Hallo ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2015 eine Zahnarztrechnung (betrifft diverse Implantate, Brücken etc.) bekommen und möchte dies nun als außergewöhnliche Belastung in meiner Steuererklärung angeben. Da ich mich da alleine nicht ran traue habe ich mich an einen Lohnsteuerhilfeverein gewendet. Dieser teilte mir dann mit, das ich ca. 640,00 EUR (also alles was ich letztes Jahr auch an Steuern gezahlt habe) erstattet bekomme.

Diese 640,00 EUR sind aber ja nichts im Vergleich zu den 12.000,00 EUR der Arztrechnung. Habe nun im Internet ein wenig dazu recherchiert aber bin mir nicht ganz sicher ob ich richtig liege. Der Verein gibt mir nur halbe undurchsichtige antworten und ich fühle mich dort ziemlich alleine gelassen.

Kann ich den Differenz betrag von Rechnung zu Erstattung im nächsten Jahr wieder mit absetzt, und im Jahr drauf usw? Wie eine Art Vermögensverlust den ich angebe?

Und wenn ja, muss ich das dieses Jahr bereits ankündigen bzw. mir eine Bescheinigung holen?

Ganz herzlichen Dank schonmal im voraus für eure Antworten !!