Polizei beschlagnahmt messer

10 Antworten

Wenn Person die Person das Messer mitführen DARF und er damit NICHTS angestellt hat, dann darf der Polizist es nicht tun. Naja mit Messer rumlaufen ist auch nicht von Vorteil vor einem Polizist aber er darf es nicht.


Alex3655 
Beitragsersteller
 22.12.2014, 01:17

Okay danke ^-^

Sobald der Polizist dadurch ein erhöhtes Gefahrenpotential sieht, darf er das sehr wohl! Das kann zB schon alleine dadurch vermutet werden, dass Du das Messer in der Öffentlichkeit mit dir führst. Und genau das ist der springende Punkt! Diese Dinge sind Ermessensspielraum des Polizisten - dh. man kann praktisch nichts dagegen tun.

Zuerst einmal: Nur weil "Rescue Tool" draufsteht, wird ein Einhandmesser nicht plötzlich legal!

Nach WaffG §42a ist ein Einhandmesser definiert als:

  • Einhändig zu öffnendes Klappmesser
  • mit feststellbarer (verriegelnder) Klinge.

Es gibt nur sehr wenige Messer, die keine Verriegelung besitzen (z.B. Spyderco Slipits) und damit wirklich legal zu führen sind.

Falls das Messer eine feststellbare Klinge hat, darf es nach WaffG §42a nicht geführt werden. Die Beschlagnahme war somit rechtmäßig, Person 1 erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Sollte das Messer hingegen keine feststellbare Klinge haben, dann unterliegt der Beamte zwar einem Irrtum, darf das Messer aber trotzdem beschlagnehmen. Nachdem hier allerdings kein Delikt vorliegt, ist das Messer bei Einstellung des Verfahrens zurückzugeben.

Beides gitl natürlich nur, wenn das Messer "nur" bei einer Kontrolle auffällt. Sollte Person 1 das Messer gezogen haben (egal ob zum Angriff oder Verteidigung), darf das Messer gleichfalls zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt werden.