Hallo,

ich habe einen Autounfall erlebt, der Unfallverursacher war der gegner lt. Polizeiunfallbericht auch der Fahrer hat dies bestätigt. Fahre eine Mercedes Bj. 2002 mit Voll-Sheckheft immer bei Mercedes Fachwerkstatt, alle papiere sind vorhanden.

Mein Sachverständiger hat eine Reparaturkostensumme von ca. 2500 euro erstellt, nur für bei der Mercedes Werkstatt, weil da das Auto immer dort Repariert etc. wurde. Scheckheft wurde komplett kopiert und an den gegner Vers. gesendet + andere Unterlagen.

Der gegnerische Versicherung zahlt aber jetzt ca. 800 euro weniger (= 1700 euro), weil soll ich das auto bei einer andere No-Name Werkstatt reparieren. Also ich soll nicht bei Mercedes Werk. reparieren lassen.

hat der Geschädigte dann das Recht, sein Auto bei Mercedes reparieren zu lassen oder darf der Unfall-Verursacher die Werkstatt aussuchen?

Einen Anwalt habe ich eingeschaltet.

Frage:

  1. Wer hat Recht bzw wie sieht die Rechtslage (sprich §) bitte aus? Muss ich die 1700 euro akzeptieren und eine no-name werkstatt aufsuchen?

  2. Hat ich gute Chancen wenn ich Klagen würde? ODer kann man vorher eine Anfrage an den gegner Vericherung (Provinzial) senden und mit der Klage drohen wenn sie die 800 euro nicht bezahlen?

LG