Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen usw.. Meine Parternin und ich sind jeweils alleinerziehend. Ich mit meinem 11 jährigem Sohn (voll berufstätig). Sie mit 11 jähriger Tochter und 5 Jährigem Sohn (befristet berufstätig). Ich bin geschieden. Meine Partnerin nicht und wird es auch nicht in naher Zukunft , da der Noch-Ehemann im Ausland lebt und sich quer zur Scheidung stellt. Wir tun alles, dass es schnell voran geht, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Noch-Ehemann ist der eingetragene und leibliche Vater der Kinder meiner Partnerin.

Wie sieht das aus, wenn wir zusammen ziehen? Bleiben wir trotzdem rechtlich alleinerziehend? Müssen wir die Steuerklassen wechseln? Geht das überhaupt, da ja der Noch Ehemann meiner Partnerin nicht zu greifen ist und auf nichts schriftliches antwortet.

Jetzt kommt noch hinzu, dass ein gemiensamses Kind (von uns beiden :-) ) unterwegs ist...Dieses Kind wird ja auch erstmal dem NochEhmenann zugeschrieben bzw auf ihn eingetragen und dagegen können wir uns auch gar nicht wehren (deutsches Recht) bis die Scheidung endlich durch ist. Aber ich denke, dass das nochmal ein anderes Thema ist....

Wir sind momentan bürokratisch ien ein wenig überfordert... Steuerklassen / Elterngeld für Partnerin benatragen/ nur befristeter Arbeitsvertrag der Partnerin bis 09/16 Was danach?. Kind wird nicht auf mich eingetragen... und und und....

Habt ihr ein paar Tipps, was man alles beachten muss oder machen kann?

Vielen Dank

Wohnrecht, Steuern, Baby, Trennung, alleinerziehend, Ehe, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerrecht
Nicht umgemeldet und mit Steuerklasse 6 berechnet für 6 Monate obwohl Steuerklasse 1 richtig gewesen wäre?

Ich habe 2015 meinen Wohnort gewechselt und bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen. weil es für mich einfacher war die Post etc weiter an die WG senden zu lassen habe ich mich damals nicht umgemeldet. Ab März wurde dann vom Finanzamt meine Steuer ID gesperrt und ich wurde bis Juli mit der Steuerklasse 6 berechnet obwohl ich sonst immer nur Steuerklasse 1 war. Mein Arbeitgeber meinte ich solle unbedingt eine Steuererklärung machen um das wieder auszugleichen und mir für die Monate wo ich mit Steuerklasse 6 berechnet wurde die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.

Ich habe sonst nur meine Fahrkarten die ich mit angeben kann und bin dort gerade mal 120 € über den Werbungskosten (ich hoffe das war jetzt richtig).

Frage: lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen oder laufe ich dann Gefahr auch für den Rest des Jahres auf Steuerklasse 6 berechnet zu werden und muss dann noch Geld zum Finanzamt bringen?

Oder wird die Steuer tatsächlich noch einmal neu berechnet und ich bekomme die Differenz zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 6 zurück.?

Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse weil in meiner neuen Wohnung immer wieder Post aus dem Briefkasten verschwindet und ich befürchte, dass die unterschiedlichen Anschriften ein Problem darstellen werden.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Geringfügige Beschäftigung "remote" (Arbeitgeber USA)?

Hallo,

Ich habe schon viel gegooglet aber keinen in der gleichen Situation gefunden. Deshalb würde ich mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Folgendes:

Ich arbeite für eine Foundation in den USA, aber von Deutschland (zu Hause) aus, über das Internet. Ich verdiene 450$/Monat und arbeite dafür 40h/Monat. Mein Vertrag ist erstmal bis im April.

Ich befinde mich außerdem in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium.

Ich weiß dass die USA mir 30% des Gehaltes direkt abzieht. Wegen des Doppelsteuerabkommens muss ich eine Steuererklärung für die USA und Deutschland schreiben, in DE werden mir aber keine weiteren Steuern abgezogen. Die Foundation zahlt nichts an Deutschland (wie andere Arbeitgeber von Minijobbern, die hier 2% abführen).

Da ich im Dezember erst in der Mitte des Monats angefangen habe zu arbeiten, möchte mir die Foundation mir die Hälfte des Monatsgehaltes per Invoice/Rechnung bezahlen. Auf dieser Rechnung ist soweit ich das verstehe keine Mehrwertsteuer und es wird nichts von den USA an Steuern abgezogen.

Ich habe einige Fragen:

1) Zur Rechnung: Muss ich hier, obwohl es eine einmalige Einnahme ist, irgendetwas besonderes beachten? Setze ich das Geld einfach in meine Steuererklärung?

2) Muss ich etwas wegen der Versicherung beachten?

3) Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?

4) Es kann sein, dass ich eine weitere einmalige Einnahme (unter 450€) für das Erstellen einer Webseite erhalte, wenn ich mich dazu entscheide, das zu tun. Wie spielt das in die Situation mit rein?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann :)

Danke!

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Riester-Rente: Einwilligung zur Datenübermittlung seit Jahren "versemmelt", Rückforderung vermeiden?

Hallo zusammen, ich habe einen der allerersten Riester Verträge von Anfang 2000 und das über die Jahre so laufen lassen. Das Ganze dann auch immer brav bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (zusammen mit einem Bescheid nach §92) und nochmal ein bisschen was auf die Rückerstattung oben drauf bekommen.

Nun hab ich vorige Woche die Info vom Finanzamt bekommen, dass die ZfA meldete, dass ich nie eine Einwilligung zur Datenübermittlung gegeben hätte. Nach Rückfrage bei meinem Anbieter hätte ich den Antrag auf Zulage jedes Jahr zurückschicken müssen und damit auch die Einwilligungserklärung erteilt (steht tatsächlich auf dem Zettel). Leider war ich hier falsch informiert und dachte ursprünglich, dass müsste ich zurückschicken, da ich über den üblichen Einkommensgrenzen liege (wie z.B. für die Bausparzulagen).

Die Anträge sind nun ausgefüllt und liegen dem Anbieter auch vor... mein Problem ist jetzt, dass der ZfA bzw. dem Finanzamt das nach über 10 Jahren auffällt und rückfordert.... Für 2013 und 2014 ist das ja kein Problem, die Frist für 2013 endet z.B. am 31.12.2015 an dem der Antrag beim Anbieter vorliegen muss... aber für 2011 und 2012 kam gerade die Elster E-Mail, dass neue Steuerbescheide vorliegen und die sind natürlich nach unten korrigiert, sprich... Rückzahlung für die beiden Jahre (ja in dem Fall können sie wohl bis 4 Jahre rückfordern)... und vermutlich noch mit Zinsen (mal auf den Papierbescheid warten).

Weiß zufällig jemand ob sich das noch irgendwie korrigieren / vermeiden lässt? Ich finde es ja schon etwas blöd, das ich nur eine ~2 Jahre Frist hätte das zu korrigieren und das FA 4 Jahre das zurückzuholen :(

Steuern, Versicherung, Steuererklärung

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