Schadensersatz bei Schlüsselverlust

Hallo :-)

ich komme gleich zur Schilderung meines Problems. Im Mai 2011 sind mein Freund und ich zusammengezogen . Davor wohnte ich noch bei meiner Mutter und er alleine in einer Wohnung. Ich hatte seinen Ersatzwohnungsschlüssel. Dieser Schlüssel gehört zu einer Schliessanlage.

Meine Mutter ging im April mit meinem Auto einkaufen, weil ihr Auto in der Werkstatt war. Sie hat dazu meinen Ersatzschlüsselbund genommen, an dem auch der Wohnungsschlüssel meines Freundes war.

Währrend des Einkaufs hat sich der Schlüssel von meinem Freund irgendwie vom Bund gelöst und ist somit verlorengegangen. Am Schlüssel war aber keine Kennzeichnung zu welcher Wohnung er gehört.

Der (EX-) Vermieter von meinem Freund verlangte nun den Austausch der kompletten Schliessanlage auf unsere Kosten.

Diesen Verlust haben wir der Versicherung meiner Mutter gemeldet und die hat das nach einigem hin und her rechtlich prüfen lassen und hat den Ersatz einer Schliessanlage abegelehnt und sich nur bereit erklärt die Kosen für einen Ersatzschlüssel zu übernehmen. Dies teilte sie dann auch dem Vermieter mit.

Die Begründung der Versicherung war, dass man eben nicht nachvollziehen könne zu welcher Wohnung der Schlüssel gehört und somit ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.

Der (EX-) Vermieter meines Freundes hat ihm einen Brief geschickt , in dem er erklärt, dass er das so nicht akzeptieren kann und da ja schliesslich mein Freund Schadensersatzpflichtig wäre und er somit die Kosten zu tragen hat. Es müsse auch jetzt so schnell wie möglich ( immerhin hat er sich ja 6 Monate Zeit gelassen so dringend kann es ja wohl nicht sein) die Schliessanlage ausgetauscht werden, da sonst die Sicherheit der Mieter nicht mehr gewährleistet wäre.

Ferner hat er einen Vordruck mitgeschickt, in dem mein Freund erklären soll, dass der Vermieter vollen Zugriff auf die noch nicht ausgezahlte Kaution von 1140,- € hat und ihm den restlichen Rechnungsbetrag für die Schliessanlage in Rechnung stellen darf.

Kann mir jemand helfen? Muss mein Freund wirklich zahlen und die vollmacht unterschreiben?

Und ist der komplette Austausch überhaupt notwendig? Oder hat die Haftpflichtversicherung meiner Mutter recht, die sagt das ein kompletter Austausch nicht notwendig ist, da der Missbrauch ausgeschlossen werden kann, da der Schlüssel ja nicht gekennzeichnet war?

Vielen Dank schon mal im Vorraus an diejenigen die sich die Mühe machen das zu lesen und mir zu antworten.

LG Diri

Mietrecht, Schaden
Riss in der Fensterscheibe - Ursache?

Guten Tag ich bin am 01.11. in meine neue Wohnung gezogen. Am Freitag passierte mir folgendes: Während ich im Nebenraum war, hörte ich ein seltsames Geräusch aus dem Schlafzimmer (etwa 11 Uhr). Ich dachte erst, es wäre etwas runter gefallen, jedoch war nichts zu sehen (das Fenster war durch eine Decke verdeckt). Ein Freund kam zu Besuch, um mir beim Aufbauen zu helfen. Er wollte ein Fenster öffnen und machte mich auf einen riesigen Riss in der rechten Scheibe aufmerksam. Eine Ursache konnten wir nicht finden, da auch nichts in der Nähe war, was den Riss ausgelöst haben könnte. Wir bauten gerade einen Kleiderschrank im besagten Zimmer auf, als das Geräusch erneut auftauchte (etwa 13 Uhr). Als wir nachsahen, konnten wir auch einen Riss mit ähnlichem (fast gleichem) Muster erkennen.

Heute war ein Handwerker im Begleitung eines Architekten da. Beide wollten meiner Erzählung nicht so ganz glauben schenken und vermuteten eher, dass jmd. mit einem großen Schrank dagegen gekommen wäre. So etwas hätten Sie noch nie gesehen. Wäre es so gewesen hätte ich das auch über die Haftpflichtversicherung des Verursachers laufen lassen können. Aber natürlich wollte ich ehrlich sein und habe es so geschildert, wie es war...

Naja, ich würde gerne ein paar Theorien dazu hören, was es denn gewesen sein könnte. Draußen waren es zu diesem Zeitpunkt etwa 15° C, in der Wohnung ca. 20° C. Ich wohne in der 2. Etage an einer einspurigen, aber dennoch viel befahrenen Straße.

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Wohnung, Fenster, wohnen, Glas, Schaden
Müssen wir die Rohrreinigungs-Rechnung bezahlen?

Hi Leute

ich habe folgendes Problem. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und haten seit dem schon 4 Verstopfungen im Bad also Badewanne, Waschbecken und WC. Vor knapp 1 Woche hatten wir wieder eine Verstopfung wir hatten darauf hin eine Reinigungsfirma angerufen (ohne den Vermieter darüber zu informieren,da dieser zu uns gesagt hat wenn sowas wieder vorkommt sofort einen reinigungsdienst anrufen um größere Schäden zu vermeiden).

Der Mann der Reinigungsfirma sagte zu uns das das Rohr bis zur Starße verstopft sei und er es bis dahin Reinigen müsse (mit einer Spirale oder sowas) er sagte den andetren Mietern in unserem Haus bescheid das sie nich spülen sollen und kein Wasser laufen lassen sollen was passierte natürlich jemand hat gespült und der ganze ,,dreck,, kam aus unserer Toilette nach dem aufwischen und nachdem der Mann der Rweinigungsfirma fertig war fragten wir ihn wer das bezahlt darauf hin antwortete er das übernimmt der Vermieter da wir da nichts zu können . Wir vertrauten ihm und dachten uns nichts dabei die Rechnung ging an unserwem Vermieter und der schrieb uns dann an das wir innerhalb von 10 Tagen die Rechnung von rund 310€ bezahlen sollen.

Zusätzlich: Als wir das erste mal wegen verstopfung einen Reinigungsdienst (auch ohne den Vermieter zu informieren ) rufen mussten sagte uns der das einige Rohre falsch angebracht sind im sinne von das das gefälle nicht stimmt also das dass wasser nicht nach unten sondern nach oben fließt also das es aufsteigen muss um abzufließen (sehr merkwürdig) und da wir im 1 stock wohnen verstopft es eben bei uns am schnellsten und überigens der Vermieter hat die 3 male davor die kosten übernommen obwohl wire ihn nicht informiert hatten

Nun schreibt er uns aber das im Bericht der Reinigungsfirma ganz klar hervorgeht das wir schuld an der verstopfung seien...das geht doch nicht erst sagt und der Typ cvon der Firma das wir nicht schuld sind und aufeinmal sollen wir es doch gewesen sein ?

Nun die Frage müssen wir die Rechnung bezahlen oder nicht ? Sollte man sich vllt. einen Anwalt nehmen?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus

Wohnung, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Rohrreinigung, Schaden
Schaden an Ceranfeld in Mietwohnung - Hausrat/Haftpflicht?

Am Wochende ist meiner Mitbewohnerin aufgefallen, dass ein Riss in dem 2 Monate alten Cerankochfeld unserer WG besteht. Der Riss verläuft von der oberen Kante bogenförmig nach rechts, über eines der Kochplatten zur rechten Kante des Kochfelds, wo sich der Riss etwas verbreitert und ein winziges Stück Glas mit ausgesprengt ist. Wir sind uns sicher, dass wir nichts auf die Platte fallen gelassen bzw. etwas an die Kante gestoßen haben. Als Hauptmieterin habe ich den Schaden sofort unserem Vermieter gemeldet, der sich diesen angesehen hat. Seine Theorie waren Haarrisse, die durch Abstellen kalter Gegenstände auf die noch heiße Platte bzw. langes Erwärmen der Platte ohne Kochtöpfe entstanden, die sich dann durch tägliche Nutzung und Druck sich bis zu den Rändern ausgebreitet haben. Nachweisen lässt sich die Theorie nicht und so ist auch fraglich, ob die Haarrisse nicht bereits als Materialfehler vorlagen. Da die Küche inklusive Kochfeld erst vor 2 Monaten im Rahmen einer Komplettrenovierung eingebaut wurde, dachten wir dass evtl. der Fall unter die Garantie fällt. Dagegen könnte jedoch die schwer zu widerlegende Theorie mit dem Haarriss aufgrund unsachgemäßer Nutzung sprechen. Laut dem Rat unseres Vermieters sollte ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Jedoch habe ich gelesen, dass Schäden an gemieteten Gegenständen/Geräten nicht unter die Haftpflichtversicherung fallen. Ich schätze mal, dass es als gemietetes Gerät auch nicht zu meinem Hausrat zählt. Mein Vater meint, dass mein Vermieter als Eigentümer den Schaden über die Hausratversicherung abwickeln soll.

Ich weiß jetzt garnicht mehr, was ich tun soll: Garantiefall? Meine Haftpflichtversicherung? Hausratversicherung des Vermieters? Muss mein Vermieter tatsächlich für einen fremdverschuldeten Schaden an seinem Eigentum aufkommen?

Mietwohnung, Mietrecht, Einbauküche, Elektrogeräte, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Schaden, Cerankochfeld
Schaden nach Möbelaufbau durch Monteur

Hallo, wir haben vor ca 2 Wochen ein neues Wohzimmer geliefert und auch direkt aufgebaut bekommen. Als sämtliche Schränke aifgebaut waren, stelle ichj fest, dass eine durchgehende Lochreihe nicht wie gewünscht in der kleinen Vitrine, sonder in der großen gemacht wurde. Da wir dort aber u.a. eine Musikanlage reinstellen wollten, kamen wir mit der Höhe des Glaseinlegeboden nicht zurecht und so schlugen uns die Monteure vor, das sie doch einfach noch kurz die 4 Löcher reinbohren. Gesagt, getan -so mussten wir nicht noch weitere 10 Wochen auf einen neuen Schrank warten, dachte ich mir... Ein paar Tage später räumte ich die Schränke nach und nach vollständig ein. EIn paar Stunden später höte ich ein lautes "Rumms" und der Glaseinlegeboden war mit samt Plattenspieler runtergefallen und hatte in den Schrankboden ein ca 1-Cent-großes Loch geschlagen, da die neuen Löcher für die Glaseinlegeböden zu groß gebohrt wurden und einer dieser "Trägerstifte" herausgerutscht war. Ich habe umgehend im Möbelhaus Bescheid gegeben und sie wollen sich den Schaden heut oder morgen kurz ansehen kommen. Mein Mann meinte, die machen doch eh nix, ne Freundin meinte, ich solle mich aber nicht über den Tisch ziehen lassen, schließlich waren die Möbel nicht gerade billig und wir haben echt lange drauf gespart... Hat jemand von Euch Erfahrung, wie das gehandhabt wird? Bin für jeden TIpp dankbar! LG, phisa

Möbel, monteur, Schaden, Regress
Beschuldigt Auto beim Parken beschädigt zu haben

Also, das ist so :

Ich war mit einer Freundin abends, es war dunkel, noch einen Kaffe trinken. Hab so gerade eben noch einen Parkplatz gefunden. Die Parklücke war auch relativ eng. Beim Aussteigen habe ich extra darauf geachtet das nebenstehende Auto nicht zu berühren. Hab also extra als "puffer" die Tür an der Seite festgehalten, damit ich keinen Lackschaden verursache. Meine Freundin hat das so auch beobachten können. Habe mich also dann aus dem Auto gequetscht und auch wieder drauf geachtet, dass ich das andere Auto nicht berühre.

Wir sind dann einen Kaffe trinken gegangen und als ich wiederkam hatte ich dann also einen Zettel an der Windschutzscheibe , dass ich das Auto aufgrund des geringen Abstandes an der Tür beschädigt haben soll. Und das auch von dem geringen Abstand und von dem Schaden ein Bild gemacht wurde und das Anzeige erstattet wird, wenn ich mich nicht binnen 3 Tage melde.Hab dann natürlich an meinem Auto geschaut : Keine sichtlichen Spuren, dass ich das Auto irgendwo wirklich mitgenommen hätte. Da ich einen alten silbernen Golf fahre , hätte ich ja dann auch irgendwo die Spuren von dem schwarzen Auto sehen müssen oder nicht?

Soll ich mir die Bilder schicken lassen? Hätte die Fahrerin nicht die Polizei rufen müssen ? Bezahlt die Versicherung ? Und was ist, wenn ein zuvor parkendes Auto das Auto beschädigt hat ?

 

Auto, Versicherung, Recht, beschaedigung, Schaden

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