Meet and Greet vom Veranstalter versaut

Hallo meine Lieben,

es geht heute um folgendes:

Ich war am Freitag auf einem Konzert (100€ VIP Ticket) und hatte dazu noch ein Meet and Greet (zuzüglich 130€). Das Meet and Greet war echt super, auch das Konzert. Naja bei dem Konzert war ich leider nur die Ersten drei Lieder dabei ..

Es ist folgendes passiert:

Mein Kumpel ist grundlos vor dem Konzert rausgeflogen. Grundlos sage ich wirklich nicht weil er mein Freund ist, sondern weil es so ist. Irgendwelche Weiber vor uns in der Reihe meinten sich Platz verschaffen zu müssen und haben drei mal Security gerufen und er hatte nicht mal die Chance sich zu rechtfertigen (Ich weiß, ist ja üblich das man sich nie rechtfertigen kann, trotzdem in meinen Augen unfair). Begründung: Er würde angeblich drängeln. Da frage ich mich zunächst - Auf welchem Konzert wird nicht gedrängelt? Somit waren seine 100 Euro futsch, er musste raus. Ich war vor dem Konzert dann beim Meet and Greet. Ich durfte kein Handy mit reinnehmen, keine T Shirts zum Unterschreiben einfach nix. Kann ich einerseits verstehen, aber wer plant den ein Meet and Greet ohne Autogramm? Das kam jedenfalls vom Veranstalter. Da waren 5 Leute der Veranstaltung und ein Mann links von mir meinte, ich dürfte ein Shirt mit rein nehmen. Jemand anderes kam dann und meinte nein und zwang mich alle meine Sachen abzulegen.

Habe mich heute diesbezüglich etwas informiert und man riet mir mein Geld zurück zu fordern. Weiß aber grad nicht ob es für sowas spezielle Anwälte gibt.

Könnt ihr mir helfen?

Danke im Voraus!

Betrug, Geld, Anwalt, Jura, Klage, Konzert, Rechtslage, Veranstaltung
Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Gesetz, Präsentation, Abschlussprüfung, Anwendungsentwicklung, Betriebsrat, Fachinformatiker, IHK, Jura, Projekt, Rechtslage
Ist es erlaubt, dauerhaft in einem Gartenhaus zu wohnen?

Hallo Leute :)

Meine Frage steht eigentlich schon oben:

Ich möchte gerne wissen ob es in Deutschland erlaubt ist, im eigenem Garten dauerhaft in einem etwas größeren Gartenhaus zu leben? (ca. 10.000 €)

Ob sich das wirklich lohnt ist eine andere Sache, denn schließlich sind die Grundstückspreise auch nicht wirklich billig (hier in der Nähe) und zum Wohnen ist selbst in einem großen Gartenhaus nicht viel Platz (wenn man alleine ist geht es, mit Familie eher nicht). Klar ist auch, dass es nur in einem Wohngebiet möglich ist, Erholungsgebiete und Gewerbegebiete kommen selbstverständlich nicht in Frage. Und dass ich ab einer bestimmten Größe auch ein Fundament bauen muss, weiß ich auch. Es gibt Gartenhäuser mit guten, wohnungsähnlichen Fenstern, Badezimmer und Küche kann man auch einbauen. Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, deswegen solltet ihr wissen, dass ich mich nur für Hessen und Niedersachsen interessiere. Meine Überlegung ist, dass man doch auch für einigermaßen wenig Geld ein kleines "Eigenheim" besitzen könnte, sofern man auch in einem Gartenhaus dauerhaft wohnen darf. Ob sich das wirklich lohnt ist, wie schon gesagt, eine andere Sache... :)

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und vielleicht kam dem Einen oder Anderen selbst die Idee oder hat gar schon eigene Erfahrungen gemacht und ist mit den Rechtslagen vertraut !

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

FirstDogAsu <3

Wohnrecht, Garten, wohnen, bauen, Gartenhaus, Rechtslage, Baugrundstück, Bauvorschriften
Küssen & Umarmen auf Schulhof

Hallo!

Ich (16; besuche die 11 Klasse) habe heute mit meinem Freund (17) auf dem Schulhof gestanden (wie viele andere Paare auch) und er hat mich umarmt ( = Hände an meinem Rücken über Hüfte). Und er hat mir einen Kuss geben (NICHT rumgeknutscht, nur EIN kurzer Kuss). Auf ein mal kam ein Lehrer an, der meinte, wir seien ein schlechtes Vorbild, weil wir Arm in Arm auf dem Schulhof stehen.

Zu beachten:

1.Dass wir uns geküsst hatten wurde nicht erwähnt und war auch nicht von Relevanz.

2.Das Szenario spielte in der Pause (nicht im Unterricht!!)

3.Der Leher erwähnte, dass die Hände nicht unterhalb der Gürtelline sein dürfen, und, dass wir nicht so stehen dürfe (also kuschelnd).

Jetzt meine Frage. Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Ich habe viel im Internet recherchiert und die Meinungen gehen weit auseinander. Einige sagen, es ist eine Hinderung der Entfaltunsfreiheit (oder so ähnlich) und solange es nicht in der Hausordnung der Schule stehe, sowieso nicht von Relavanz. Wieder andere sagen, es komme auf die Art an, was getan werde. Klar ist, dass es nicht in den Bereich von "Stiftung öffentlichen Ärgernisses" fällt, da es keine sexuelle Handlung ist, da eine sexuelle Handlung erst vorliegt, wenn man einem im Intimbereich anfässt, unter der Kleidung oder einen Zungenkuss ausübt. Grenzwertig ist es bei langen, innigen Küssen.

Kann mir jemand sagen, wie es jetzt rechtlich aussieht? Denn ich finde es nicht gerechtfertigt, meinen Freund auf dem Schulhof nicht zu küssen oder gar ihn zu umarmen.

( ?! )

(Ps: Kommentare wie "Dann geht doch woanders hin" sind unerwünscht, da dies nicht möglich ist, weil wir das Gelände nicht verlassen dürfen.)

Mit freundlichen Grüßen,

Missy

Schule, Anwalt, Küssen, Gesetz, Schüler, Grundgesetz, kuscheln, Lehrer, Rechtslage, Schulordnung, umarmen
Neuer Standort Feuersirene - Klagen?

Hallo Community,

als ich heute Abend von der Arbeit nach Hause kam und aus dem Fenster sah traute ich meinen Augen nicht, die Gemeinde hatte heimlich, still und leise die Feuersirene von dem ca 150m weit entferntem Baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abmontiert, und rund 15m von unserem Haus entfernt auf dem Gelände des benachbarten Kindergartens mittels eines nagelneuen ca. 18m hohen Mastes wieder aufgebaut. Mal davon abgesehen das ich stinksauer bin als nun sprichwörtlich direkter Anwohner noch nicht mal vorher schriftlich darüber informiert worden zu sein, stellt sich nun die Frage ob wir als Familie und Nachbarn dieses neuen Exemplares diesbezüglich den Rechtsweg einschlagen können, es ist ja nicht so das wir den Lärm der Sirene nicht kennen würden, aber 150m sind dann eben doch was anderes als 15m, ich sehe unseren sowieso verängstigten Hund vor lauter Panik schon durch sämtliche geschlossene Türen rennen. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist übrigens schön weit ausserhalb im Gewerbegebiet gebaut worden. Mal davon ab, es wäre nicht so das wir hier (in direkter Nachbarschaft !) keine Ausweichflächen hätten, das Kindergartengelände hat sicherlich einen halben Hektar Spielfläche für die Kinder in Richtung unbewohntes Gebiet, ausserdem sind wirklich nur jeweils 100m vom jetzigen neuen Standort jeweils zwei ca 2 Hektar grosse Wiesen wo sich in direkter Nachbarschaft keine Wohnhäuser befinden.

Kann jemand von ähnlichen Fällen und eventuellen Prozessausgängen berichten ?

Bitte nur sachdienliche Hinweise.

Grüsse Sascha

Feuerwehr, Recht, Gemeinde, Klage, Rechtslage, Sirene
Gegen Rufmord wehren?

Hey, ich hab ein Problem und weiß nicht genau was ich tun soll. Ich bin jetzt 16 Jahre und habe dieses Schuljahr abgebrochen, weil ich nicht sehr gut war, einige Fünfer hatte und auch einfach nicht mehr konnte, ich hatte keine Kraft mehr und auch kurzzeitig Depressionen. Es war auch das 2. Mal dass ich diese Klasse machte. Im Moment bin ich auf der Suche nach einer Lehrstelle. Jetzt haben mir Freundinnen erzählt (welche die aufgestiegen sind), dass meine Ex-Lehrerin in der Klasse erzählt hat ich wäre von der Schule gegangen bin weil ich 10 Fünfer hatte (5er = die schlechteste Note in Österreich).

  1. habe ich keine Gründe angegeben als ich mich von der Schule abgemeldet habe was auch mein gutes Recht war (und das war sicher nicht der Grund)

  2. stimmt es nicht dass ich 10 Fünfer hatte

  3. geht das niemanden etwas an warum ich gegangen bin beziehungsweise welche Noten ich hatte, weder sie noch meine alte Klasse

Zum Verständnis: Es handelt sich um meine alte Klasse in der ich war bevor ich sitzen geblieben bin, nicht um die in der ich war bis ich die Schule verlassen habe (die hat ohnehin mitbekommen dass ich nicht gut war). Ich will das jetzt nicht einfach so auf mir sitzen lassen, in dieser Klasse gibt es einige die es gleich weitererzählen werden und dann weiß es die ganze Schule, jedoch habe ich noch einige Freundinnen auf dieser Schule die ich besuchen und abholen können will ohne von jedem dumm angeglotzt zu werden. Vorallem weil das mit den 10 Fünfern nicht wahr ist. Außerdem unterrichtet sie mehrere Klassen in denen ich Freundinnen habe und ich fürchte dass sie dort ähnliches erzählt. Meine Frage an euch: was kann ich machen? Kann ich sie wegen Rufmord anzeigen? Oder soll ich zum Direktor gehen und mich beschweren, wenn ja was passiert dann? Kann ich verlangen dass sie sich entschuldigt und der Klasse sagt, dass das nicht wahr war?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin wirklich sauer. Es gibt auch jemanden der bestätigen kann, was sie gesagt hat. Lg, Mony321

Schule, Anwalt, Rechte, Gesetz, Anzeige, Rechtslage, rufmord, Verleumdung, ueble-nachrede
Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

Hallo Community,

ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.

Fahrrad, Anwalt, ALDI, Garantie, Gewährleistung, Rechtslage
Amazon storniert eigenmächtig aufgegebene Bestellung, habe ich einen Anspruch auf Lieferung?
Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Artikel zu einem günstigen Preis bei Amazon erstanden, Verkauf und Versand beides durch Amazone.

Soweit so gut..... ich habe die folgenden beiden Tage nach der Bestellung des Artikels bei meinen Bestellungen nachgeschaut, ob der Artikel schon unterwegs sei.

Da ich Amazone Prime habe, wurde als voraussichtliche Lieferzeit 2 Tage angegeben, also eigentlich wie immer.

Nach zwei Tagen habe ich erneut in meine Bestellungen gesehen. Ergebnis: Artikel noch nicht versandt.

Am Abend des Tages habe ich nochmals in meine Bestellungen geschaut und ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich feststellen musste, dass meine Bestellung dort nicht mehr auftauchte!

Ich schaute in meinen Email Account und fand folgende Nachricht von Amazone:

Guten Tag, wir haben eine aktuelle Information zu Ihrer Bestellung.

Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:......(Name des Artikels)

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden. Bitte besuchen Sie die obigen Detailseiten, um diese Artikel eventuell bei anderen Anbietern zu finden.

Falls Sie das Produkt bei einem unserer Marketplace-Verkäufer bestellen möchten, besuchen Sie bitte erneut die entsprechende Produktdetailseite und klicken Sie auf "Alle Angebote" oder "Angebote erhältlich ab". Bitte beachten Sie, dass sich die Versandbedingungen von Marketplace-Angeboten von den Versandbedingungen, die für Amazon.de gelten, unterscheiden.

Wir bemuehen uns sehr, unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden. In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

(Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zur Versendung, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen. Dürfen die das???

Ich bin mächtig sauer und fühle mich richtig auf den Arm genommen und würde gerne das Produkt was ich seit 3 Tagen bestellt habe zu dem Preis zu dem ich es bestellt habe geliefert bekommen!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage???
Amazon, Rechte, Anspruch, Bestellung, Möglichkeiten, Rechtslage, Vertragsrecht, Stornierung
Hundeverbot bei Eigentumswohnung- durchsetzbar?

Hallo auf mich kommt eventuell ein großes Problem zu! Ich Habe mir 2009 eine Wohnung gekauft, die Maklerin versicherte mir nach angeblicher Nachfrage bei der Hausverwaltung das Hunde erlaubt sind. Schon kurz vor Einzug erfuhr ich das in dem Haus Hundeverbot ist ( von den Eigentümern vor vielen Jahren abgestimmt). Nachdem ich die Wohnung bereits gekauft hatte, zog ich mit meiner Hündin ein. Seit fast 3 Jahren lebe ich ohne Problem mit Hund, ettliche Nachbarn mögen sie richtig.Seit letztes Jahr hat ein junger Mann auch einen Hund,( er wohnt in Miete) habe mehrmals von Nachbarn gehört das der Hund wenn er alleine ist bellt, er lässt ihn durchs Treppenhaus ohne Leine, wenn der Hund Stöcke mit nach Hause bringt bleiben die vor dem Haus mitten auf dem Weg liegen. Hier im Haus wohnen vorwiegent ältere Leute, die vlt. auch über die Stöcke fallen könnten. Ich habe ihm schon sehr oft(komme gut mit ihm aus) gesagt er soll doch biite den Hund im Treppenhaus an die Leine mehmen, die Stöcke nicht vor dem Haus liegen lassen, aber das interressiert ihn nicht. Nun mein Problem, wir haben am 23. Mai Eigentümerversammlung und Punkt 19 der Tagesordnung ist:Durchsetzung des in der Hausordnung enthaltenen Hundehaltungsverbots. ich habe Angst das ich meine fast 12 Jährige inzwischen kranke Hündin weggeben muß. Das geht nun mal gar nicht, dann lass ich sie lieber eijnschläfern, denn wo soll sich dieser Hund noch eingewöhnen? Warscheinlich im Tierheim, nur noch traurig, traurig ohne Ende. Habe ich das Recht auf meine Hundehaltung zu bestehen?

Hund, Eigentumswohnung, Rechtslage, Hundeverbot
Ich habe mich auf einer Pornoseite angemeldet - HILFE!

Hallo..

Ich habe mich auf einer Pornoseite angemeldet, die Geld kostet. Das wusste ich und ich hatte auch vor zu bezahlen. Nun mein Problem:

Ich habe zwei E-Mail Adressen und habe mich mit BEIDEN!! angemeldet, weil bei der anderen stand, dass ein Fehler unterlaufen ist, dann habe ich es mit der anderen versucht.(Ja ich weiß, ein bisschen dumm)

Dann bekam ich auf beiden E-Mail Adressen eine Mail das ich auf der Seite angemeldet wurde und jetzt soll ich zwei mal bezahlen. Ich meine es ist ja auch irgendwie meine Schuld. Jetzt habe ich aber nicht genug Geld auf dem Konto und kann nur einmal bezahlen. Dann habe ich heute einen Brief von einem Anwalt bekommen, das ich bis zum 14.03 bezahlen muss.

So, dann kam heute noch eine Mail das ich noch einmal 29€ bezahlen muss weil ich mich bei einem Abo angemeldet habe, das erst 3 Tage umsonst war und dann halt 29€ kostet.

Ich bin aber, und das ist denke ich mal noch ein Problem, erst 14. Also durfte ich mich da ja gar nicht anmelden. Die haben auch meine Adresse und meine Kontonummer.

Ich habe auch schon alle Abos gekündigt, aber für diesen Monat muss ich jetzt noch bezahlen. Meine Eltern sollen eig. nichts davon erfahren, weil ich gerade Stress mit den habe.

Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich jetzt am besten machen könnte? Und ob es Probleme geben könnte, weil ich bin ja erst 14...

Freue mich auf Antworten ^-^

Internet, Geld, Bezahlung, Anwalt, Gericht, bezahlen, Rechtslage
Vaillant-Geyser Rechtslage?

Hallo Leute, vor ein paar Minuten war es dann soweit das ich unseren Geyser ausgemacht habe, weil ich Angst hatte das mir gleich alles um die Ohren fliegt.

Nun aber zum ganzen Problem.

Wir wohnen schon nun 10 Jahre in unserer Wohnung und seit ca 4 Jahren gibt es ständig Probleme mit unserem Geyser und unser Vermieter intressiert das ganze null. Es war schon öfter Fachpersonal hier die gesagt haben das der Geyser sehr schlecht aussieht und sich ein reparieren nicht mehr lohnt, sprich ein Neuer müsste eigentlich her. Es ist sogar schonmal eine Freundin in unserem Badezimmer umgekippt, dank dem Geyser, sie hatte eine Kohlenmonoxidvergiftung. Wir können den Geyser auch nicht über 60 C° hochdrehen, denn dann besteht wieder die Gefahr mit dem Kohlenmonoxid. Vor ca. 2 Monaten war dann wieder Fachpersonal hier die sagte, der Geyser sieht wiedermal kurz vor schlecht aus. Vor ein paar Minuten brummte er dann so laut vor sich hin und man hört dann auch ein Tropfgeräusch, dass ich ihn ausgemacht habe. Unser Vermieter ist schon benachrichtig und will wieder einmal jemanden so schnell wie möglich vorbei schicken. Das Problem ist aber das er will das wir für den ganzen Spaß selbst aufkommen. Seit anderthalb Jahren behauptet er, er bemüht sich einen neuen Geyser aufzutreiben, doch passieren tut nichts.

Ich hoffe das mir schnell jemand helfen kann, denn so geht es ja nicht weiter.

Schonmal vielen Dank im Vorraus.

Vermieter, Heizung, Vaillant, Heizungsanlage, Kohlenmonoxid, Rechtslage, Warmwasser
Großeltern eröffneten Sparbuch auf meinen Namen - Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Großeltern haben nach meiner Geburt ein Sparbuch eröffnet. Das Sparbuch läuft auf meinen Namen. Da ich zum Zeitpunkt der Eröffnung ja noch minderjährig war musste meine Mutter (mit Vorlage meiner Geburtsurkunde) die notwendigen Eröffnungspapiere mit unterschreiben. Meine Großeltern haben auf dieses Sparbuch bis zu meinem 18. Geburtstag eingespart, danach nicht mehr. Von diesem Sparbuch wusste ich allerdings bis vor Kurzem nichts. Ich bekam vor einigen Wochen ein Schreiben von der zuständigen Bank (ist nicht meine "Hausbank"), dass ich mich mit meinem Personalausweis melden soll (Legitimation). Dies tat ich auch und fragte nach für welchen Zeck sie diese Daten bräuchten. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass noch dieses Sparbuch existiert und auf meinen Namen läuft, welches meine Großeltern eröffnet haben. Soweit so gut.

Nun meine Frage(n):

Welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) habe ich bezüglich des Sparbuches (Guthabens)?

Ich nun 24 Jahre alt. Das Sparbuch ist (vermutlich) noch im Besitz meiner Großeltern. Aufgrund eines menschlichen Fehlverhaltens meines Opas habe ich seit gut 3 Jahren allerdings so gut wie keinen Kontakt zu ihnen.

Zudem interessiert mich welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) meine Großeltern bezüglich des Sparbuches haben! Könnten sie sich z.B. das Guthaben ausbezahlen lassen?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Bank, Rechtslage, Sparbuch
Rechtslage für Mitbewohner von Drogendealer

ich bräuchte dringend eure hilfe bzw. die rechtslage im folgenden fall und hoffe das sie nicht schon mal erfragt worden ist. angenommen: 1. person A wird zum ersten mal mit drogen (chemischen drogen) erwischt und soll sofort eine geldstrafe von 1800 euro zahlen oder die strafe im knast absitzen. dieser kann den betrag aber sofort nicht bezahlen und flüchtet aus angst zu einem anderen Freund um unterzutauchen, bis er das geld hat um es dann zurückzu zahlen. angenommen der haftbefehl wird ausgestellt bevor A die Summe zurückzahlen kann, aber sich dann freiwillig der Polizei stellt mit der Summe, zählt das dann oder muss A dann so oder so in Bau wegs dem Haftbefehl? 2. A ist ein Dealer und hat einen mitbewohner B der überhaupt nix mit dem Zeug zu tun haben will und in seinem Zimmer befinden sich auch keine Substanzen, raucht gelgendlich nen Joint mal mit, aber verkauft auch nix. Die Miete läuft übrigens auf A und B ist nur untermieter. angenommen A's Machenschaften fliegen auf, die Polizei steht in der Wohnung und findet das Zeug..ist aber nur wegs A da. Wie schauts für B aus? Macht er sich automatisch strafbar? selbst wenn A aussagt, dass B nix damit zu tun hat?? B ist in sachen drogen nicht vorbestraft aber wegs (schwarzfahren und diebstahl) Falls das Bundesland eine Rolle spielt, Bayern und B hat von den Drogen seines Mitwohner gewusst -danke für eure antworten schon mal

Wissen, Recht, Drogen, Jura, Rechtslage
Aus einem Spielautomaten Geld auszahlen lassen, das einem nicht gehört: Rechtslage & Folgen?

Ich habe in einer Spielothek auf dem Geldspeicher eines Automaten eine Summe verrechnet gehabt. Ich wurde dann am Handy angerufen und bin etwas Abseits der Automaten um den Lärm der Automaten zu unterdrücken, ich stand direkt beim Eingang.

5min später komme ich zurück, und das Geld war weg. Da ich am einzigem Ausgang stand und niemand das Gebäude verlassen hat, war derjenige noch Anwesend, der sich die 20€ hat auszahlen lassen. 2 Meter entfernt saß ein etwas älterer Mann, mein Verdacht fiel auf ihn. In diesem "Abschnitt" des Gebäudes war sonst niemand zu sehen. Ich habe ihn angesprochen aber er sagte er habe nichts gemerkt, "da er in sein Spiel vertieft war"... dann sagte er, er habe zwei Ausländer gesehen, aber nichts auffälliges bemerkt.

Wenn man seinen Gewinn auszahlt geschieht das das in 2€ Münzen. Das Geräusch der in das Ausgabefach, fallenden Münzen ist deutlich hörbar für mehrere Sekunden. Das hat er auch nicht gehört.

Ich habe daraufhin das Personal verständigt. Diese meinten, dass ich auf eigene Gefahr hin den Automaten verlassen habe. Daraufhin habe ich die Polizei verständigt. Die Personalien des Mannes wurden aufgenommen und ich werde benachrichtigt, wenn die Videoüberwachung ausgewertet ist.

Handelt sich es hier um eine Straftat? Wenn ja, welche? Wäre das Video ein zulässiger Beweis? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf das Geld?

Recht, Diebstahl, Glücksspiel, Jura, Rechtslage, Spielautomat, Spielothek, Strafrecht, Geldspielautomat

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