Bus Warnblinklicht?

5 Antworten

Autofahrer dürfen an haltenden Bussen – egal ob Linien- oder Schulbus – sowie Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. 

Falls nötig, muss das Auto warten. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist das Vorbeifahren in Fahrtrichtung nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. 

Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

Vorsicht bei Bussen mit angeschaltetem Warnblinker

An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen die Busfahrer das Warnblinklicht einschalten. 

Hier sind die Regeln strikter: 

Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, gilt ein Überholverbot. 

An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr.

https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/bus_ueberholen.aspx

An Schulbussen darf man in Deutschland generell nur im Schritttempo vorsichtig vorbeifahren wenn er den Warnblinker an hat muss man warten! Das steht in der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 3, Absatz 3!


claushilbig  14.04.2017, 23:34

Bitte lies den von Dir zitierten Paragrafen noch mal ...

  • An stehenden Bussen darf man immer vorsichtig vorbeifahren, Schrittgeschwindigkeit ist nur vorgeschrieben, wenn die Warnblinkanlage an ist - warten muss man auch dann nicht, wenn es nicht nötig ist!
  • Überholverbot besteht nur für Busse, die mit Warnblinker auf eine Haltestele anfahren.
  • Es gibt bei allen diesen Regelungen keinerlei Unterschied, ob es sich um Schulbusse oder um sonstige Lininenbusse handelt.
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Autofahrer dürfen an haltenden Bussen – egal ob Linien- oder Schulbus – sowie Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Falls nötig, muss das Auto warten. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist das Vorbeifahren in Fahrtrichtung nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

Vorsicht bei Bussen mit angeschaltetem Warnblinker

An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen die Busfahrer das Warnblinklicht einschalten. Hier sind die Regeln strikter: Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, gilt ein Überholverbot. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr.

Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten Busbucht hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig.

Quelle: ADAC

Zum einen gibt es Haltestellen, die besonders gekennzeichnet sind (in meiner Gegend mit einem roten Dreieck auf dem Schild, anderswo ein roter Punkt - manchmal wird es auch "nur" im "Bordrechner" des Busses angezeigt). Das ist sozusagen eine "Dienstanweisung" der zuständigen Verkehrsgesellschaft an die Fahrer, dass sie dort die Warnblinker einschalten müssen

Welche Haltestellen so gekennzeichnet werde, liegt aber rein im Entscheidungsbereich der Verkehrsgesellschaft, es gibt dafür keine "gesetzliche" Regelung. 

Darüber hinaus kann jeder Fahrer - wenn ihm das, je nach Haltestelle und Verkehrssituation, sinnvoll oder nötig erscheint - selber entscheiden, die Warnblinker anzuwerfen. (Ich mache das z. B. oft, wenn die Haltestelle direkt vor einer Querstraße liegt und mein Bus die Sicht im Kreuzungsbereich versperrt.)  

Das Warnblinklicht schalten Busse an besonders gekennzeichneten Haltestellen ein, da es dort für die Fahrgäste nicht ganz ungefährlich ist, nach dem Verlassen des Busses die Straße zu überqueren. In Hagen sind diese Haltestellen mit einem roten Punkt gekennzeichnet, das kann aber unterschiedlich sein.

Ein Bus, der eine Haltestelle mit Warnblinklicht anfährt, darf erst überholt werden, wenn er steht und das auch nur im Schritttempo, auch der Gegenverkehr darf nur im Schritttempo vorbei fahren.