Teilzeit-Job neben Vollzeit-Studium?

Liebe Community,

ab Oktober möchte ich ein Vollzeitstudium beginnen. Um mir dieses finanzieren zu können, muss ich aber nebenbei weiterhin arbeiten gehen. Zurzeit befinde ich mich in einem, bis zum 31.12. diesen Jahres befristeten, TVöD-Arbeitsverhältnis.

Ich konnte bereits mit meiner Chefin besprechen, dass mir ermöglicht werden würde meine Stunden zu reduzieren. Das heißt ich würde einen Änderungsvertrag abschließen, sodass ich ab Oktober nur noch 19,5 Stunden (Teilzeit) arbeite. Dadurch ließe sich mein Vertrag auch bis März strecken.

Da es sich dabei aber weiterhin um einen normalen Angestelltenvertrag und keine Geringfügige Beschäftigung auf 450 € Basis und auch keinen Werkstudentenvertrag handeln würde, frage ich mich, ganz davon abgesehen, ob ich dem großen Pensum gewachsen sein würde, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Würde ich trotzdem als ordentlich Studierender gelten?

Wie würde sich das auf meine Sozialversicherungen und die Steuern auswirken? Wäre ich weiterhin über meinen Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversichert? Als Student besteht doch keine Arbeitslosenversicherungspflicht, oder? Wie sähe das mit der Rentenversicherung aus? Könnte ich mich im Studententarif der Krankenkasse kranken- und pflege versichern lassen?

Irgendwo habe ich etwas von einer kurzfristigen Beschäftigung von 3 Monaten gelesen, die sozialversicherungsfrei sein soll, egal wie viel man verdient. Wenn ich als nur bis Dezember in Teilzeit arbeiten und danach einen "normalen" Studentenvertrag abschließen würde, wäre das besser?

Ich hoffe jemand kann mir ein bisschen weiter helfen.

Dankeschön und viele Grüße

Caleya

Arbeit, Steuern, Studium, Versicherung, Vertrag, TVöD
Aufteilung der Steuerrückerstattung?

Hallo! Meine Frage stelle ich hier, weil ich niemanden in meinem Bekanntenkreis diese Frage stellen möchte und aber sehr unsicher bin: Meine Frau und ich sind seit Oktober letzten Jahres frisch verheiratet. In diesem für uns ereignisreichen Jahr 2015 hat meine Frau ihren Job gekündigt, um einen anderen Berufsweg einzuschlagen. Dies habe ich ihr ermöglicht, indem ich sie finanziell aufgefangen habe (Lebensunterhalt, Kreditraten usw.). Mittlerweile sind wir beide fest und glücklich im neuen Ehe- und Berufsleben. Alles Finanzielle, was über die gemeinsame Haushaltsführung und Notfälle hinaus geht, läuft mit getrennten Konten: Jeder hat sein eigenes Geld.

Nun kommt die Steuerrückerstattung für das Jahr 2015. Da wir im Jahr 2015 geheiratet haben, ich gut verdiene und meine Frau ein paar Monate arbeitslos war, fällt diese sehr üppig aus.

Ich möchte diese Rückerstattung fair aufteilen.

Variante 1 in meinem Köpfchen ist es, die gezahlte Steuer von meiner Frau und mir ins Verhältnis zu setzen. Für 2015 wäre das ein Verhältnis von 13:1 für mich. Sprich ich würde 13/14 der Rückerstattung auf meinem Konto lassen und meine Frau bekäme 1/14.

Da das unfair erscheint, dachte ich an eine 50/50-Aufteilung - schließlich sind wir verheiratet und meine Frau hat auch mehr im Haushalt getan in der Zeit. Andererseits bin ich so sehr in die Bresche gesprungen für meine Frau im letzten Jahr, dass ich meine geschmolzenen Ersparnisse gerne mal wieder etwas auffüllen würde. Ich habe für sie wesentlich mehr Geld (gerne!) bezahlt, als die Rückerstattung beträgt, bin teilweise mehrere Tausend Euro in den Miesen gewesen, während ihr Konto durch die ,,Kreditunwürdigkeit" natürlich stets bei 0,00€ ausgeglichen war - auch als wir noch nicht verheiratet waren.

Ich bin mir sehr unsicher. Weiß jemand einen fairen Weg? Einen halbwegs bemessbaren Mittelweg zwischen 1:1 und 13:1? ^^

Haushalt, Steuern, Ehe
Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?

Hallo verehrte Community,

ein Freund und ich planen seit einigen Wochen/Monaten den Schritt in eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Business Plan, Finanzplan, etc. sind nahezu fertiggestellt.

Folgendes ist geplant:

  • Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Online Handel über ebay
  • 2 Gesellschafter mit gleichhoher Beteiligung
  • beide Gesellschafter arbeiten als Geschäftsführer
  • die Selbstständigkeit soll nebenberuflich ausgeübt werden. Ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit soll für beide Gesellschafter weiter bestehen
  • Die UG soll über die kommenden Jahre solide wachsen und uns ggf. in 5 - 10 Jahren die Möglichkeit verschaffen die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben

Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand für unseren "Teil vom Kuchen" zu minimieren, wollen wir unsere Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aller Art so niedrig wie möglich halten.

Wir wissen von zwei Möglichkeiten uns Geld auszuzahlen:

  • Option 1: Gehaltszahlung an uns als Geschäftsführer
  • Option 2: Ausschüttungen vom Gewinn am Geschäftsjahresende an uns als Gesellschafter

Wir möchten uns so wenig wie möglich mit Sozialversicherungsabgaben auf unsere Nebentätigkeit beschäftigen müssen und möchten natürlich diese und alle weiteren Abgaben an staatliche Einrichtungen gering halten. Wir wissen nur leider nicht auf welchem Weg wir das sicherstellen können.

Können/dürfen wir als Geschäftsführer auf Gehalt verzichten und uns nur unseren "Teil vom Kuchen" am Ende des Geschäftsjahres auszahlen lassen? Welche Variante haltet ihr für geeignet? Haben wir mit unserem Gehalt im Hauptberuf bereits alle zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben geleistet?

Falls Ihr Gegenfragen habt oder wenn ich relevante Informationen noch nicht genannt habe, dann sagt einfach bescheid und ich trage die Antworten dann nach.

Wir freuen uns riesig auf Eure Unterstützung und Antworten! Vielen, vielen Dank im voraus!

Steuern, Gründung, Gehalt, Geschäftsführer, Gesellschaft, Ausschüttung
Bitte um Hilfe, wie viel Steuerrückzahlung kann ich ungefähr erwarten (DANKE)?

Hallo Community!

Es geht um eine Abschätzung der Steuerrückzahlung im nächsten Jahr für dieses Jahr. Da es bei mir dieses Jahr aufgrund des Studiums etwas undurchsichtig verlief (Diverse Anstellungen und unterschiedliche Verdienste), schildere ich euch mal meine Gegebenheiten und hoffe auf eine ungefähre Antwort über die zu erwartende Rückzahlung vom Finanzamt und eventuell auch kleine Rechenbeispiele :-P Da ich nicht weiß, wie es sich verhält, wenn man nicht durchgehend in einem Job vertreten war, stellt sich mir die obige Frage...

Also dann...:

  • Jan. 2016 - Freiwilliges Praktikum - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • Feb. 2016 - Bachelorand im Unternehmen - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • März 2016 - siehe Feb. 2016
  • April 2016 - Kein Bruttoverdienst + Halbwaisenrente: 219 €
  • Mai 2016 - Kein Einkommen
  • Juni 2016 - Kein Einkommen
  • Arbeitaufnahme: Ab 01.07.2016
  • Juli bis September 2016 - 2800 e brutto (3 x 2800 € = 8400 € brutto)
  • Oktober bis Dezember 2016 - 2900 € brutto (3 x 2900 € = 8700 € brutto)

  • Fahrtstrecke (5 Tage) von Januar bis März (Praktikum und Bachelorand in Bremen) von 5 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer). Davon einmal die Woche pendelnd zwischen Oldenburg und Bremen - 60 km.

  • Dazu habe ich eine Fahrtstrecke seit dem 01.07.2016 von 92 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer).

  • Strecken wurden und werden mit eigenem Privatwagen außerhalb einer Fahrgemeinschaft gefahren.

  • Des Weiteren habe ich eine Riesterrente (stammt noch aus meiner Ausbildung) in die ich jährlich 60 € einzahle.

  • Steuerklasse 1, Arbeitsort in Bremen, Wohnort in Niedersachsen, Alter 25 bei Ausfüllen der nächsten Steuererklärung

  • ledig, keine Kinder, nur ein Wohnort, kein Firmenwagen, keine Handwerkerkosten, keine Kirchsteuer, keine weiteren Freibeträge nebst dem Grundfreibetrag.


Es ist etwas viel Text, aber dort sollten alle relevanten Infos zu diesem Jahr vorhanden sein.

Vielen Dank für eure Mühen =)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Steuererklärung, Rückzahlung, Steuerklasse, Fahrt

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