Lohnt sich ein Kleingewerbe als Lieferfahrer?

Hallo,

Ich habe mich vor einigen Tagen bei Deliveroo beworben. Das ist ein Lieferdienst, der mit sämtlichen Restaurants zusammenarbeitet. Wenn ich mit dem Fahrrad, die gewünschte Lieferung von Restaurant zu Kunde bringe, bekomme ich 7,50 € Bruttolohn die Stunde. Das erscheint erstmal wenig, weil es nicht nach Tarif ist aber Trinkgeld ist zu 100 % meins und sollte ich mit dem Mofa ausliefern, bekomme ich sogar 15 Cent Benzingeld pro gefahrenen Kilometer. Allgemein interessiert mich die Arbeit sehr. Man sieht die Stadt, lernt die Menschen kennen und bekommt dafür auch noch Trinkgeld. Meine Mutter ist davon aber garnicht begeistert und jetzt mache ich mir natürlich Gedanken dazu. Der Nachteil ist nämlich: Ich müsste dafür ein Kleingewerbe anmelden. Das wird wahrscheinlich beinhalten, dass ich mich selbst Sozial/Krankenversichern muss, ziemlich viele Steuerabgaben habe und Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vergessen kann. Meint ihr, dass sich das Ganze lohnen würde? Bitte bleibt bei eurer Meinung sachlich und sagt mir nicht "Mach lieber etwas ordentliches, es gibt so viele bessere Jobs" Denn darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, Spaß an meinem Job zu haben und am Ende des Monats, genau so viel verdient zu haben, wie ein Produktionsarbeiter in Vollzeit.

Grüße :)

Existenzgründung, Beruf, Fahrrad, Steuern, Versicherung, Krankenversicherung, Gastronomie, Gewerbe, Krankenkasse, Mofa, Sozialversicherung
Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?

Hallo Community,

ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.

Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.

Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?

Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?

Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?

Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.

KFZ, Steuern, Autohandel, Gewerbe, Nebengewerbe, differenzbesteuerung
Ex- Freundin aus dem Grundbuch austragen. Fallen Kosten ausser den Notar und Gerichtsgebühren an?

Liebe Community,

prinzipiell gibt es einige Informationen zu diesem Sachverhalt im Internet. Dennoch finde ich widersprüchliche Informationen und bevor ich einen Anwalt für Steuerrecht aufsuche kann mir vielleicht auch jetzt schon jemand die Sorgen nehmen. Es geht um folgenden Fall:

2012 haben meine jetztige Ex-Freundin und ich ein Haus gebaut. Der Kredit (ca. 250 000 Euro) läuft auf uns beide und auch im Grundbuch stehen wir beide. Dennoch ist es so, dass ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe. Bei unserer Trennung vor 2 Jahren haben wir alles sachlich geregelt und es bestehen keinerlei Verfplichtungen zwischen uns mehr. Es geht also nur noch darum, dass sie aus dem Grundbuch und aus dem Kredit kommt. Mit der Bank ist schon alles geregelt und wir könnne den Kredit auf mich umschreiben sobald das mit dem Grundbuch geregelt ist.

Damals habe ich auch den Notar vom Kauf des Grundstückes augesucht und der schockierte mich mit der Aussage, dass Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Hauses anfallen wird. Seit dem habe ich die knapp 10.000 Euro vor Augen. Jetzt wollte ich das Thema nochmal angehen und habe im Internet und in diesem Forum recherchiert. Die Frage wurde öfters gestellt aber in den seltensten Fällen wird von Grunderwerbssteuer berichtet. Auf einer Anwaltsseite habe ich von §23 gelesen, dass sowieso keine Steuer anfällt wenn das Haus in den letzten Jahren privat genutzt wurde.

Was ist denn jetzt richtig? Wird Grunderwerssteuer/Schenkungssteuer anfallen oder kann ich das umgehen?

Vielen Vielen Dank KE

Steuern, Grundbuch, grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer
Bewerbung um einen dualen Studienplatz zum Diplom Finanzwirt (Feedback bitte)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

im folgenden werde ich Ihnen meinen Bewerbungsanschreiben zeigen und möchte gerne von Ihnen einen Kommentar, Kritik oder Feedback haben.

Danke im Vorraus!

Bewerbung um einen dualen Studienplatz zum Diplom Finanzwirt

Sehr geehrte Frau xxx,

auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit vielfältigen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten bin ich mit großem Interesse auf der Internetpräsenz der Hamburger Finanzverwaltung auf das duale Studium zum Diplom Finanzwirt gestoßen und bewerbe mich hiermit zum 01. Oktober 2016.

Meine allgemeine Hochschulreife habe ich im Sommer 2014 erlangt. Nach der Hochschulreife habe ich etwas außergewöhnliches und interessantes gesucht und bin somit auf die Bundeswehr gestoßen. Zum 31. Juli 2015 habe ich meinen sieben monatigen freiwilligen Wehrdienst beendet und studiere seit Anfang September an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften technische Informatik im ersten Fachsemester.

Die abwechselnde fachtheoretische Studienzeit mit berufspraktischen Ausbildungsabschnitten haben mich besonders gereizt, denn das erlernte theoretische Wissen im praktischen Berufsalltag frühzeitig anzuwenden und zu verstehen ist sehr wichtig für mich, denn dadurch erlangt man ein höheres Verständnis für Arbeitsprozesse und kann sein Wissen gezielt auf reale Ereignisse einsetzen. Da dies bei einem normalen Studium in dem Umfang den ich mir erwünsche nicht gewährleistet ist und ich sehr viel Wert darauf lege, erwäge ich einen Wechsel zu einem dualen Studium zum Diplom Finanzwirt.

Die zahlreichen beruflichen Perspektiven nach dem Dualen Studium wie etwa eine Tätigkeit in der Steuerfahndung oder Betriebsprüfung im Außendienst spielten bei meiner Berufswahl eine große Rolle, denn ich kann mir die Nähe zu Bürgern und Bürgerinnen sehr gut vorstellen, da ich ein kontaktfreudiger Mensch bin der einen hohen Maß an Verantwortungsgefühl mitbringt.

Ich verfüge über eine hohe Auffassungsgabe und bin ein sehr kundenorientierter Mensch. Darüber hinaus bringe ich stets einen hohen Maß an Motivation und Selbstständigkeit mit und bin ein eigenständiger und disziplinierter Mensch. Ich arbeite gerne in Teams und gehe stets positiv auf Menschen zu. Ein engagiertes, offenes und freundliches Wesen können Sie jederzeit voraussetzen.

Über die Gelegenheit zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx

Steuern, Bewerbung, Finanzamt

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