Wann muss ich Steuern abführen/überweisen?

Hallo Leute,

ich bin seit einigen Monaten im Raum Bruchsal (BW) als freiberuflich tätig (ich studiere und arbeite „Hauptberuflich“ an der Uni, bestreite damit meinen Lebensunterhalt mit knapp 900 Euro im Monat)- Die Erträge aus meinem künstlerischen Schaffen sind sporadischer Natur, über das Jahr gerechnet vielleicht im Schnitt 100 Euro im Monat. Hab auch alles schon gemeldet und eine Steuernummer bekommen, weise die Mwst. auch schön auf meinen Rechnungen aus.

Nun meine Frage: Wann genau muss ich nun diese Steuer an das Finanzamt überweisen? Kennt sich jemand aus der Regio damit aus? Lese an vielen Stellen, dass manche das monatlich machen, andere Quartalsweise und dann manche nur einmal im Jahr. Kommt das Finanzamt da auf mich zu und schreibt mir sowas wie „Zeit zu blechen Kumpel, gib uns eine Auflistung deiner Einkünfte und Ausgaben (wegen des möglichen Abzugs der Vorsteuer), zusammen mit allen Quittungen!“, oder müsste ich das eigentlich alles selbst machen? Wann wäre denn dann dieser Termin?

Hab die Steuer natürlich schön auf dem Konto gelagert, aber ich frage mich halt, ob ich was tun muss (oder hätte tun müssen), nicht dass da ne Strafe oder sowas kommt. Soweit ich weiß muss ich unter einem bestimmten Freibetrag trotz meines Hauptberufes nur diese Mwst. zahlen, sprich es wird nicht auf mein normales Einkommen gerechnet, bei dem dann ja die Steuerlast steigen würde. Richtig?

Danke für eure Hilfe!

Steuern, Geld, Freelancer, Karlsruhe, Student, Überweisung, bruchsal, Zahltag
Finanzamt fordert Nachweis und Belege - Was wenn ich diese nicht erbringen kann?

Ich habe wie so viele meine Einkommenssteuererklärung 2015 gemacht, da man als Student ja Vorteile draus Ziehen kann. Das ganze habe ich über studensteuererklärung.de gegen Bezahlung gemacht, da einem dort vieles vorgeschlagen wurde. Dabei habe ich unter anderen wie empfohlen Fahrten zur Bibliothek meiner Universität sowie Lerngemeinschaften angebeben. Außerdem auch wie empfohlen Fahrten zu meinem Praktikumsbetrieb, wobei dieser 300km entfernt war und ich 10 Fahrten insgesamt dorthin hatte (mit Zug und teilweise mit Auto). Weiterhin habe ich Telefonkosten angegeben. Nun habe ich eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Ich soll sämtliches Nachweisen bzw. jeweils eine Aufstellung meiner Fahrten abgeben.

Ich weiß nicht mehr genau an welchem Tag ich zb. in die Unibibliothek gefahren bin. Dies war an unterschiedlichen Wochentagen, daher hatte ich 1 Tag pro Woche angegeben. Wollen die jetzt ganz genaue Daten der Tage haben ? Was ist, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringen kann ? Bei meinem Praktikum soll ich zb. neben der Aufstellung der Fahrten auch eine Bescheinigung vom Praktikumsgeber vorlegen : Ist damit der allgemeine Praktikumsnachweis gefragt oder die Bescheinigung meiner Fahrten vom Arbeitgeber??? Letzteres wäre ja wirklich ne Tour...

Neben der Fragen ist meine Hauptfrage eigentlich diese: Was passiert, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringe? Werden diese Sachen dann einfach nicht berücksichtigt? Oder kann es sein, dass sie mir dann wegen vermeintlicher Falschangabe Betrugsversuche unterstellen?? Wie gesagt, ich habe keine falschen Angaben gemacht, es ist für mich nur sehr schwierig, teilweise Fahrten zu rekonstruieren oder einen Nachweis vorzulegen.

Eine Weitere Frage wäre folgende : in einem Semester habe nicht ich den Semesterbeitrag überwiesen, sondern meine Mutter (da eine Frist eingehalten werden musste und ich nicht genug Geld auf dem Konto hatte). Kann dies trotzdem Steuerlich von mir angesetzt werden oder geht das nicht, da das Geld nicht von meinem Konto, jedoch aber in meinem Auftrag überwiesen wurde (wie kann ich das nachweisen?). Vielen Dank schonmal

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Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

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Steuerfachangestellter Ausbildung Anschreiben?

Wenn ich hier alles erklären soll dann wird das ein 10 Seiten langer Text, deshalb fasse ich mich kurz. Ich hoffe jemand kann mir helfen, ein paar Ansätze oder Ideen da lassen.

Ich hab bis morgen Zeit eine Bewerbung für ne Ausbildung zum Steuerfachangestellten zu schreiben.

Bin 21, Männlich und habe nach paar Semestern aufgehört Informatik zu studieren.

Ich weiß leider nicht was ich will, irgendwas muss ich ja aber machen. Stärken, Talente oder sowas habe ich keine. Jedenfalls keine die nennenswert sind, mit denen ich in der Bewerbung punkten könnte. Ich kann schnell auf der Tastatur tippen, weiß bisschen bescheid über Computer, Technik, Informatik und so wegen dem Studium, bin in Mathe auch nicht so schlecht und kann 4 Sprachen. Das wars dann aber auch.

Ich hab da einen Bekannten und der meinte durch ihn hätte ich ziemlich gute Chancen da einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Trotzdem muss ich eine Bewerbung schreiben, bis morgen. Hab das erst eben gerade erfahren.

Ich weiß aber leider nicht einmal was man als Steuerfachangestellter macht. Ich brauche nicht einmal ganze Sätze, aber WAS soll ich in das Anschreiben schreiben, das weiß ich einfach nicht. Wie erkläre ich im Anschreiben, wieso ich von Informatik jetzt auf Steuerfachangestellter wechsel. Ebenfalls WIESO will ich eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Ich weiß nicht wie ich das beantworten soll.

Können ruhig lügen sein, mir fällt aber nichts ein. Muss nicht einmal etwas ausgefallenes sein.

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