Schneiderei hat Braut-/Abendkleid verschnitten - Was soll ich tun?
Ich habe nach Empfehlung mein Brautkleid bzw. Abendkleid zu einer Änderungsschneiderei (kürzen und enger machen) gebracht. Es wurde abgesteckt und mit Kreide abgezeichnet. Als ich es abholen wollte meine die Schneiderin bereits vor Anprobe, sie hätte es wahrscheinlich zu eng gemacht. Genau dies war der Fall! Ich konnte kaum atmen. Sie wollte es dann wieder etwas weiter machen, doch nachdem sie die Nähte wieder aufgetrennt hatte stellte sie fest, das dort die Naht Löcher hinterlassen hat (logisch..) Also nähte sie es wieder zusammen und wollte mir einen Keil hinten am Reißverschluß einnähen und dann dort mit Schnüren zusammenbinden (Art Korsett). Nachdem der Keil dann auch zu klein war will sie jetzt wohl nach nem ähnlichen Stoff suchen....Aber es ist ja nun nicht mehr so, wie es eigentlich sein sollte... was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz fordern oder mir den Komplettpreis des Kleides erstatten lassen?
4 Antworten
selbstverständlich kannst du schadenersatz fordern, auch schneider sind gegen solche unfälle versichert, die höhe kommt auf den kaufpreis und das alter des kleides an. wenn du die quittung noch hast und es nicht älter als z.b. ein jahr ist würde ich versuchen von der schneiderin den kompletten preis zu bekommen, wenn sie absolut nicht in schadenersatz treten will... rechtschutz einschalten. viel erfolg
danke hexebb. Das Kleid ist ca 1 Monat alt und ich habe auf jeden Fall noch den Kassenbeleg!!! Den werde ich morgen mitnehmen. Mal sehen, was sie noch weiter verbockt hat.... Super, das nächste woche schon meine Hochzeit ist.....
Eigentlich sollte ein Brautmodengeschäft eine GUTE Schneiderin kennen. Deine Schneiderin ist natürlich verpflichtet, das nachzubessern, und wenn da nicht geht, zu ersetzen. Da da mit dem Nachbessern nicht geht, veruch eine zu finden, die das kann und schick der jetzigen die Rechnung.
Die Löcher an der Naht kommen übrigens nicht vom Faden. Die Schneiderin hat da wohl mit einer stumpfen Nadel genäht. Sonst DÜRFEN keine Löcher im Stoff bleiben!
Da Kleid scheint aber komplett verhunzt zu sein
§ 280 BGB oder §823 Schadensersatz !!!