Gewerbeabmeldung: Was muß man fürs Finanzamt machen?

Man hatte mal ein kleines Geschäft, dass als "Kleinstgewerbe" lief. Dieses hat man dann irgendwann zugemacht. Die vorhandenen Waren wurden verkauft, die Inneneinrichtung quasi verschenkt, bzw. von einem guten Kunden "Besenrein" gemacht. Das ganze ist einige Jahre her und das Gewerbe lief auf dem Papier weiter. Also erst ein bisschen auf dem Flohmarkt (so 100 Euro im Jahr) und seit einigen Jahren gar nichts mehr.

Nun würde mich mal interessieren, ob man einfach Gewerbe abmelden kann und dann hat sich das erledigt, oder ist man gezwungen eine "Abschlussbilanz" oder irgendwie sowas zu machen. Ich habe eigentlich immer nur "Einnahmen" und "Ausgaben" gegengerechnet. Irgendwelche Komplizierten Abschreibungen oder Leasing-Verträge waren ebenfalls nicht vorhanden. Der Laden lief zwar nicht gut, machte aber auch nicht so viel Verlust, als dass man was vom Finanzamt wiederbekommen hatte.

Ein anderer Bekannter hatte seinen Laden geschlossen und der mußte 1000 Euro nachzahlen, wegen "Persönlicher Bereicherung" oder irgendwas. Wobei er auch stetig Verlust gemacht hat und Geld wiederbekommen hatte. Auf jeden Fall habe ich Angst das Gewerbe abzumelden, wenn ich da auch so eine Nachrechnung bekomme. Kennt sich da jemand mit aus? Möchte da nicht extra einen Steuerberater für Engagieren und ich weiß auch nicht, ob ich alle Unterlagen überhaupt wieder zusammen bekomme.

Steuern, Gewerbeanmeldung
Direktor schickt mich ohne Anhaltspunkte mit Krankenwagen zur Blutabnahme in die Notaufnahme. Soll Rechnung beahlen. Was kann ich tun?

Edit: Nein, ich war definitiv nicht alkoholisiert. 0,0‰.

Ein Mädchen aus meiner Klasse fand es lustig, meinem Direktor fälschlicherweise zu behaupten, dass ich im Unterricht Bier getrunken hätte, nachdem sie eine leere (!) Bierflasche in meiner Tasche erblickt hat. Ich wurde daraufhin in das Direktorat gebracht und sollte mich rechtfertigen.

Ich wusste anfangs nicht, was genau denn los ist, da man mich lediglich fragte: "Weißt du, warum du hier bist?". Natürlich wusste ich das in dem Moment nicht. Ich sollte mich dann einem Atem-Alkoholtest unterziehen, was ich aus Prinzip verweigert habe (meiner Meinung nach gibt eine einfache Aussage einer Schülerin ohne jegliche Grundlage dem Direktor nicht das Recht, mich einem Alkoholtest zu unterziehen).

Mein Vater wurde währenddessen gerufen, der, wohlgemerkt von der Arbeit, zu meiner Schule gerufen wurde mit unter Anderem den Worten: "Er ist alkoholisiert" sowie "Bitte fahren Sie vorsichtig". Als mein Vater also da war, wurde ihm erstmal als Tatsache geschildert, dass ich alkoholisiert im Unterricht gewesen wäre, was ich natürlich sofort bestritt. Man sagte mir, ich solle doch die Beschuldigung entkräften, indem ich einen Blutalkoholtest im Klinikum machen lasse. Nach kurzem Überlegen hatte ich dem, aus welchem spontanen Grund auch immer, zugestimmt.

Also wurde erst einmal (und das ist kein Witz!) ein Krankenwagen mit Blaulicht direkt vor den Schuleingang geholt und ich wurde von zwei Notärzten hineingeführt. Die Türen hatte man natürlich offen gelassen, damit mich auch jeder sehen kann, was ich persönlich als demütigend empfand, aber das ist Nebensache.

In der Notaufnahme hatte die Ärztin, die mich auf meinen Blutalkoholwert testen soll, freundlicherweise diesen verweigert mit den Worten: "Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lehrer einfach Schüler zu uns zur Blutabnahme schickt?" - Sie mache das nur auf polizeiliche Anordnung oder auf Wunsch der Eltern.

Nun kommt aber die meiner Meinung nach Spitze der Dreistigkeit: Wir haben einen Brief vom Roten Kreuz bekommen, in dem eine Rechnung für die Krankenwagenfahrt stand. Es ist zwar nicht die Welt (43€ sollen wir bezahlen), aber meine Eltern und ich möchten den Betrag trotzdem nicht bezahlen. Die Verantwortung lag doch eindeutig bei der Schule, oder? Wer bezahlt das nun im Idealfall und an wen können wir uns wenden?

Kann ich mich gegen derartiges Vorgehen wehren? Was sind meine Rechte bei solchen Situationen? Darf der Direktor überhaupt einen Krankenwagen holen und mich in die Notaufnahme schicken, vor Allem völig ohne Grundlage?

Steuern, Schule, Versicherung, Recht, Krankenkasse
Frage zur Gewinnermittlung und Krankenkasse?

Hallo, ich habe ein kleines Problem, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könntet. Ich habe mich selbstständig gemacht und verkaufe als Hauptgewerbe (Kleinunternehmer) online Kleidung.

Nun bin ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung Familienmitversichert und möchte nicht aus der Famlilienversicherung fliegen und mich selbst versichern müssen. Denn bei einem monatlichen, selbstständigen Einkommen ab 395€ müsste ich über 300€ an die Krankenkasse zahlen, was fast den gesamten Gewinn auffressen würde und eine Expansion unmöglich machen würde. Um in der Familienversicherung zu bleiben und dem zu entgehen muss also u.a. folgende Bedingung erfüllt werden:

  • selbstständiges Einkommen unter 395€ monatlich

Den Gewinn ermittle ich als Kleinunternehmer durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Mein Ziel ist es nun, trotz guten Einnahmen und Umsatz mein Einkommen für die ersten 1-2 Jahre auf 0€ oder zumindest unter 395€ monatlich zu bringen und den Wert meines Unternehmens trotzdem zu steigern.

Das habe ich wie folgt gedacht: Wenn ich alle durch Verkäufe entstehenden Einnahmen wieder durch mehr Wareneinkäufe ausgleiche, ist dann mein Einkommen auf 0€, weil kein Geldüberschuss entsteht, sondern nur die Warenmenge steigt? Der Sinn ist es, in der Startzeit zu expandieren ohne in der anfangs wenig Ertrag bringenden Zeit fast den gesamten Gewinn an die Krankenkasse zu verlieren :/.

Habe ich das so richtig verstanden, dass, wenn ich bei einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung einfach fast die ganzen Einnahmen wieder in neue Produkte investiere, so dass nur der Umsatz steigt, ich fast kein Einkommen generiere und mich so trotzdem Ausbauen kann?

Vielen lieben Dank Fabian :)

Steuern, Selbständigkeit, Rechnung, Krankenversicherung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerrecht
Brief der Lohnsteuerhilfe nicht verstanden?

Wir haben den Bescheid der Lohnsteuer 2014 erhalten. Dabei war ein Brief des Lohnsteuerhilfebüros in verärgertem Ton. Es ging darum, dass wir gewerbliche Einkünfte gehabt hätten, die wir verschwiegen hätten und das man uns daher nicht vertreten könne und auch den Bescheid nicht prüfen könne.

Beiliegend war ein Rückwirkendes Kündigungsschreiben mit der Bitte um Unterschrift.

In der Auflistung des Finanzamtes waren zwei Beträge mit Leuchtmarker markiert, einer sagte Gewerbliche Einkünfte meines Mannes - ca 60 Euro, der andere bei mir Lohnersatzleistung ein paar hundert Euro - ich denke es muss Krankengeld oder Kind-Krank-Geld gewesen sein.

Mein Mann hat eine nebenberufliche Firma (UG) für die er aber eine getrennte Erklärung bei einem Steuerberater macht und noch keine Gewinne hatte, nur Unkosten.

Das Lohnsteuerhilfebüro war von der Firma meines Mannes informiert. Er hatte dort nachgefragt, ob man ihn auch mit der Firma vertreten würde da der Leiter des Büros auch Steuerberater ist. Das hat aber nicht geklappt (ich glaube aus terminlichen Gründen). Man hatte damals nicht gesagt, dass wir unsere private Erklärung dann auch nicht mehr dort machen dürfen.

Kann mir jemand erklären, was das zu bedeuten hat? Wir wollen uns auf das Gespräch beim Lohnsteuerhilfeverein vorbereiten.

Was müssen wir jetzt tun?

Danke an alle guten Ratgeber!

Haushalt, Finanzen, Steuern, Recht, Finanzamt, Lohnsteuer
VK und Gewinn richtig berechnet mit Excel?

Guten Tag, ich bin Selbstständig aber mache derzeit keinen richtigen Gewinn. Natürlich liegt das erstmal damit zusammen das ich noch laufende Kosten habe die nicht defekt werden. Aber ich denke auch, das ich bei der Berechnung bisher Fehler gemacht habe. Es ist ja wie folgt mit den Kosten beim Verkauf von Ware: (Verkaufe über eBay)

Keine Kleinunternehmer Regelung!

EK Preis EK Preis + MwSt VK Preis inkl. Umsatzsteuer

Nun muss ich von dem VK Preis die Umsatzsteuer abziehen von der Umsatzsteuer ziehe ich die für den Artikel gezahlte MwSt ab somit kommt raus welche Umsatzsteuer ich an das Finanzamt abführen muss.

Zusätzlich ziehe ich noch die eBay Gebühren, PayPal Gebühren ab. Und ggf. noch wenn ich kostenlosen Versand anbiete die Versandkosten.

Was nun übrig ist wird noch der EK abgezogen. Was nun übrig bleibt ist mein Gewinn für den Artikel.

Beispiel:

Einkaufspreis: 10€ MwSt.: 19% (1,90€) EK mit MwSt.: 11,90€

Gewinnfaktor: 50% (5,95€)

VK Preis inkl. Umsatzsteuer: 17,85€ Davon ziehe ich die Gebühren ab: eBay 10%: 1,79€ PayPal: 1,9% + 0,35€: 0,69€ Umsatzsteuer (2,85€ - 1,90€): 0,95€ Versandkosten: 1,65€

Somit bleibt mir ein Gewinn von: 0,88€

ist das soweit alles korrekt gerechnet?

Im Bild findet ihr meine Excel Tabelle womit ich das mache.

https://www.picflash.org/viewer.php?img=berechnungZ253WU.png

Steuern, selbstständig, Gewerbe, Umsatzsteuer, neu

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