Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet weise keine Umsatzsteuer auf. Beim Finanzamt habe ich eine Steuernummer angefordert und nun zwei unterschiedliche bekommen. Eine für Einkommenssteuer und eine für Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG ( also EÜR-Rechung )

Welche dieser Steuernummern muss ich denn nun auf meinen Rechnungen ausweisen und wofür ist dann die andere?

Danke schonmal. Bin verwirrt...