Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

Hallo :) Mein Mann und ich haben im August geheiratet und die Eheurkunde gleich bei seinem AG abgegeben. Ich bin Student. Nun hat sein AG ihn gestern angerufen und gemeint sie könnten die Steuerklasse nicht wechseln, dass kann nur das Finanzamt. Jetzt hat er mit dem FA telefoniert und die waren total entsetzt, dass sie noch nicht mal wissen, dass er verheiratet ist. Das sollte eigentlich vom AG kommen...

Tja, nun schicken sie uns ein Formular für den Steuerklassenwechsel zu. Das Weihnachtsgeldern diesen Monat fällt dann wohl geringer aus als gedacht.... Meine Frage ist nun, bekommt man die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu 100% zurück oder wird das nur anteilig berechnet? Wird die Steuerklasse 3 bei meinem Mann dann auch für das komplette Jahr 2016 genommen oder nur 4 und nur für Dezember die 3, weil wir es jetzt erst umgemeldet haben?

Da fällt mir gerade noch etwas ein. Ich habe in den letzten Jahren einige Rückstellungen durch mein Studium gebildet. Wir müssen ja nächstes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung machen und ich würde gerne wissen ob die dadurch gemindert ausgezahlt werden, also für uns negativ mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet, oder ob wir die volle Summe dieser Rückstellung einfach zusätzlich erhalten? Unser Steuerberater hat zumindest immer gesagt, wenn ich mal richtig arbeite, bekomm ich das zurück, aber wie sieht es mit mit einer gemeinsamen Steuererklärung aus :/

Vielen Dank!

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

Hallo liebe Community,

vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.

So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.

Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.

Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).

Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!

Gruß,

Max

Finanzen, Steuern, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen
Kann ich durch Verluste einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, sparen, GbR
Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?

Hallo liebe Community,

Meine Frage richtet sich ausschließlich an Leute die in der Finanz/Steuer oder im Bankwesen tätig sind und qualifizierte/nachweisbare Aussagen machen können. Die ein/auszahlgrenze für deutsche Banken beläuft sich meines wissens nach auf 14999.- pro monat, kleine beträge( gleicher Ursprung ) werden zusammengefasst (GWG). Meine frage lautet: Wie und in welchen relationen stehen Banken im zusammenhang mit der Steuerfahndung? Sofern man 14999.- pro monat aufs Konto einzahlen kann, könnte man ja auch Täglich 500.- aus einem Automaten abheben, ohne eine Bank zu betreten. Und somit einen 15k in und ausfluss zu haben( Ohne das die Bank etwas sagt?) Da Banken ab diesem maximum von 15k eine Verdachtsmeldung machen müssen (Ungewollt) erschließt es sich mir nicht in welchem Zusammenhang das mit meinem Regulären verdienst steht. Also prinzipiell könnte ich also als Student jeden Monat 14999 auf mein Konto einzahlen und jeden tag 500 abheben (ohne eine Verdachtsmeldung). Nichts desto trotz bin ich mir sicher, dass aufgrund des Standes ( in dem Falle Student) ein Verdacht einhergeht. Was ist Möglich, was ist Kritisch, und was ist auf keinen Fall machbar ohne Aufsehen zu erregen? PS (Moderatoren/Moralapostel): Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Gedankenexperiment mit Geld in Deutschland zu handeln, wessen Herkunft unbekannt ist. Meines erachtens nach ist es also machbar pro Monat mit 15000€ Ein und auszuhandeln ohne das überhaupt jemand davon erfährt, außer die Bank die den Geldfluss beobachtet, diesen aber als ok ansieht da er die Grenze nicht überschreitet. Oder spielen andere Faktoren eine Rolle wie der Gemütszustand des Bankberaters der solche Summen auf dem Konto eines Studenten ohne Einkommen sieht? Vielen dank an die jenigen die sich die Zeit genommen haben mein Anliegen durchzulesen und ihre Meinung abgeben. Lg / Schönen tag :)

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