Hi,

Es geht um 'ne Freundin von mir. Ihr zehn-jähriger Hase ist gestorben. An dem Tag an dem er eingeschläfert wurde, hätte sie eigentlich in der Schule eine Klausur schreiben müssen. Es sieht wohl so aus, dass der Hase ca. um 12:00 Uhr eingeschläfert wurde, der Klausurtermin lag bei 12:15 Uhr. In dieser Zeit hätte sie es nie zur Klausur schaffen können (>1h Anreisezeit), abgesehen davon, dass sie vollkommen aufgewühlt war. Sie hat ein "tierärztliches Attest", dass ihr bescheinigt, dass sie zu der Zeit da war. Weiß nun jemand, ob sie rechtlich einen Anspruch auf einen Nachschreibetermin hat, wie sie es zum Beispiel im Krankheitsfall gehabt hätte? Ihre Lehrerin hat nach einer Schilderung der Situation nämlich entschieden, ihr keinen Nachschreibetermin zu gewähren, sogar ihr zusätzlich noch unentschuldigte Fehlzeiten einzutragen.

Vielen Dank im Voraus, zugort

P.S. Wir befinden uns in NRW, falls das irgendeine schulministeriale Relevanz hat.