Es war doch nur ne kurze Kreisverkehrstrecke... Und ich werde verrückt vor Sorge was mich nun erwartet... ich hoffe jemand kann mir da sagen was meine Bestrafung sein könnte. Wie gesagt. Bin auch noch in der Probezeit....

P.s: ich entschuldige mich bei allen leidenschaftlichen Fahrradfahrern die jetzt entsetzt über mein Verhalten sind....😔😔😔

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Gefährliches Überholen - Anzeige Zulässig?

Guten Abend, erstmal zum Sachverhalt:

Ein Bekannter fuhr in Richtung einer Ampel, die Fahrzeuge die bereits an der Ampel hielten (2 Stück) haben sich rechts eingeordnet.

Es gibt dort nur einen Fahrstreifen, der jedoch verbreitert wurde und es zulässt, dass man sich zum Linksabbiegen, neben die bereits haltenden Fahrzeuge stellen kann, ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Mein Bekannter nutze dies aus und wollte sich neben den Autos positionieren, da wie bereits erwähnt sich alle rechts eingeordnet haben und keiner den Blinker gesetzt hatte.

Die Ampel schaltete und mein Bekannter fuhr los, plötzlich wurde er von einem Auto hinter sich massiv bedrängt (sehr dicht aufgefahren über mehrere Kilometer, anscheinend ein Foto von Kennzeichen gemacht).

Heute morgen der große Schreck: Die Polizei stand vor der Haustür und erzählte er wäre angezeigt worden, 120€ Strafe wegen gefährlichem Überholen.

Der andere Fahrer behauptet nun er wäre von ihm geschnitten und abgedrängt worden.

Beide Fahrer waren alleine im Auto.

Was glauben Sie was passieren wird? Aussage gegen Aussage? Also Nichts?

Ich glaube dem Fahrer, dass niemand geblinkt hat da er seit über 30 Jahren unfallfrei fährt ( stets defensiv und vorsichtig).

Aber warum sollte der Fahranfänger jemanden anzeigen, wenn's seine Schuld gewesen wäre?

Und falls er schuldig gesprochen würde, würde ihm Fahrverbot drohen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Danke und einen schönen Abend.

Mario

Auto, Verkehr, Anwalt, Verkehrsrecht, Anzeige, Strafe, Auto und Motorrad

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