Leihwagen ohne Winterreifen?

Hey Leute. Auf dem Weg in den Urlaub ist bei meinem Auto das Getriebe kaputt gegangen und ich habe über meine Mobilitätsgarantie einen Leihwagen bekommen. Da das Autohaus keine Autos mehr da hatte, haben sie eins fremd angemietet und wir wurden an eine Autovermietung weitergeleitet. Dort wurde alles recht schnell abgewickelt. Es gab kein "Jetzt schauen wir uns das Auto noch mal gemeinsam an..." oder ähnliches. Es wurden nur ein paar Schäden im Übergabeprotokoll aufgenommen, die schon vorher vorhanden waren. Wie z.B. eine Beule, zerkratzte Felgen, Flecken auf den Polstern. Dann sind wir weitergefahren ins Erzgebirge und über Nacht gab es 20 cm Neuschnee. Wir kamen kaum voran und wurden dann heute von Fremden darauf aufmerksam gemacht, dass drei unserer Reifen Sommerreifen sind und das Auto nur einen Winterreifen hat. Davon wussten wir nichts und waren mehr als bestürzt. Wir haben auch bei der Autovermietung angerufen, die meinten, dass wir dann eben Pech haben. Das Autohaus konnte uns nicht weiterhelfen. Jetzt die Frage: Hätte die Autovermietung uns auf die Sommerreifen aufmerksam machen müssen oder uns Winterreifen zum dazu buchen anbieten müssen? Oder haben wir jetzt wirklich Pech, weil wir es für selbstverständlich hielten? Im Übergabeprotokoll stand auch nichts von der besagten Bereifung. Es herrscht zwar in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber die Pflicht, entsprechend der Witterungsverhältnisse zu bereifen. Immerhin lag auch Schnee, als wir den Wagen bekommen haben. Und unter diesen Umständen hätten wir das Auto auch niemals genommen, denn wenn nun ein Unfall passiert ist in jedem Fall der Fahrer Schuld, wenn er mit Sommerreifen im Winter fährt. Ob er es nun wusste oder nicht.

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MUSS mir als KFZ-Mechatroniker-Azubi Werkzeug gestellt werden?

Also, folgende Situation: Ich (Azubi für KFZ-Mechatroniker 2. Bzw jetzt dann 3. Lehrjahr) habe im ersten Lehrjahr relativ zum ende hin ein Werkzeugwagen bekommen, welchen ich nicht wirklich immer unbedingt so behandelt habe wie man sollte. Hab halt noch "lernen" müssen, wie damit umzugehen ist. Erst wurde ich ermahnt, dass das Werkzeug (sehr alt, verrostet und abgenutzt, bis auf einen relativ guten Ratschen-kasten) aussieht wie Sau, weil damals meine Meinung war, dass es sich nicht rentiert es sauber zu machen, weil sieht ja am nächsten tag gleich wieder so aus. Habe gelernt dass es wichtig ist es sauber zu halten.

Und dann war es meinem Meister zu unordentlich in der Kiste.(ca. 1 Monat später)

Dann hab ich sie 1-2 mal offen stehen lassen.(gehört eigentlich abgeschlossen, sonst bekommt es beine) Dann an einem Donnerstag vergessen diese abzusperren. Freitag krank gewesen und Montag war ein anderes Schloss dran. (Eingezogen weil ich nicht drauf aufpasse) Diese Strafe ist hart, aber Gerecht in meinen Augen. Eine Erziehungsmaßnahme hat ja schließlich einen Sinn. Ich habe (ohne Werkzeug) also auch selbstständige (also ohne Gesellen) Arbeit bekommen . Hab immer wieder mal nach Werkzeug gefragt. Antwort: "Sie müssen den Umgang mit Werkzeug erst lernen" (ja ein Widerspruch in sich, aber habe ich so hingenommen) So in dieser Zeit habe ich mir immer bei Irgend welchen Gesellen, Werkzeug ausgeliehen. (Ich und Geselle ständig am hin und her rennen wegen Werkzeug suchen und tauschen und warten bis der jeweils andere fertig ist mit dem Werkzeug) Dieses Spiel habe ich jetzt 7 Monate gespielt. Heute wurden dann ca. Die hälfte der Gesellen heim heschickt, weil keine Arbeit da war. Ich bekomme dann einen Service (alleine) da mein zugehöriger Geselle eine andere Arbeit hatte.

Also hab ich alles gemacht was ohne Werkzeug möglich war. Dann mal den Meister nach Werkzeug gefragt. Natürlich war die Antwort nein.

So und jetzt langt es mir. 7 Monate ohne Werkzeug, Produktiv arbeiten ohne Eigenes Arbeitaterial? Dass übersteigt in meinen Augen eine "erziehungsmaßnahme". Also diskutierte ich mit ihm ewig. Und hab gesagt dass ich ohne dem passenden Material nicht arbeite. Kann ich dass durchziehen oder kann er mich dann raus werfen.

(Im Gesetz steht ja drin dass der Ausbilder mir Arbeitsmaterial stellen muss) Was natürlich dann nicht der Fall ist wenn ich bei einem Gesellen mit arbeite.

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Mietwagen trotz Bezahlung nicht mehr verfügbar, da zu spät abgeholt. 0 Uhr Missverständnis! Anwalt?

Hallo,

Am 27.04.2015 sind wir um 23:55 Uhr in Palma de Mallorca gelandet und wollten anschließend unseren Mietwagen bei Goldcar abholen. Ich hatte bei der Buchung 27.04.2015 00:00 Uhr angeben und die richtige Flugnummer. Ich hätte ( wie ich heute weiß) 28.04.2015 00:00 Uhr angeben müssen. Für mich war 00:00 Uhr die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 28.04. - ein Missverständnis also. Außerdem habe ich die richtige Flugnummer angegeben aus der hervorgeht, dass der Mietwagen nach dem 27.04. 23:55 Uhr abgeholt wird. Als wir bei Goldcar nach längerem warten endlich dran kamen wurde uns gesagt die Reservierung gelte nicht mehr. Umverständlich für mich, da wir ja schon bezahlt haben. Nach langem diskutieren sagte uns die Dame am Schalter das die einzige Möglichkeit darin besteht einen neuen Mietwagen zu buchen. Dieser hat uns dann 306,20€ gekostet. Das war der günstigste Wagen! Da wir auf einen Mietwagen angewiesen waren blieb uns keine andere Möglichkeit als ihn zu bezahlen. Obwohl wir ja eigentlich schon einen Mietwagen für die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 06.05. bezahlt hatten! Für mich eine unverschämte Geschichte! Ich sehe es nicht ein auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Gibt es wohl eine Möglichkeit einer Erstattung der Kosten für den teuren Mietwagen? Wir haben über Check 24 gebucht. Dort warte ich noch auf Antwort...

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Anwalt, Rechte, Klage, Mietwagen, Rechtslage, check24
Deutsche Bahn Schwarzfahren

Hey Leute,

Also mein Problem besteht darin, dass ich vor zwei Monaten mit meinen Freunden mit einem Bayernticket wohin gefahren sind. Wir haben dieses kurz vor knapp gekauft, sodass wir sofort in den Zug gestiegen sind und wenige Minuten später stand schon der Schaffner vor uns und da wir keine Zeit hatten, unsere Namen davor reinzuschreiben (und wohl gemerkt wir haben nicht dran gedacht einen Kugelschreiber mitzunehmen), wollte er uns des Schwarzfahrens beschuldigen. Wir haben uns entschuldigt, unsere Situation geschildert, er hat unsere Ausweise genommen, selber unsere Namen hereingeschrieben und als ich ihn fragte, ob alles geklärt sei, versicherte er uns, alles sei ok. Aber nichtsdestotrotz hatte ich zwei Wochen später einen Brief wegen Schwarzfahrens. Daraufhin hab ich bei der Deutschen Bahn angerufen, einer Mitarbeiterin exakt diese Situation geschildert und diese meinte, es sei alles in Ordnung und sowas kommt öfter vor, aber ich muss nix zahlen, ich sollte dies schriftlich bestätigen, habe ich dann auch getan und wie ich shcon geahnt habe - bekam ich wieder Post, dass das nicht zählt und ich das Geld zahlen muss. Jetzt wollte ich mal euch fragen, ob sich da jemand auskennt und wie die Rechtslage aussieht, ok, auf dem Ticket steht, dass man diese vor Reiseantritt beschriften soll, aber ich habe auch mal irgendwo gehört, dass der Schaffner bevor er Schwarzfahren anschuldigen darf, die Leute zuerst einmal draufhinweisen muss, das Ticket zu beschriften, dies hätte ich auch getan, wenn er nicht sofort mit seinen Anschuldigen angefangen hätte und die Ausweise wollte. Zudem kommt, dass er von uns allen den Ausweis entgegennahm, aber nur ich den Brief bekommen habe. Danke im Voraus und sorry, für den langen Text ^^

Deutsche Bahn, Bayernticket, Rechtslage, Schwarzfahren
Kann man mir die Klausur verweigern?

Letzten Freitag (28.11.2014) bin ich mit Kopfschmerzen in die Schule da im ersten Block eine Klausur im Leistungskurs geschrieben wurde, jedoch ging es mir als ich im Raum angekommen so schlecht dass ich mich direkt wieder abgemeldet habe. Das geschah bei der Abteilungsleiterin, die als Vertretung für die kranke Lehrerin eingesetzt worden war. Mir war natürlich bewusst dass ich sofort einen Arzt aufsuchen muss um mir einen Attest zu besorgen.

Und hier kommen wir zu meinem Problem:

Ich bin sofort in die Schulmensa, um im Internet nachzusehen wann mein Arzt öffnet (um 10:00 Uhr, es war 8:00 Uhr). Drum dachte ich mir ich warte noch eine Stunde um nicht draußen in der Kälte zu stehen, als mir plötzlich auffiel dass mein Klassenkamerad, der noch im Besitz meiner Geldbörse war, gerade die Klausur schreibt und ich weder nach Hause fahren konnte, noch zum Arzt da ja meine ganzen Papiere und Geld bei ihm waren..

Also habe ich mich eine Weile vor den Klassenraum gestellt um ihn eventuell dabei zu erwischen und/oder gleich nach der Klausur um meine Geldbörse zu bitten.

Da kommt auf einmal die Abteilungsleitung, die gerade abgelöst wurde aus dem Raum und läuft an mir vorbei. Als ich sie gesehen habe bin ich natürlich gleich vom Gang verschwunden.

Meine Geldbörse Habe ich mir dann nach der Klausur geben lassen und bin sofort zum Arzt gefahren.

Als ich dann am Montag in die Schule komme, hängt an schwarzen Brett ein Zettel, ich sollte mich bei der Abteilungsleitung melden. Dies tat ich dann, um zu erfahren dass mein Antrag auf einen Nachschreibetermin abgelehnt werden würde, da ich nicht unverzüglich das Schulgelände verlassen hatte. Was also heißt dass ich 0 Punkte, für eine Klausur im Leistungskurs, die 25 % der Gesamtnote ausmacht, erhalte und somit meine 13 Punkte (Note 1-) im Leistungskurs vergessen kann.

Als ich ihr erklären wollte wie es dazu kam, dass ich noch da war, wies sie mich zickig ab.

Den Schock musste ich dann natürlich erstmal verdauen, ich bat meinen Kameraden zu ihr zu gehen und ihr das mit der Börse zu sagen, da sie auf mich fortan nur zickig reagierte.

Jedoch blieb es dabei.. Daraufhin bin ich am nächsten Tag zu meiner Tutorin um ihr die Lage zu schildern, die anschließend mit ihr reden wollte.

Als ich dann heute in die Schule kam, kamen die Lehrerin und die Abteilungsleiterin in den Raum. Plötzlich fing die Abteilungsleiterin an den Kurs gegen mich aufzuhetzen und nochmal klar und deutlich zu verkünden dass ich 0Punkte bekommen würde und riskiert habe dass alle anderem aus dem Kurs noch einmal schreiben müssen.

Ich bin jetzt total verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll, darf sie mir einfach so die Klausur verweigern , nur weil ich die Schule nicht verlassen habe da ich keine Geldbörse hatte ?

Viele Lehrer , ebenso wie die Schüler sind genauso empört wie ich, da ich eigentlich eine 1er-Schülerin bin und nie Ärger bereite.

Ich hoffe jemand kann mir helfen

Liebe Grüße

Eine verzweifelte Abiturientin der 12. Klasse

Schule, Abitur, Notendurchschnitt, Rechtslage, Verzweiflung
Notwehr nachweisen

Hallo alle zusammen. Bei meiner folgenden Frage sind vorallem die juristischen Experten oder zumindest diejenigen gefragt, die sich etwas mehr mit diesem Rechtswesen auskennen.

Hier geht es um Notwehr: Eine (meist gewaltsame) Verteidigung, die erforderlich ist, um gegenwärtige rechtswidrige Angriffe von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ich habe da auch schon so einiges über die Rechtslage gelesen und wann etwas als Notwehr gilt und dass die Verhältnismäßigkeit bei der Verteidigung zum Angriff stimmen muss e.t.c. Aber mich würde trotzdem sehr interessieren, wie so eine Notwehr-Handlung eigentlich als solche nachzuweisen ist. Allein wenn ich auf der Straße von einem Täter angegriffen werde, mich demnach gegen ihn gewaltsam zur Wehr setze, kann dieser doch theoretisch einfach den Spieß umdrehen. Er könnte behaupten, dass ich der Agressor gewesen bin und er sich gegen mich zur Wehr gesetzt hat. Demnach kann also genauso gut ich für mein Handeln bestraft werden, obwohl es ja in diesem Beispiel eindeutig, von meiner Seite aus, Notwehr gewesen ist. Daher frage ich euch: über welche Mittel und Wege kann z.B festgestellt werden wer denn nun der Notwehr-handelnde war und wer der Täter war. Welche Dinge werden bei solch einem Konflikt in Betracht gezogen. Was muss ich als Opfer beachten? Welche Beweise müssen vorallem erbracht werden. All das würde mich brennend interessieren!

Daher hoffe ich, dass man mir auf meine Fragen ein paar fundierte Antworten geben kann. Ich wäre sehr dankbar für jede noch so kleine Antwort.

MFG Flipperghost

Notwehr, Opfer, Rechtslage, Täter, Beweis, nachweisen
Fitnesstudio akzeptiert mein Attest nicht.

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe...

Ich rennen nun schon länger meine Vertragskündigung im Fitnesstudio hinterher und zum zweiten mal kommt nun Post das ich genauere angaben zu meiner Krankheit preisgeben solle.

im Attest Steht:

"Aufgrund einer, seit drei Wochen bestehenden schweren Gesundheitsstörung (starke LWS-Beschwerden) kann Herr * keine Sportlichen Aktivitäten ausführen.

Die Teilnahme an jeglicher Sportlichen Aktivität muss aus medizinischer Sicht vermieden werden um eine Verschlechterung der Gesundheitsstörung auszuschließen.

Über weitere Zusammenhänge zwischen der Festgestellten Diagnose und der Tauglichkeit seiner Sportlichen Aktivität dürfen wir aufgrun der Schweigepflicht uns des Datenschutzgesetzts keine Angaben machen"

Daraufhin kam nun wieder ein Schreiben es reicht nicht um den Vertrag Außerordentlich zu kündigen. nun wollte ich Fragen ob ich mit dem Kündigungs schreiben voll und ganz richtig liege oder ob es da verbesserungen gibt? dazu ob ich im recht liege, kann ich bei so einer Situation die Einzugsermächtigung einziehen? theorätisch liege ich im Recht und nicht das Fitnesstudio. bitte Helft mir.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Schreiben.

Laut dem Aktenzeichen 211 C 44/09 muss und werde ich Ihnen keine genaueren angaben zu meiner Erkrankung preisgeben da sie meine Intimsphäre zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Bankverbindung (,,,***) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung und darüber hinaus.

Das ärztliche Attest in Kopie liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich.

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Schmale Doppelgarageneinfahrt, Nachbar blockiert diese mit einem Stein

Hallo

unsere Garage befindet sich genau, neben der Garage vom Nachbarn. Links davon befindet sich unser Haus mit Zaun, rechts davon dem Nachbarn sein Haus mit Zaun. Die Einfahrten sind leider sehr schmal. In letzter Zeit gab es oft Streitigkeiten, mit besagtem Nachbarn. Diese gingen nicht von uns aus und es gab auch nicht wirklich Gründe dafür. Nun ja, der Nachbarist schon etwas älter, wohn alleine und ist schon immer nicht sehr umgänglich gewesen. Er forderte uns z.b. auch auf, nicht in der Einfahrt zu parken, weil er sonst nicht hier parken könne und da er schon länger hier wohne, mehr Rechte habe ... blabla Eine wirkliche Einigung ist nicht möglich, im besten Fall wird man nur beschimpft. Nun zur Sache. Der Nachbar hat nun seinen Zaun versetzt und seine einfahrt verbreitert. Er parkte bisher immer in der Garage, aber seit der Verbreiterung nur noch in der Einfahrt. Ist für uns kein Problem, da unser Zaun schon immer etwas versetzt war und wir nie Probleme beim aussteigen hatten. Leider fällt unserem Nachbarn wohl immer wieder etwas neues ein, um uns das Leben schwer zu machen. Jetzt hat der Nachbar, vorne bei der Einfahrt, einen großen Stein hingelegt. Groß genug dafür, wenn man dagegen fahren würde, sich das Auto beschädigt, aber klein genug, dass man in beim herreinfahren nicht sieht. Der Stein liegt zwar auf seinem Grundstück, aber halt gleich vorne bei der Einfahrt, davor befindet sich der Gehweg. Mit Ihm zu reden wird wie immer nichts bringen. Gibt es hier Möglichkeiten etwas zu unternehmen?

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Recht, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage, Streit

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