Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

Guten Tag alle zusammen,

Zunächst einmal zu meiner Person:
Ich habe mich nach einer bereits erfolgten Ausbildung und 2 Jahren im Berufsleben nun erneut dazu entschieden eine weitere Ausbildung zu beginnen.
(2-Jahre im selben Betrieb wie bisher da es eher als Weiterbildung gedacht ist).

In meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit handwerklichen Dingen und der Verarbeitung von Leder und Textilien, was wohl meinem Berufsleben geschuldet ist)

Da die nächsten 2 Jahre finanziell also wieder etwas geringer ausfallen, habe ich mir überlegt einen Online-Shop zu eröffnen in dem ich gefertigte Lederartikel vertreibe.

Nachdem ich mich bereits um die Erstellung von Impressum, AGB's etc gekümmert habe, interessiert mich nun vor allem folgendes:

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?
Ich habe nicht vor eine UG oder sonstige Gesellschaftsform zu eröffnen, zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte respektive es ungern gesehen wird.

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?
In der erneuten Lehre verdiene ich wieder so wenig, dass ich nichtmal normale Steuern zahlen muss.

-Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit "bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf anbiete.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten begangen hätte, etc.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank! :)

Existenzgründung, Steuern, Online-Shop, Nebenverdienst, Onlinehandel, UG, Privatperson
Kann ich als Kellner selbstständig sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,

ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^

So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.

Liebe Grüße,

Sebastian

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Gewerbe
Das Finanzamt fordert Nachweis über beantragte Fahrtkosten an. Geforderte Nachweise nicht vorhanden. Was kann ich tun?

Hallo liebe GuteFrage-Community,

in meiner Steuererklärung für 2013 habe ich eine Entfernungspauschale von 4.000 Euro geltend gemacht. Diese setzt sich aus Wegen zur Universität (Januar bis August) und Wegen zur Arbeitsstätte (September bis Dezember) zusammen.

Für den Zeitraum Januar bis August habe ich das Fahrzeug meines Vaters verwendet. Für den Zeitraum September bis Dezember habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter verwendet.

Nun erhielt ich Antwort vom Finanzamt: - ich solle die beantragten Fahrtkosten geeignet nachweisen - ich solle angeben wer Halter der Fahrzeuge sind und wer die Kosten trägt - FA bittet darüber hinaus um Vorlage der Tankquittungen, Reparaturrechnungen, etc., ggfs. um Zahlungsnachweise falls ich nicht der Rechnungsempfänger bin.

Frage: Ich dachte bis zu einer Grenze von 4.500 Euro Entfernungspauschale fordert das Finanzamt keine Nachweise an? Wieso könnte dies in meinem Fall passiert sein? Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Tankquittungen und Reparaturrechnungen liegen für das Jahr 2013 keine vor. Was passiert mit meiner Bewilligung falls ich angebe, dass der Halter der Fahrzeuge die Kosten trägt?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Beste Grüße

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, entfernungspauschale, Nachweis
Lohnt sich heutzutage noch ein studium der wirtschaftswissenschaften?

guten abend,
meine schulzeit neigt sich langsam dem ende zu und eine entscheidung muss getroffen werden. Vorerst etwas zu meiner Person, also ich besuche momentan die 12klasse eines gymnasiums und werde mein abitur so mit 2,1 2,4 ablegen. Ich bin ein sehr zielstrebiger mensch und wäre bereit meine ganze freizeit für das studium zu opfern.
Ich würde gerne nach der Schule wiwi an der uni in hannover studieren, doch dabei frage ich mich häufig, ob sich ein studium überhaupt noch lohnt?
Selbstverständlich ist hierbei eine definition zu "lohnen" lohnen nötig. Also natürlich meinen viele , dass  das studium mit einer gewissen Persönlichkeitsveränderung einher geht.
Aber lohnt sich ein Studium der wirtschaftswissenschaften auch finanziell?
Ich würde es in Betracht ziehen nach meinem Studium in der Steuerberatung anfangen zu arbeiten, da ich dieses Gebiet ziemlich interressant finde und in dieser Branche weiterbildungsmöglichkeiten existieren (steuerberater).
Demetnsprechend habe ich mich um ein 6wöchiges Praktikum bei deloitte beworben, welches ich gerne in der Überbrückungszeit vorm beginn des studiums machen würde.
Was hält ihr davon? lohnt es sich heutzutage wiwi zu studieren?
was ich nämlich ziemlich erschreckend finde ist, das ein freund, welcher viel schlechter in der schule ist als ich, eine ausbildung zum chemielaboranten bei siemens machen wird und nach 3jahren ausbildung ein einstiegsgehalt von 45k bekommt.
Ich höre von viele freunden, welche studieren, dass sie sich nach 5jahren studium mit so einem einstiegsgehalt sehr glücklich schätzen würden. Mich treibt dieses Thema in den wahnsinn und ich würde mich sehr über eure meinung freuen.

wünsche euch noch einen schönen abend
tim

Steuern, Studium, Wirtschaft, Ausbildung, Abitur, steuerberatung, Universität, Wirtschaftswissenschaft
Als freischaffender Künslter selbstständig machen - mit oder ohne KSK - wo melden - BITTE Hilfe?

Ich verzweifle wirklich noch und würde mich sehr über leicht verständliche Hilfe freuen. Ich ziehe bald mit meinem Partner zusammen und möchte dann schnell auch etwas finanziell beisteuern und mich als freischaffende Künstlerin im Bereich Portraits selbstständig machen. Hierfür habe ich schon eine Homepage vorbereiten lassen, die allerdings noch nicht auf den Verkauf abzielt, was dann sobald es soweit ist geändert wird. Nebenher biete ich auch selbstgemalte Bilder an, und diese dann auch als Kunstdrucke, wofür ich wiederrum ein Gewerbe anmelden muss. Meine Frage nun: Ich habe heute mit der Künstlersozialkasse gesprochen, von der ich dachte im Vorfeld aufgenommen zu werden, damit ich starten kann - Pustekuchen - war ich wohl doch etwas sehr naiv! Erst, wurde mir gesagt, müsste ich schon in der Selbstständigkeit stecken, damit die mich überprüfen und versichern würden. Hm ok.. Selbst wenn es mir finanziell das Genick bricht, wo melde ich mich denn dann an, wenn ich erstmal keine Kunstdrucke anbiete, somit kein Gewerbe anmelde und rein als freischaffender Künstler arbeite? Irgendwo muss ich doch gemeldet sein? Und was ist nun richtig, dass ich nicht rentenversicherungspflichtig bin oder doch? Ich rechne in den ersten drei Monaten mit einem maximalen Gewinn von 350 Euro monatlich. Bitte helft mir.

Arbeit, Kunst, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Finanzamt, Gewerbe, Künstler
Was soll ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einigen Punkten angeben (Promotion)?

Hey Leute, sicherlich erkennt ihr allein am Titel dass ich relativ neu bin und vorgestern den Fragebogen vom Finanzamt erhalten habe. Dieser überfordert mich etwas in einigen Punkten und weiß nicht genau was ich in meinem Fall eintragen soll. Mir scheint es auch so, dass ziemlich viel frei bleibt für meine Art der Selbstständigkeit Neutral Ich weiß dass ich unter den 8.354€ bleiben werde, was für mich Steuerfreiheit bedeuten sollte. Deshalb auch die etwas größere Verwirrung.

Hier der Link zum Fragebogen zur Veranschaulichung:

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/gewerbeanmeldung/01_fragebogen_fseeu_2014_sw.pdf

F1) Auf jeder Seite wird oben eine Steuernummer verlangt, ich habe bloß die Steuer ID Nummer, welche ich zu beginn angegeben habe. Wo oder wie erhalte ich diese, wenn sie jetzt schon benötigt wird?

F2) Punkt 1.4: Soll ich dort nochmals das gleiche wie im Gewerbeschein aufführen?

F3) Punkte 1.6, 1.7 und 1.8 kann ich doch völlig frei lassen, da ich keine steuerliche Beratung beanspruche? Habe bloß Nein angekreuzt auf die Frage, ob in den letzten drei Jahren eine steuerliche Erfassung erfolgte.

F4) Punkt 2.4 und 2.5 der Zugehörigkeit muss ich als Promoter doch nicht besitzen oder? Also bei beidem Nein?

F5) Punkt 3.1 ist eine Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung nötig. Muss ich diese ausfüllen? Wenn ja, gehört Promotion in selbstständige Arbeit oder eher Gewerbebetrieb? Da ich steuerfrei sein werde, könnte diese doch ausgelassen werden, oder?

F6) Punkt 4, welche Gewinnermittlungsart habt ihr angegeben?

F7) Unter Punkt 6 muss ich nichts angeben und bloß die Anzahl der Arbeitnehmer mit 0 kennzeichnen, richtig?

F8 ) Punkt 7.5, 7.6 und 7.7. Bei der Steuerbefreiung muss ich Ja eintragen, bei der Tätigkeit kommt "Promotion" hin? Welcher Paragraph unter §4 XXX muss angegeben werden? Was kommt bei Punkt 7.6 und 7.7 hin?

F9) Was muss ich bei Punkt 7.8 angeben?

Wenn ihr mir bei dieser Beantwortung helfen könntet, würdet ihr mir einer meiner bisherigen großen Hürden zurzeit nehmen. Ich wäre euch mehr als Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Geld, Recht, Finanzamt, Firma, Gewerbe, Promotion

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