Freiberuflichkeit nachträglich beim Finanzamt melden - welche Strafen sind zu befürchten und wie gehe ich jetzt am besten vor?

Hey allerseits,

ich stehe vor folgendem Problem:

Seit inzwischen 2 Jahren bin ich nun neben meinem Studium als freiberuflicher Autor tätig, habe allerdings versäumt, diese Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, da ich dachte, dies wäre aufgrund der geringen Menge an Einnahmen nicht notwendig.

Ich hatte geglaubt, sobald diese Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen würden, wäre es ausreichend, diese bei der Einkommenssteuererklärung mitanzugeben. Bisher habe ich, da die Einnahmen zu gering waren, noch nie eine Steuererklärung abgegeben ..

Dieses Jahr ändert sich dies allerdings, weshalb ich mich erstmals ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe.

Nun ist es ja so, dass ich als Autor Freiberufler bin (auch wenn diese Tätigkeit nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird) und somit noch weitere Pflichten habe, sprich Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und halt die Einkommenssteuerklärung.

Das war mir allerdings bis jetzt überhaupt nicht klar, weshalb ich Erstere bisher - aus Unwissenheit - noch nie abgegeben habe, obwohl ich das ja offensichtlich hätte tun müssen... :/

Wie gesagt, hielt sich mein Gewinn bisher in Grenzen, 2013 waren es insgesamt um die 1400 EUR, 2014 um die 6000-7000 EUR.

Ich ärgere mich unendlich, mich nicht vorher genauer informiert zu haben, was wirklich nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr Fehlinformationen durch andere geschah. Hätte mich natürlich trotzdem selbst informieren müssen, hab ich aber irgendwie nicht..und jetzt dafür einen Riesenschreck bekommen :(

Muss ich die Steuern jetzt nachzahlen? Mit was für Strafen muss ich rechnen? Sollte ich meine Freiberuflichkeit einfach jetzt anmelden und dann nachzahlen ?

Steuern, Freiberufler
Geringer Verdienst als freier Autor - wie schaut's mit Steuern und Krankenversicherung aus?

Liebe Community, ich (w) war bis vor kurzem ohne Arbeit ohne Geld vom Staat zu bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Kurzum: mein monatliches Einkommen betrug genau 0 EUR. Nun habe ich vor kurzem angefangen, als freier Autor für diverse Unternehmen Texte zu schreiben. Natürlich werde ich textbasiert bezahlt, das heißt, mein monatliches Einkommen variiert. Einen Monat habe ich 110 Euro, den nächsten knapp 300 Euro verdient. Es könnte perspektivisch auch mehr sein, also dass ich über 450 Euro komme, wenn ich es drauf anlege bzw. mich ins Zeug lege. Meine Fragen:

  1. Muss ich das irgendwie JETZT dem Finanzamt melden oder mich selbständig melden oder einen Gewerbeschein anmelden oder reicht das, wenn ich meinen Verdienst einfach mit der Steuererklärung meines Mann (sind zusammen veranlagt) einreiche?

  2. Wieviel darf ich verdienen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Bezieht sich die Grenze (da gibt es doch eine, oder?) auf das Jahreseinkommen oder auf die monatlichen Verdienste? Da ich ja mal mehr, mal weniger verdiene...

  3. Ich bin noch familienversichert. Mir wurde von einer Bekannten nun zugetragen, dass ich das der KK melden und mich ggf. selbst anmelden muss ab einem gewissen Betrag (Verdienst). Wie hoch ist dieser denn? Und wie berechnet man das, wenn man ein schwankendes Einkommen hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Steuern, Krankenversicherung, Einkommensteuer, Familienversicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse
Ist es als Selbständiger / Freiberufler besser ein Elektro-Neugerät mit ausgewiesener Steuer zu kaufen oder ein "Gebrauchtes" Schnäppchen ohne Rechnung?

Situation: Selbständiger Unternehmer, der am Ende vom Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, um Umsätze dem Finanzamt anzuzeigen. Der Unternehmer hat Einkünfte aus Gewerbetrieb (50.000€), die er versteuern muss (betreibt zB eine 1 Mann Werbeagentur als Einzelunternehmen)

Er darf die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen (kein Kleinunternehmer) und darf somit auch Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Bei solchen Sachen wie beispielsweise einem Handy ist es ja so, dass man berufliche und private Trennung nicht wirklich trennen kann.

Nehmen wir zum Beispiel ein Kauf des neuen iPhones.

Option 1) Kauf im Apple Store mit Rechnung auf seinen Namen und MwSt. ausgewiesen. 739€ enthalten 117€ MwSt, die am Ende vom Jahr weniger ans FA gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Gewinn des Unternehmers um 621€ geringer ausfällt, wodurch die Einkommensteuer (nehmen wir der Einfachheit halber mal 30%) auch geringer ausfällt (nämlich um 186€).

Das iPhone kostet dem Unternehmer jetzt effektiv "nur" noch 739-117-186 = 436€. Kann man das so rechnen, oder ist da ein grober Denkfehler drin?

Option 2) Er findet ein Schnäppchen bei Ebay Kleinanzeigen. Jemand will aus unerklärlichen Gründen sein dasselbe Handy für 400€ loswerden. Es ist ein Privatverkauf, dh. keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers, aber der Käufer ist so kulant und gibt seine original Rechnung mit, sodass man Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller geltend machen könnte.

Was ist jetzt für den Unternehmer besser? Kann man das in Option 1 überhaupt so rechnen, oder ist das "schöngerechnet"?

Ich verstehe es nicht ganz...

Handy, Steuern, eBay, Steuererklärung
1800Eur Umsatzsteuer obwohl kein Umsatz? :-(

Hallo,

Ich habe ein Problem mit dem Finanzamt. Es ist so, dass ich 2012 ein Gewerbe angemeldet hatte, im Rahmen dieses Gewerbes aber keinen Umsatz gemacht habe. Lediglich 69 Eur, danach entschied ich mich, es wieder abzumelden, da mein Studium begann und ich mich mehr auf dieses konzentrieren wollte. Es folgte eine ziemlich harte Zeit, mein Vater starb, etc. Ich habs einfach vergessen, die Umsatzsteuerbescheinigung abzugeben, (da ich ja auch so gut wie nichts verdient habe) und auch so hab ich die Briefe vom Finanzamt immer nur halbherzig gelesen und in die Ecke gelegt :-( Nun kam vor 2 Monaten der Umsatzsteuerbescheid für diesen Zeitraum, sie haben einfach mal geschätzt, dass ich 8000 Eur verdient hätte in den 2 Monaten, in denen das Gewerbe angemeldet war. Wtf? Für 69 Euro Umsatz soll ich 1800Eur Steuern zahlen? Es kam bereits eine Vollstreckungsankündigung. Ich bin jetzt, wo es zu spät ist, schlauer und weiß, dass ich 1 Monat Zeit gehabt hätte, dem geschätzten Bescheid zu widersprechen. Hab ich aber innerhalb der Frist nicht :-( Die Frau beim Finanzamt meinte nun, als ich Montag da war, es kann höchstens sein, dass sie es aus Kulanz noch ändern.

Wie kulant ist das Finanzamt in sonem Fall? Ich meine, es ist schon sehr krass. Ich bin Studentin und habe kein Einkommen außer Bafoeg. Woher soll ich 1800 Euro nehmen, Steuern für Geld, das ich NIE eingenommen habe? :-( Bin sehr verzweifelt.

Vielleicht weiß ja jemand, was ich noch tun könnte jetzt.

Steuern, Recht, Finanzamt
Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Steuern, Rechnung, Designer, Design, Recht, Grafikdesign, Dienstleistung, Druck, Freelancer, Freiberuflich, Gewerbe, Kleingewerbe, Mediengestalter, Privat
Wer kann mir beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einem Gewerbe als Einzelunternehmer, insbesondere bei Fragen zu den voraussichtl. Einkünften helfen?

Liebes Forum, für die Anmeldung eines Gewerbes muss ja der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden dazu sind bei mir ein paar Fragen offen?

Unter Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)" werden Angaben zum voraussichtlichen Einkommen für den Einzelunternehmer und den Ehepartner abgefragt. Dabei sind auch Angaben zu den Einkünften aus "nichtselbständiger Arbeit" zu machen.

Nun frage ich mich, wie diese Angaben zur Berechnung möglicher Vorauszahlungen herangezogen werden, denn

  • ein großer Teil der Einkommenssteuer der nichtselbständigen Arbeit wird ja bereits als Quellensteuer in Form der Lohnsteuer abgeführt.
  • als Einzelunternehmer bin ich unsicher, ob ich Angaben zum Verdienst meinem Ehepartners machen muss, oder ob das Finanzamt nur neugierig ist

Konkret wären die Fragen:

  • Muss ich Angaben zu den Einkünften meines Ehepartners machen?
  • Richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nur nach den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit, d.h. der Lohn aus der Anstellung wird nicht doppelt gewertet und der Ausgleich erfolgt erst mit dem Steuerbescheid?

Es wäre toll, wenn jemand dazu Infos hätte. Aus der Ausfüllhilfe werde ich für diese Punkte nicht schlau.

Steuern, Selbständigkeit, Gewerbe

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