Hallo,

ich habe meine Bachelorthesis bei einem Unternehmen erstellt, bei welchem ich im Monat ca. 900€ verdiente.

Kann ich die Fahrten zur Arbeitstelle nun als Werbungskosten als Arbeitnehmer angeben oder muss ich diese bei Fahrtkosten für die Erstausbildung angeben?

Viele Grüße,

Dennis