Rechnung auf andren Namen - wie von Steuer absetzen?
Hallo miteinander!
Folgender Fall: Meine Lebensgefährtin (gemeinsamer Haushalt) ist bei einem großen Hersteller von Outdoorausrüstung - Kleidung und Hardware - angestellt. Sie hat daher die Möglichkeit Waren der Marke zum Einkaufspreis einzukaufen, dafür steht ihr im Jahr ein gewisses Budget zur Verfügung.
Da ich selbstständiger Baumpfleger bin, würde ich mir gern einige Austrüstungsgegenstände über ihr Konto kaufen - und die Kosten für mich steuerlich geltend machen. Die Lieferanschrift kann sie auf meinen Namen abändern, die Rechnungsadresse allerdings nicht, zudem wird der Betrag automatsich per Lastschrift von ihrem Konto abgebucht.
Welche Möglichkeiten gibt es? Reicht es möglicherweise aus, wenn ich, mit entsprechendem Betreff, ihr den Betrag überweise? Kann ich oder muss ich mir gar von ihr eine "private" Rechnung schreiben lassen (Durch die ernorme Ersparnis, wäre mir die UmSt egal)? Oder gibt es gar einen ganz anderen Weg?
Ich habe, in diesem Forum, einige Fragen & Antworten gefunden die zwar in die gleiche Richtung gehen - diesen konkreten Fall mir aber nicht schlüssig erklären.
Liebe Grüße & besten Dank!
4 Antworten
Normalerweise muss auf der Rechnung dein Name stehen, wenn deine Firma es steuerlich absetzen soll.
Keine Firmenanschrift, keine Buchhaltung.
Daher sollte sie dir besser eine gesonderte Rechnung ausstellen. Allerdings (je nach Preis) muss sie das dann als Verdienst mit angeben bei sich (sie hat das ja dann schließlich verkauft) .
Frage einfach mal deinen Steuerberater. Der müsste das in 2 Minuten klären können.
Meiner Kenntnis und Erfahrung nach reicht es aus, wenn du die Rechnungsadresse überklebst und dann deinen Namen und Adresse drauf schreibst.
Das habe ich so mal auf Anraten meines Steuerberaters gemacht, als ein Freund mir durch seinen Rabatt Anspruch zu einem HILTI Bohrhammer verholfen hat. Gesagt, getan, wurde das dann vom Finanzamt auch nicht beanstandet.
Die Vorsteuer kannst du mangels Ausstellung auf deinen Namen nicht in Anspruch nehmen.
Für den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben sollte der anderslautende Name auf der Rechnung nicht von Bedeutung sein, solange die Bezahlung und der Zweck nachgewiesen werden kann (Private Nutzung ausgeschlossen!).
Maßgebend ist die wirtschaftliche Belastung. Diese wird von dir getragen. Außerdem ist der Sachverhalt schlüssig (Niemand zahlt mehr wenn er nicht muss).
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft sied einfach eintragen, macht meine Frau auch immer. Falls nicht, kenne ich die Lösung leider nicht 🤘
Naja dann wäre es eine GBR.
Was hat ein Gewerbe mit der Bedarfsgemeinschaft zu tun?